S
Solli
Fortgeschrittenes Mitglied
- 18
Morphone schrieb:Das verstehe ich nicht ganz. Ich muss doch auch Garantieansprüche habe obwohl ich keine Orangekunde bin und in Deutschland lebe, oder?
Zunächst einmal: Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Die Gewährleistung dagegen ist sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gesetzlich geregelt, allerdings sind Ansprüche daraus gegenüber dem Verkäufer (Händler) geltend zu machen.
Garantie: Falls Orange CH eine Garantie auf das Gerät gibt ist sie auch daran gebunden. Allerdings bist du kein Kunde von Orange, insofern haben sie schon recht: Du hast keine Ansprüche ihnen gegenüber. (Disclaimer: Ich bin kein Jurist. Wenn du es genau wissen willst müsstest du den Garantieschein von einem Anwalt prüfen lassen.)
Gewährleistung: Leider sind bei Kaufverträgen zwischen zwei Privatleuten die Rechte des Käufers schwächer als gegenüber gewerblichen Händlern. Hier müsste man den Text der Auktion genau geprüft werden, aber es ist gut möglich dass sich die Haftung nur auf Mängel zum Zeitpunkt des "Gefahrenübergangs" bezieht.
Fazit: Somit schaut es mit deinen Rechten eher schlecht aus: Vermutlich hast du weder gegenüber Orange noch gegenüber dem Verkäufer Anspruch auf kostenlose Reparatur. (Aber IANAL und ich gebe nur meine unqualifizierte Meinung wieder.)
Abhilfe: Frag doch mal den Ebay-Verkäufer, ob er dir weiterhelfen kann. Es ist gut möglich dass sich Orange deutlich kooperativer zeigt, wenn er das Gerät bei ihnen reparieren lässt.
Ansonsten frag WAWA. ;-)