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email.filtering
Gast
Du kannst doch lesen, oder? Wenn ja, was ist dann an meinem weiter oben geschriebenen Beitrag betreffend Gewährleistung und Garantie nicht zu verstehen.
Oder hat hier wieder jemand das typische Bananen-Birnen-Problem? Beides ist Obst, beides süß, beides beginnt und endet mit den selben Buchstaben, beides hat eventuell auch noch die selbe Farbe, und doch ist es NICHT das gleiche!
Der Gewährleistungsanspruch wird Dir vom Gesetzgeber als unabdingbares Konsumentenrecht eingeräumt, die Garantie kann Dir jeder (also der Hersteller, Händler, mit viel Glück macht Dir auch Dein Nachbar diese Freude) einräumen, muss er aber nicht. Außerdem darf er dabei genau das festlegen, was ihm dazu gerade einfällt.
email.filtering schrieb:ZTE gibt Dir sicherlich keine Garantie auf das Gerät und der eBay-Verkäufer wohl auch nicht!
Der EU-weite geregelte Gewährleistungszeitraum beträgt zwei Jahre mit einer Beweisumkehr nach sechs Monaten zu Gunsten des Verkäufers!
ACHTUNG: Die "britischen" Kanalinseln (und die Schweiz) unterliegen nicht dem EU-Recht!
Oder hat hier wieder jemand das typische Bananen-Birnen-Problem? Beides ist Obst, beides süß, beides beginnt und endet mit den selben Buchstaben, beides hat eventuell auch noch die selbe Farbe, und doch ist es NICHT das gleiche!
Der Gewährleistungsanspruch wird Dir vom Gesetzgeber als unabdingbares Konsumentenrecht eingeräumt, die Garantie kann Dir jeder (also der Hersteller, Händler, mit viel Glück macht Dir auch Dein Nachbar diese Freude) einräumen, muss er aber nicht. Außerdem darf er dabei genau das festlegen, was ihm dazu gerade einfällt.
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