N
neis1
Stamm-User
- 86
Dank dir
btw:
der is auch gut
btw:
der is auch gut
Beispiel:
Ein deutscher Urlauber kehrt mit seinem Pkw aus seinem Urlaub in der Schweiz nach Deutschland zurück. Bei seiner Wiedereinreise führt er nur Reisemitbringsel innerhalb der Freigrenzen mit. Er parkt sein Auto in Deutschland direkt hinter der Grenze und kehrt zu Fuß zum nächsten Einkaufsmarkt in die Schweiz zurück. Mit seinen neuen Einkäufen reist er erneut nach Deutschland ein.
Für diese Einkäufe muss er Einfuhrabgaben entrichten, da er die Reisefreimengen nicht noch ein zweites Mal auf seiner Rückreise in Anspruch nehmen darf.
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