Was gehört zum 14 tägigen Widerrufsrecht bei der Reklamation eines Smartphones?

Canary222

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das ist alles Dummes Zeug und Geschwätz, dafür hat der Gesetzgeber ein 14 tägiges Widerrufsrecht eingeräumt allerdings ist es sinnvoll die AGB vor einem Kauf zu lesen, dann wüsste man das er Händler gibt die einen Widerruf ausschließen, wenn das Siegel beschädigt/nicht mehr vorhanden ist. Es ist auch davon aus zu gehen, das so große Händler es "Rechtssicher" machen. Sorry kein Mitleid bei Dummheit, selber Schuld und nein kein Defekt sondern einfache PHYSIK. Ein Kunde hat sein GERÄT 2 Tage in einem Klimaschrank bei einem hisigen Fotografen gelegt. 21 Foren Seiten für 5 Nasen die betroffen sind und sich ausweinen wie böse dochj die Welt und Xiaomi ist hinzu kommen unzählige Mitläufer für die so ein Thread ein gefundenes Fressen ist und es immer weiter anschüren.
 
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@Canary222
Was für ein Unfug.
Hätte Xiaomi seine Hausaufgaben gemacht dann gäbe es auch diesen Thread nicht.

Und warum man dann auch noch die betroffenen hier als unfähige "Nasen" hinstellt ist schon mehr als Dreist:1f641:
 
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Canary222 schrieb:
das ist alles Dummes Zeug und Geschwätz, dafür hat der Gesetzgeber ein 14 tägiges Widerrufsrecht eingeräumt allerdings ist es sinnvoll die AGB vor einem Kauf zu lesen, dann wüsste man das er Händler gibt die einen Widerruf ausschließen, wenn das Siegel beschädigt/nicht mehr vorhanden ist.
Falsch, ein Onlinehändler kann das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht (außer bei Waren die man nicht zurückgeben kann, wie bspw. Downloads von Software) nicht ausschließen. Solche AGB-Klauseln sind unwirksam.
Im Gegenteil, dem Kunden muss sogar die Möglichkeit zum Ausprobieren gegeben werden.

Was aber möglich ist:
Bei Gebrauchsspuren, die über ein "Ausprobieren" hinausgehen oder wenn Teile fehlen, nur einen Teilbetrag des Kaufpreises zu erstatten.

Es gibt übrigens keinen Grund dazu, die Teilnehmer an diesem Thread als "dumm" zu bezeichnen.
 
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@catraxx dann mach dich mal richtig schlau dann weißt du das es geht und der MM begründet es auch richtig
 
@marcodj und du denkst es ist richtig die Unwahrheit zu schreiben ? Von unfähig hab ich nie geschrieben Nasen ist auch keine negative Bezeichnung eher eine Aufzählung wie z.B: 5 Personen aber es wird zu dem ganzen OT zuviel.
 
Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in § 312g BGB geregelt.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Ausnahmen kurz vor:

Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, wie zum Beispiel nach Maß geschneiderte Kleidungsstücke, oder Waren, die eindeutig auf die persönlichen Verhältnisse zugeschnitten sind.

Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten wird, sind ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Versiegelte Ware, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet ist, ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn das Siegel nach Lieferung entfernt wurde. Voraussetzung ist, dass die Versiegelung eindeutig als solche erkennbar ist und sich von einer normalen Verpackung unterscheidet.

Auch bei versiegelten Datenträgern, wie CDs und DVDs, besteht nach Entfernen der Versiegelung durch den Verbraucher kein Widerrufsrecht mehr.

MM begründet rechtlich den Ausschluss vom Widerruf der entsprechende Text ist hier fett und kursiv dargestellt. Zu finden im BGB § 312g jeder Richter in Deutschland wird danach entscheiden.

Es sind keine Linsen beschlagen sondern das Abdeckglas vom BackCover.
 
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Canary222 schrieb:
MM begründet rechtlich den Ausschluss vom Widerruf der entsprechende Text ist hier fett und kursiv dargestellt. Zu finden im BGB § 312g jeder Richter in Deutschland wird danach entscheiden.
Die von dir fett markierte Ausnahme bezieht sich auf

"Versiegelte Ware, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet ist".

Ein Smartphone fällt nicht unter diese Regelung.
Somit kann MediaMarkt zwar versuchen damit zu argumentieren, wird aber keinen Erfolg haben.
 
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@catraxx Träume weiter
 
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Dass manche Nutzer von dem Problem des Beschlagens der Kamera betroffen sind, ist unstrittig. Der Ärger ist nachvollziehbar, wenn man 1000 € für so ein Smartphone bezahlt hat. Ich persönlich sehe Xiaomi grds. in der Gewährleistung, wenn Bilder und Videos neblig sind bzw. merkwürdig bunte Lichtreflexe haben. Letztere sind nicht „normal“ und damit erfüllt aus meiner Sicht so ein hochwertiges Produkt nicht die versprochenen Eigenschaften. Es ist dann aus meiner Sicht mangelhaft.

