E
extremecarver
Stamm-User
- 296
Ja ich habe mich geirrt, aber was der Begriff Personen in der EU bedeutet ist in der dsvgo eben nicht genau erklärt, außer das sie identifizierbar sein müssen. Je nach Richter kann das also auch für Touristen in der EU gelten.
Klar ist aber dass es nicht auf die Zielgruppe ankommt, sondern eben dass die Möglichkeit besteht dass Daten von EU Bürgern erhoben werden, etwa weil es keine IP Sperre für Europäer gibt. Daher gibt es ja vor allem in den USA noch Websites die eu IPs sperren.
Wenn nun also Xiaomi weiß das Händler ihre Produkte in die EU verkaufen, und das tun sie, und dann speichern sie auch noch persönliche Daten die mit EU IP zuzuordnen sind, dann geht es definitiv gegen die dsvgo wenn diese Daten nicht korrekt gehandhabt werden (Speicherung, Möglichkeit zur Löschung usw).
Mit der Aufnahme Funktion der Telephon App hat es aber Null zu tun. Die könnte man auch in ein EU Phone packen, zur Sicherheit bei erstmaliger Nutzung muss der User bestätigen dass er die andere Partei über die Aufnahme informiert, oder dies könnte ganz einfach durchgesagt werden. Das ist quasi ein fast identer Fall zu WhatsApp und der Weitergabe von Telefonnummern wo man bei Installation von WhatsApp Zustimmt bei Benutzung hoher alle Personen explizit gefragt zu haben ob man diese Daten weitergegeben darf an dritte Parteien.
Klar ist aber dass es nicht auf die Zielgruppe ankommt, sondern eben dass die Möglichkeit besteht dass Daten von EU Bürgern erhoben werden, etwa weil es keine IP Sperre für Europäer gibt. Daher gibt es ja vor allem in den USA noch Websites die eu IPs sperren.
Wenn nun also Xiaomi weiß das Händler ihre Produkte in die EU verkaufen, und das tun sie, und dann speichern sie auch noch persönliche Daten die mit EU IP zuzuordnen sind, dann geht es definitiv gegen die dsvgo wenn diese Daten nicht korrekt gehandhabt werden (Speicherung, Möglichkeit zur Löschung usw).
Mit der Aufnahme Funktion der Telephon App hat es aber Null zu tun. Die könnte man auch in ein EU Phone packen, zur Sicherheit bei erstmaliger Nutzung muss der User bestätigen dass er die andere Partei über die Aufnahme informiert, oder dies könnte ganz einfach durchgesagt werden. Das ist quasi ein fast identer Fall zu WhatsApp und der Weitergabe von Telefonnummern wo man bei Installation von WhatsApp Zustimmt bei Benutzung hoher alle Personen explizit gefragt zu haben ob man diese Daten weitergegeben darf an dritte Parteien.