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barrios09
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Ist es auch ein Amoled-Display, wie beim Englischen? Danke
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Schau mal hier - aus genau diesem Fred hier...barrios09 schrieb:Ist es auch ein Amoled-Display, wie beim Englischen? Danke
Wofür gibt es das Gingerbread-Keyboarddas navigieren beim vertippen, genau zwsichen 2 buchstaben zu landen, ist ohne trackball nicht ganz so einfach.
https://www.android-hilfe.de/forum/...eich-zwischen-tft-und-oled-display.60448.htmlbarrios09 schrieb:Wie viel schlechter ist denn das TFT-Display beim ZTE? Ändert aber nichts an der Sensibilität des Touchscreens, z.B. Multitouch oder?
Sicher das es nicht vielleicht mit einer Kopie des Ausweises geht? Hast du das schon gefragt? Wenn nicht ruf ich mal an.Nein, man muß den Ausweis vorzeigen und die Ausweisnummer wird auch aufgeschrieben.
Gemau so ist es. Bleibt also nur CHF 0.85/min rauszublasen. Im Sprachmenü kannst Du übrigens gleich die 1 für deutschen und dann die 0 für die Kundenbetreuung drücken, bevor Du Dir das ganze Sprachmenü anhörst.FelixL schrieb:Wobei mir gerade auffällt, irgendjemand meinte doch die Nummer geht aus dem deutschen Netz nicht? Kann man nur mit der ok-Karte über die Nummer fürs Ausland anrufen?
Die Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden.
Beispiel:
Ein Ehepaar reist auf dem Landweg (Pkw) aus der Schweiz ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Die Wertgrenze beträgt pro Reisenden 300 Euro, da sie nicht im See- oder Flugverkehr einreisen. Jeder Stuhl kostet 120 Euro. Beide Reisende können innerhalb der Wertgrenze von 300 Euro jeweils 2 Stühle (240 Euro) abgabenfrei einführen.
Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein, wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert von 320 Euro gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar ist, kann sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe von 320 Euro übersteigt die Freigrenze von 300 Euro. Somit fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an.