sav
Dauer-User
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@MDXDave So einfach ist es glaube ich dann auch nicht. Nur weil es freiwillig ist, heißt es nicht dass der Hersteller "im Garantiefall" nicht haften muss. Wenn er mir vorher die Garantie gegeben hat, kann er mir, wenn ich seine Garantie in Anspruch nehmen will, nicht einfach mit "ah ne, heute doch keine Lust" kommen.
Also wenn es 2 Jahr Garantie auf das Display gibt, nach 14 Monaten das Display aber nicht mehr funktioniert, dann muss der Hersteller das Display entsprechend austauschen. Außer natürlich, das Display ist wegen einem Wasserschaden defekt der von der Garantie ausgenommen ist. Wenn ein Hersteller Wasserdichtigkeit wirbt und Wasserschaden entsprechend nicht explizit von der Garantieleistung ausschließt (weil er so überzeugt ist von seiner Wasserdichtigkeit), dann kann das also unter Umständen auch ein Garantiefall sein und der Hersteller muss dann entsprechend tauschen.
Vielleicht liege ich aber auch ganz falsch.
Also wenn es 2 Jahr Garantie auf das Display gibt, nach 14 Monaten das Display aber nicht mehr funktioniert, dann muss der Hersteller das Display entsprechend austauschen. Außer natürlich, das Display ist wegen einem Wasserschaden defekt der von der Garantie ausgenommen ist. Wenn ein Hersteller Wasserdichtigkeit wirbt und Wasserschaden entsprechend nicht explizit von der Garantieleistung ausschließt (weil er so überzeugt ist von seiner Wasserdichtigkeit), dann kann das also unter Umständen auch ein Garantiefall sein und der Hersteller muss dann entsprechend tauschen.
Vielleicht liege ich aber auch ganz falsch.