Gerät friert beim entsperren ein

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M

Mellowdrone

Neues Mitglied
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Hallo!
Ich habe leider wirklich deutliche Probleme direkt zum Beginn mit den Handy gehabt.
So kommt es immer wieder uns sehr regelmäßig vor dass ich wenn das Handy Normal im Betrieb ist und Ich es entsperren will es schwarz bleibt. Egal ob Fingersensor oder mit dem Button, es tut sich nichts. Muss dann häufig 2-3 Minuten warten bis es das Display abschaltet und entsperrt. Häufig hilft nur reset in dem ich gedrückt lassen.

Habe neben diesem Problem No h, dass ich Mono audio habe, also der obere Lautsprecher nicht geht beim Musik hören, so fehlt immer ein Kanal und dass ich wenn ich Bluetooth an und ausschalten will manchmal 1 Minute warten muss bis es wieder eingeschaltet werden kann
 
Das klingt nicht besonders gut.....

Wie alt ist das gerät überhaupt? Vielleicht kann man es noch umtauschen ohne Probleme, ansonsten nur über den Weg der Gewährleistung...

VG
DOC
 
Herzlich Willkommen im Forum!
Bevor Du das Pocophone zurück schickst, verrate uns mal, ob das F1 gerootet und eventuell ein Custom Rom installiert worden ist. ;)-old
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die schnelle Antwort,
Es ist nicht gerootet oder sonst wie gemoddet, alles ganz normal.
Das Gerät ist grob 6 Monate alt, hätte diese Probleme aber nach 3 Wochen bereits.
Habe Xiaomi angeschrieben die sagten sie können nichts machen und ich muss es mit dem Verkäufer klären, was mir zu anstrengend war da es beim letzten Mal als ich sowas tat 2 Monate gedauert hatte.
Lg
 
Ach so. Dann kannst Du es ja nochmal auf Werkseinstellungen zurück setzen und wenn das nicht funktioniert, den Plan von @HerrDoctorPhone verfolgen. So wie ich das verstehe, hast Du das Gerät gebraucht gekauft? Dann hoffe ich, Du kannst den Kauf rückabwickeln.
Aber wenn das Gerät noch Garantie hat, ist Xiaomi / Pocophone noch in der Gewährleistungspflicht, sofern Du eine Rechnung hast. Verstehe nicht, warum die sich da sträuben.
 
  • Danke
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@MarkusK Garantie!=Gewährleistung, die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung und meistens an Bedingungen geknüpft. Beim Gebrauchtkauf kann die Garantie erlöschen, wenn es ein Privatkauf war besteht auch keine Gewährleistung, beim gewerblichen Gebrauchtkauf gilt die verkürzte Gewährleistungsfrist von 1 Jahr, wobei auch hier nach 6Monaten die Beweislastumkehr nicht mehr greift.
@Mellowdrone, beim Kauf vom Haendler gilt noch die Gewährleistungspflicht, wenn er ihr nicht nachkommen will, tritt ihm kräftig auf die Füße
 
Habe es neu von einem Händler auf eBay gekauft. Den habe ich noch nicht kontaktiert, da mich die umständliche Prozedur abschreckt, bzw die vorige Erfahrung bei einem anderen Händler. Mich wundert dass Xiaomi sagt das ist nicht ihr Business, da ich ihnen direkt nach einem Monat schrieb dass das alles nicht in Ordnung ist.
Ich werde es mit den Werkseinstellungen probieren denke ich
 
Du hat wahlweise die Möglichkeit entweder die Garantie des Herstellers, falls er eine gab, anzunehmen, hier ist aber zu beachten das der Hersteller nicht verpflichtet ist eine Garantie zu geben, oder er kann sie mit beliebigen Einschränkungen versehen, so gilt die Xiaomi Garantie nur bei Geräten die in bestimmten Shops gekauft wurden.

Oder du nimmst die gesetzliche Gewährleistung des Händlers, des Verkäufers in Anspruch und der ist verpflichtet bei einem Mangel, in den ersten 6 mon. nach deiner Wahl, ein mangelfreies Gerät zu liefern oder es zu reparieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Demnach erlischt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, wenn ein Gerät verkauft wurde, obwohl es noch keine zwei Jahre alt ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann dir ein Fachmann, sprich Anwalt beantworten, steht manchmal auch in den AGB des Händlers, im BGB fand ich nichts darüber, aber ich bin auch kein Fachmann. Mir erscheint deine Annahme aber logisch, bzw. du wendest dich an den Ersteigentümer der dann die Gewährleistung in Anspruch nimmt, ist die Rechnung nicht personalisiert ist allerdings für den Händler nicht mehr ersichtlich wer der Kkäufer war, also kannst du dann wohl die Gewährleistung in Anspruch nehmen.
 
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Zunächst einmal der (rein vorsorgliche) Hinweis, dass hier keine Rechtsberatung erfolgt. Sollte die nötig sein, dann wendet euch bitte an einen Fachmann (sprich: Rechtsanwalt). Allgemein zu dieser Problematik dürft ihr natürlich weiter diskutieren. Und dann noch eine recht ausführliche Übersicht, was übertragbar ist und was nicht: Gibt es eine "Rest-Garantie"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mellowdrone schrieb:
Habe Xiaomi angeschrieben die sagten sie können nichts machen und ich muss es mit dem Verkäufer klären,
So ist es.
Mellowdrone schrieb:
Habe es neu von einem Händler auf eBay gekauft. Den habe ich noch nicht kontaktiert, da mich die umständliche Prozedur abschreckt,
Das hätte ich schon vor Monaten getan......

Xiaomi gibt keine Garantie, ist ja auch egal.
In Deutschland gibt es 2 Jahre Gewährleistung, und das ist gut so, immer den Händler anschreiben, er ist in der Pflicht, Garantie hin oder her..
Die 6 Monate, ja und? man kann jederzeit ein Gutachten machen, wo liegt das Problem?

Wie auch immer, mir egal, am besten erst mal den Käufer kontaktieren, evtl. einen Fall aufmachen, vielleicht sind noch 1-2 Tage offen...wer weiß-

VG
DOC
 
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Alles klar, dann mach doch den Thread zu, @Verpeilter Neuling - und soviel zu dem Thema:

ses schrieb:
- > Mehr Freiraum zu Diskussionen und Austausch untereinander

:sad:
 
  • Danke
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@MarkusK Den Freiraum will ich euch nicht nehmen und darum wird hier sicher auch nicht geschlossen. Es war ein vorbeugender Hinweis, in welche Richtung ihr nicht abdriften solltet (was bei einem solchen Problem doch recht schnell passieren kann). Immerhin wurde schon das BGB erwähnt. Solange es nicht mit "Du solltest aus rechtlicher Sicht am besten dies oder jenes machen" weitergeht, könnt ihr mit eurer Diskussion weiter machen. Denn generelle Fragestellungen wie "Welche Rechte können mit verkauft werden?" könnt ihr weiterhin klären.
 
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Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Schuldrecht welches die Gewährleistung und Garantie beschreibt anzuführen oder die entsprechenden Paragrafen zu nennen, den Inhalt anzuführen ist mit Sicherheit weder Rechtberatung noch in der Nähe davon.
 
Hallole,

das ist doch jetzt total Schnuppe, oder?
Es ist doch total latte was er hat, der händler ist der erste Ansprechpartner in dieser Geschichte, egal wie die rechtlichen Konstellationen sind.

Der TE soll sich erst mal an seinem Händler halten, evtl. einen Paypal Fall öffnen falls noch möglich.

VG
DOC
 

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