Kleinere Akkus in Smartphones für den EU Markt

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MSSaar

MSSaar

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Es fällt auf, dass herstellerübergreifend in Geräten, die für den EU Markt bestimmt sind, kleinere Akkus als in China und anderen Regionen verbaut werden. In einigen Artikeln / Forumsbeiträgen (u. a. Computerbase) habe ich gelesen, dass das an einer EU Transportverordnung liegen muss (leider kriege ich die Links nicht mehr zusammen).

Diese Verordnung erfordert für Händler einen höheren Aufwand, und auch wahrscheinlich höhere Kosten, die entsprechenden Geräte zu beschaffen. Daher scheuen sich manche Händler, Geräte mit den neuen, großen SiC Akkus in ihr Sortiment aufzunehmen. Bei welcher Kapazität genau die Grenze liegt, konnte ich noch nicht herausfinden, ich rechne mit ca. 5500 mAh. Genau genommen findet man (so gut wie?) nichts Offizielles dazu. Es gibt einige Quellen (1,2), die etwas über eine Batterieverordnung oder Transportrichtlinien in der EU schreiben, dort findet man aber nur die Grenze von 100 Wh für die Akkugröße.

Falls jemand etwas genaues oder eine konkrete Quelle hat - nur her damit.

Für die EU sind (Li Ionen) Akkus Gefahrgut. Findet ihr diese, eigentlich geringe, Grenze gerechtfertigt oder notwendig? Oder seht ihr auch bei einem 8000 mAh Akku keine größere Gefahr als bei einem 5000 mAh Akku und würdet den erhöhten Aufwand und die höheren Kosten für die Händler abschaffen?

Quellen:
(1) EU-Batterieverordnung 2024: nachhaltige Regeln für Batterien kompakt erklärt
(2) Richtlinien und Gesetze zum Transport von Lithium-Batterien
 
MSSaar schrieb:
EU Transportverordnung
Das alleine glaube ich nicht.
Die Fertigungskapazitäten müssen erstmal zur Verfügung stehen und bis die reichen, wird weiterhin auch noch im herkömmlichen Verfahren gefertigt.
Die älteren Fertigungsanlagen sind ja nicht sofort abgebaut und stehen noch eine Weile neben den neuen als Reserve bereit.
Praktischerweise wird zuerst der Heimatmarkt mit neuen Akkus versorgt, wo der Konkurrenzdruck auch am höchsten ist. Europa ist nicht so wichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da nach Gefahrgutverordnung Sondervorschrift 188 Batterien bis 100WH freigestellt sind, dürften 5000 mAh und 8000mAh gleich gefährlich eingestuft werden. Der eine mit 20Wh, der andere 32Wh. Also noch weiter unter 100Wh.
 
Wie sieht es denn bei Powerbanks aus? Die haben doch gerne mal 10.000mAh oder mehr. Wird da unterschiedlich gewertet und wieso?
 

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