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lasoni
Fortgeschrittenes Mitglied
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Hsv-Tobi schrieb:Die beiden Cases sind ja mal der Oberhammer,würde auch sofort eines nehmen. Evtl kann man eine Sammelbestellung machen!?
ich würde auch so einen nehmen :blushing::blushing:.
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Hsv-Tobi schrieb:Die beiden Cases sind ja mal der Oberhammer,würde auch sofort eines nehmen. Evtl kann man eine Sammelbestellung machen!?
Voraussetzung für das Tätigwerden der Zollverwaltung ist das Vorliegen eines Verdachts auf eine Rechtsverletzung. Eine Rechtsverletzung ist nur im geschäftlichen Verkehr gegeben. Anhaltspunkte für geschäftlichen Verkehr können sich insbesondere aus der Aufmachung der Sendung oder den Absenderangaben ergeben. Eine Ware wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn sie einem beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweck dient.
Der Zoll darf Plagiate beschlagnahmen. Dann ist das Geld weg. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Waren im Wert von mehr als 175 Euro eingeführt werden oder wenn die Zollbeamten den Eindruck haben, der Urlauber möchte die gekauften Kostbarkeiten nicht selbst behalten, sondern gleich am nächsten Tag weiterverkaufen.
GalaxyStorm schrieb:Hab mir mal das blaue Testweise bestellt. Mal sehen wann es ankommt bzw. wenn es überhaupt ankommt (; Wenn nicht, dann verzichte ich einfach ein Tag auf mein Crossant und die 1,39 sind wieder drin