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KurtKnaller
Dauer-User
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Die Gewährleistung ist höher zu bewerten, weil ein gesetzlich verbriefter Verbraucherschutz, Garantie ist eine freiwillige Leistung und darf daher ausgestaltet sein, wie es dem Garantiegeber beliebt.Sonic-2k- schrieb:@DReffects
....Gegenüber o2 hast du nur eine Gewährleistung...
Daher würde ich mich auch an meinen Vertragspartner (hier mit entsprechenden Beweisen) wenden und Vertragserfüllung durch Austausch gg. ein neues Gerät verlangen.