Produktionsdatum & Revision passen nicht zusammen, Mogelpackung!?

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Chips237

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Hallo zusammen,

da mein LGX2 am WE den Geist aufgab, entschloss ich mich letzten Montag im örtlichen Blödmarkt ein Nexus 4 zu kaufen. Warten wollte ich nicht, von daher nahm ich den Mehrpreis in Kauf.
Das Gerät sah beim öffnen der Packung nagelneu aus. Wegen den Gerüchten zu der Revision 2 prüfte ich erstmals das Produktions-Datum Laut S/N 301K also Jan 2013 Korea.

Das Gerät zeigt lt. Bootloader die Revision _10 an!
Wie kann es sein, wenn das Gerät im Jan 2013 produziert wurde, es mit der Vers. 1.0 ausgeliefert wird!? :confused2:
Ist es ein Rückläufer? Oder wurden einfach neuere Verpackungen genommen. Das wäre in dem Fall aber nicht korrekt. Was meint Ihr dazu? Hätte ich überhaupt ein Recht das Gerät auf Grund dieser Vermutung zurückzugeben? Und eines zu verlangen was wirklich im Jahr 2013 produziert wurde?!

Eines vorne Weg, mir sind bis auf das leise Brummen/Zischen/Pfeifen im Hörer keine weiteren Fehler aufgefallen.
Aber wenn ich das mit der Cam so lese, die ja angeblich bei der Rev 1.11 etwas verbessert wurde, ist dies natürlich schon ärgerlich.
 
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du hast sorgen...mann mann...
 
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du hast das produkt gekauft, was in der technischen beschreibung auch völlig richtig dargestellt wurde. bisher gibt es nur gerüchte bezüglich der revision 2. streng genommen kannst du den vertrag nur anfechten, wenn das gerät nicht den technischen eigenschaften entspricht. dann hat der verkäufer das recht auf nachbesserung. von einem betrug kann hier wohl nicht ausgegangen sein, da dein gekauftes nexus auch absolut den technischen eigenschaften entspricht.

ABER: mediamarkt ist oft sehr kulant, obwohl es ein ladengeschäft ist gehört es bei denen regelmäßig, aber nicht immer, zur praxis den kunden ein 14 tägiges rückgaberecht einzuräumen, wie beim onlinehandel. an deiner stelle würde ich einfach versuchen dort hinzugehen und versuchen das gerät zurückzugeben. da mediamarkt dies aber rechtlich gesehen nicht machen muss, ist verhandlungsgeschick eventuell angebracht. beim brummen im hörer stellt sich die frage ob es einen schwerwiegenden fehler ausmacht oder nicht. je nach dem besteht dann durchaus recht auf nachbesserung (hierbei kenn ich mich aber nicht so genau aus).

mein tip ist, dort hinzugehen und versuchen es zurückzugeben.

das problem mit der revision ist, dass es bisher nur gerüchte sind und noch keine verlässliche datenbasis besteht (meines wissens). außerdem werden in den technischen eigenschaften immer nur mindestvorgaben gemacht, man hat also kein recht auf das bessere gerät, wenn das schlechtere auch den technischen angaben entspricht.
 
ottensener schrieb:
du hast sorgen...mann mann...

Ich bin ja eigl mit dem Gerät, bis auf das brummen, zufrieden.
Nur wenn lt Seriennummer ein Rev 1.11 Gerät enthalten sein sollte, welches im Jahr 2013 produziert wurde, ich aber dann ein Gerät aus der ersten Produktions-Charge bekomme, bei einem Mehrpreis von 45 Euro wohlgemerkt und es anscheinend doch einige "kleine" Nachteile gegenüber der 1.11 Vers. besitzt! Ich fühl mich da leicht verarscht ;)

jehaa schrieb:
du hast das produkt gekauft, was in der technischen beschreibung auch völlig richtig dargestellt wurde. bisher gibt es nur gerüchte bezüglich der revision 2. streng genommen kannst du den vertrag nur anfechten, wenn das gerät nicht den technischen eigenschaften entspricht. dann hat der verkäufer das recht auf nachbesserung. von einem betrug kann hier wohl nicht ausgegangen sein, da dein gekauftes nexus auch absolut den technischen eigenschaften entspricht.

