E
email.filtering
Gast
Zum zig-tausendsten Male: Es gibt keinen Importzoll seitens der EU auf Mobiltelefone!
Es kann daher lediglich die Einfuhrumsatzsteuer (diese entspricht stets der gewöhnlichen Inlandsumsatzsteuer) anfallen. Doch dafür gibt's Freigrenzen (ACHTUNG: keine Freibeträge) und Regeln! Diese Freigrenzen gelten beispielsweise nur für den Import zum persönlichen Gebrauch, nicht aber für gewerbliche Importe usw.
Es ist daher unschlau den Steuerbehörden (~dem "Zoll") zu erzählen, man habe sich das Smartphone mitbringen lassen, denn dann ...
Es kann daher lediglich die Einfuhrumsatzsteuer (diese entspricht stets der gewöhnlichen Inlandsumsatzsteuer) anfallen. Doch dafür gibt's Freigrenzen (ACHTUNG: keine Freibeträge) und Regeln! Diese Freigrenzen gelten beispielsweise nur für den Import zum persönlichen Gebrauch, nicht aber für gewerbliche Importe usw.
Es ist daher unschlau den Steuerbehörden (~dem "Zoll") zu erzählen, man habe sich das Smartphone mitbringen lassen, denn dann ...