Mi 11 Ultra lieber über ebay-Kleinanzeigen oder über TradingShenzhen/CECT-Shop kaufen?

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K

KBLY

Neues Mitglied
19
Hallo zusammen,

ich überlege schon seit längerem mit das Mi 11 Ultra zu kaufen, jedoch nicht für 1200€.
Auf ebay-Kleinanzeigen kriegt man es ja mit OVP aus Vertragsverlängerungen teils schon für utner 1000€. Bei TS/CECT würde es ca. 900€ für die gleiche 12gb/256gb Variante kosten.
Nun zu meiner Frage: Was würdet ihr empfehlen? Ein deutsches Gerät über ebay Kleinanzeigen zu holen oder 4 Wochen zu warten damit eins aus China kommt? Im Garantiefall kann man es ja bei den Shops zurückschicken, was bei einem Kauf über Kleinanzeigen nicht möglich wäre. Dafür hätte ich es aber über Kleinanzeigen innerhalb paar Tagen da.
 
Ich traue den eBay-Kleinanzeigen unabhängig von der fehlenden Garantie da zu wenig. Würde direkt aus China bestellen.
 
Ich würde es über Ebay Kleinanzeigen kaufen.
Ich habe selber ein Mi 10 ( Vertragsverlängerung von O2 ) über Kleinanzeigen gekauft welches später Defekt war.
Die Reparatur lief bei deutschen Reparaturdienstleister problemlos.
Rechnung/ Lieferschein war vorhanden wurde aber zur Reparaturabwicklung nicht gebraucht.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@Trevor70
Wieso hast du bei Geräten aus Vertragsverlängerung keine Garantie / Gewährleistung ?
 
Zuletzt bearbeitet:
@medion1113 Gewährleistung besteht laut Gesetz zwischen (Erst-)Käufer und Händler. Verkauft der Erstkäufer das Gerät weiter, hat der Zweitkäufer keine Ansprüche gegen den Händler, da diese nie Vertragspartner waren. Somit hätte der Zweitkäufer Pech, sofern der Händler keine Kulanz zeigt. Was man als Zweitkäufer jedoch machen kann: Mit dem Erstkäufer eine Vereinbarung treffen, dass dieser ggf. bei der Durchsetzung der Gewährleistung unterstützt, sofern der Händler nicht kulant ist. Der Erstkäufer hat ja weiterhin einen Vertrag mit dem Händler. Diese Vereinbarung würde jedoch voraussetzen, dass der Erstkäufer für den Zweitkäufer im Schadensfall auch wirklich erreichbar ist.

Mit der Garantie ist es anders. Die ist eine zusätzliche Leistung des Herstellers. Garantie kann der Hersteller prinzipiell gestalten, wie er das möchte, da sie ja über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geht. Jedoch werden sich die Hersteller meist auf den hier üblichen Standard einlassen, da sie sonst schnell als Negativbeispiel verschrien wären. Garantie kann (je nach Hersteller) auch an weitere Käufer übertragbar sein - muss es aber nicht. Im Zweifel die Garantiebedingungen durchlesen oder direkt beim Hersteller anfragen. Dann hat man auch noch eine Email, mit der man im Schadensfall belegen kann, dass eine übertragbare Garantie gegeben war.
 
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@Verpeilter Neuling
Der Erstkäufer kann auch seine Gewährleistungsansprüche auf dich übertragen.
Bsw Notebooksbilliger:
Abtretungserklärung
 
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Ja, ist festgeschrieben, siehe hier
§ 398 BGB - Einzelnorm
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Zum Thema... damals hat sich TS und CECT gelohnt, jetzt oft nur in den ersten Wochen, für die, die nicht warten können und das nur bei Ausnahmen, wie dem Ultra.
 
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@medion1113 So etwas setzt aber meines Wissens die Zustimmung des Händlers voraus, da ein neuer Vertragspartner ins Spiel kommt. Schön, dass NBB dazu offensichtlich bereit ist. Auch hier gilt: Im Zweifelsfall direkt mit dem Händler abklären. Falls der Händler die Abtretung akzeptiert und die Garantie übertragbar ist, hat man auch über die Kleinanzeigen die vollen Rechte. Aber wie schon gesagt: So muss es nicht sein - vorher einfach abklären.

Da die Garantie mittlerweile tatsächlich oft über die Seriennummer geregelt wird, würde ich übrigens auch eher zum Gerät aus Deutschland greifen. Hatte auch schon ein defektes Gerät, dass nur über die Seriennummer getauscht wurde (Garantie). Sofern ich Garantie habe, die ich direkt beim Hersteller in Anspruch nehmen kann, kann ich persönlich auch auf die Gewährleistung verzichten. Da brauche ich den Händler als "Mittelsmann" nicht unbedingt.
 
Nein, der Händler wird hier nicht gefragt, genau wie bei den 24 Monaten Gewährleistung.

Garantie ist wieder etwas anderes. In China zum Beispiel geht das oft über die Seriennummer aber dort sind es oft nur 12 Monate.

Ich hatte mich dort eingelesen, wegen Hardware. Vll. kennt sich jemand hier besser aus aber wenn ich die Wahl hättey gerade bei der Summe... niemals bei TS, Cect, usw. außer es lohnt eich beim Preis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe bei CECT gekauft. Super Abwicklung, super Preis - ABER nur, weil ich 512gb wollte. Wenn das Gerät defekt wird... Will ich erst garnicht daran denken. Ich weiss auch nicht, ob man inzwischen EU Geräte dort bekommt. Und die geöffneten (Bootloader) sind m.E. auch eher für "Bastler" geeignet. Wenn es ein fertiges Gerät sein soll, würde ich / habe ich sonst immer in D gekauft, egal ob eBay oder Händler und würde das auch so empfehlen.
 
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Das ist ein gutes Argument aber auch viel Risiko, da wir hier nicht über 200-300€ sprechen.

Das mit dem Bootloader würde ich so nicht unterschreiben. Xiaomi.eu hat als Basis das Original, nur angepasst. L1, Banking Apps, NFC, Google zertifiziert, usw. alles von Werk aus vorhanden. Oder OnePlus, Bootloader bleibt geschlossen und du nutzt das Original...

Was halt zum Problem wird ist das mit den fehlenden Bändern oder etwas wie ein Vivo, Meizu, usw.
 
Aber auf der Rechnung steht doch kein Name, ich habe auch schon Smartphones verkauft und die Rechnung beigelegt, da ist nur das Kaufdatum entscheidend...
 
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Ich hatte auch hin und her überlegt. Hab dann über ebay ein original verpacktes Gerät gekauft. Ich konnte sogar bei dieser scooter Aktion noch mitmachen, welchen ich nächste Woche bekomme und dann direkt verkaufe. Das ist jetzt für mich super gelaufen. Hätte aber sonst auch eins über ebay geholt. Gehe davon aus, dass es weniger hantier im Notfall ist. Und man hat, glaube ich zumindest, Anspruch auf eine Display Reparatur.
 

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