ABER: mediamarkt ist oft sehr kulant, obwohl es ein ladengeschäft ist gehört es bei denen regelmäßig, aber nicht immer, zur praxis den kunden ein 14 tägiges rückgaberecht einzuräumen, wie beim onlinehandel. an deiner stelle würde ich einfach versuchen dort hinzugehen und versuchen das gerät zurückzugeben. da mediamarkt dies aber rechtlich gesehen nicht machen muss, ist verhandlungsgeschick eventuell angebracht. beim brummen im hörer stellt sich die frage ob es einen schwerwiegenden fehler ausmacht oder nicht. je nach dem besteht dann durchaus recht auf nachbesserung (hierbei kenn ich mich aber nicht so genau aus).

mein tip ist, dort hinzugehen und versuchen es zurückzugeben.

das problem mit der revision ist, dass es bisher nur gerüchte sind und noch keine verlässliche datenbasis besteht (meines wissens). außerdem werden in den technischen eigenschaften immer nur mindestvorgaben gemacht, man hat also kein recht auf das bessere gerät, wenn das schlechtere auch den technischen angaben entspricht.

So sieht es leider wohl aus hmm.. bezogen auf den letzten Absatz!
Ok das mit dem Brummen könnte ein Grund sein, mit dem ich es zurückgeben könnte, stimmt. Wobei die Geräusche anscheinend auch bei den 1.11 vorkommen, wenn man in anderen Threads diverse Posts so liest :unsure: Dennoch, mit den verschiedenen Revisionen brauche ich denen im MM gar nicht kommen! Ich überlege es mir! Jedenfalls danke für deine ausführliche Antwort!


Was mich halt noch interessieren würde, wie kommt so eine Konstellation überhaupt zu Stande!?
Könnten ja dann tatsächlich refurbished Geräte sein, oder die Verkäufer im MM haben doch eine viel zu kulante Rücknahme-Politik! ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Was gibs denn da für Nachteile??

Die bekannten Mängel gibs auch bei der aktuellen Charge ;)

mfg
 
Chips237 schrieb:
Hätte ich überhaupt ein Recht das Gerät auf Grund dieser Vermutung zurückzugeben? Und eines zu verlangen was wirklich im Jahr 2013 produziert wurde?!

Gekauft wie gesehen, keinerlei Recht auf Umtausch, Wandlung etc. deshalb. Weshalb auch? Verarscht hat dich keiner, ich verstehe die Rechtsauffassung einiger Menschen nicht.
 
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krampf schrieb:
Gekauft wie gesehen, keinerlei Recht auf Umtausch, Wandlung etc. deshalb. Weshalb auch? Verarscht hat dich keiner, ich verstehe die Rechtsauffassung einiger Menschen nicht.

Fernab davon würde sich manch einer sogar glücklich schätzen, ein neues rev10-Gerät erhalten zu haben. Hatte bisher Gelegenheit 4 Nexus4 ausgiebig zu begutachten und gerade wegen des deutlich besseren Weißwertes und der in meinem Fall besseren Ausleuchtung der rev10-Geräte, wäre ich an deiner Stelle gar nicht mal so unglücklich.
 
Das ist dasselbe wie beim Overclocking. Man bestellt eine CPU und hofft darauf, das Stepping zu kriegen, welches das höchste Potential hat. Wenn man nicht das gewünschte stepping bekommt, hat man kein Rückgaberecht, da dir nirgendwo ein bestimmtes stepping garantiert wird.

Genauso hier mit der Revision. Steht auf der Verpackung "Rev. 11"? Nein? Dann hast du auch nicht dafür bezahlt Rev. 11 zu kriegen, sondern ein Nexus 4 mit irgendeiner Revision. Sei froh, dass du nicht eins aus der allerersten Charge bekommen hast ;)
 
krampf schrieb:
Gekauft wie gesehen, keinerlei Recht auf Umtausch, Wandlung etc. deshalb. Weshalb auch? Verarscht hat dich keiner, ich verstehe die Rechtsauffassung einiger Menschen nicht.

Deine Rechtsauffassung versteh ich aber auch nicht! Wir sind hier nicht bei einem Ebay Privatverkauf o.ä..
Natürlich hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung/Umtausch/Wandlung (in DIESER Reihenfolge übrigens), wenn das Gerät einen Mangel hat.

Guido
 
Hallo,

selbstverständlich besteht ein Recht auf nachbesserung bei einem ersichtlichen Mangel. Ein ältere Revisionsnummer ist jedoch nicht automatisch ein Mangel!

Zu den Revisionsunterschieden gibt es bereits einen Thread, der ja dankenswerterweise bereits verlinkt wurde https://www.android-hilfe.de/forum/...gleich-zwischen-rev-10-und-rev-11.362072.html und zum Rauschen im Hörer haben wir hier was vorbereitet https://www.android-hilfe.de/forum/...schen-im-hoerer.358814.html?highlight=h%F6rer

Geschlossen!

Viele Grüße
Handymeister
 
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