Beim Xiaomi Redmi 9C 32 GB einer Bekannten (für 85 €) beschlägt kein Objektiv und vergleichbare Bilder und Videos sind bei gutem Tageslicht nicht neblig. Detailliert möchte ich die beiden Smartphones nicht vergleichen, weil es sehr ungleiche Geschwister sind.

Die AGB sollte man sich immer durchlesen. Selbst wenn sie allgemein betrachtet nicht ok sein könnten, sind sie zunächst maßgebend. Man hat ihnen ja beim Kauf zugestimmt. Es reicht meines Erachtens nicht aus, dem Verkäufer einfach zu erklären, dass seine AGB unwirksam sind. Besser ist zum Anwalt zu gehen, um rechtliche Sicherheit für sein Tun zu gewinnen.

Die Tipps der engagierten Nutzer zum möglichen/ eventuellen Entfernen des Kondensats sind hinreichend bekannt und in vielen Fällen sehr hilfreich. Danke dafür! Die Dauerjammerer ändern nichts am Beschlagen einzelner Kameralinsen. Es ändert auch wenig bei Xiaomi. Was mit zukünftigen Smartphones passieren wird, ist abzuwarten.

@catraxx Untersuchen wir lieber nicht wissenschaftlich, wieviel Fäkalbakterien auf den meisten Smartphones sind. Viele kommen auch auf dem Örtchen nicht ohne Smartphone klar. Aber findet am besten durch Klagen heraus, wer hier Recht hat und wer nicht.
 
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@Canary222 Ich werde mit dir jetzt keine juristischen Diskussionen anfangen.

Nur soviel noch:
Mit Waren, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, meint der Gesetzgeber bspw. In-Ear-Kopfhörer, Zahnbürsten, Kosmetikartikel, Kontaktlinsen oder Medizinprodukte.

Ein Smartphone fällt definitiv nicht darunter.
Das merkst du - logischerweise - auch schon daran, dass du Smartphones auch gebraucht kaufen kannst.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Matt0805 schrieb:
@catraxx facebook group about xiaomi 14
Danke, habs gefunden.
 
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ich kann nur jedem User mit Problemen empfehlen sich professionellen Rechtsbeistand bei Unstimmigkeiten zur realen Einschätzung heran zu holen wobei auch diese getrübt sein kann. Es ist nicht ratsam sich auf irgendwelche User Beiträge zu verlassen, es gelten zwei Regeln in Deutschland die sich immer wieder bestätigen. 1. REGEL: "Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung" 2. REGEL: "Recht haben und Recht bekommen sind oft unabhängig; also nicht zwangsläufiger Fakt" hier im Forum gibt es auch viele die ein sehr getrübtes/eigenwilliges Rechtsempfinden haben. Letztendlich kann nur die richterliche Entscheidung Licht ins Dunkle bringen.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Wichtige Infos zum Nachlesen

https://praxistipps.focus.de/kameralinse-von-aussen-und-innen-beschlagen-was-tun_99198
 
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Genau: Schmeißt schlechtem Geld (Kauf des X14) noch gutes (Gutachter, Rechtsbeistand, potentiell Verfahrenskosten) hinterher.

3. REGEL: Rechtsansprüche geltend zu machen kostet Zeit, Nerven und Geld. Hast du eines davon nicht, vergiss deinen Anspruch.


Tipp: Gerade wir Forengänger wissen um den Mangel. Da ist ein Onlinkauf ratsam und - bei Trübung der Linse - ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen der entspannte Weg. Auch wenn man nicht mehr innerhalb des Widerrufszeitraumes ist, würde ich mich zwecks Reklamation an den Verkäufer wenden. Ab da an heißt es hoffen.
 
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Canary222 schrieb:
Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in § 312g BGB geregelt.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Ausnahmen kurz vor:

Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, wie zum Beispiel nach Maß geschneiderte Kleidungsstücke, oder Waren, die eindeutig auf die persönlichen Verhältnisse zugeschnitten sind.

Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten wird, sind ebenfalls vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Versiegelte Ware, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet ist, ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn das Siegel nach Lieferung entfernt wurde. Voraussetzung ist, dass die Versiegelung eindeutig als solche erkennbar ist und sich von einer normalen Verpackung unterscheidet.

Auch bei versiegelten Datenträgern, wie CDs und DVDs, besteht nach Entfernen der Versiegelung durch den Verbraucher kein Widerrufsrecht mehr.

MM begründet rechtlich den Ausschluss vom Widerruf der entsprechende Text ist hier fett und kursiv dargestellt. Zu finden im BGB § 312g jeder Richter in Deutschland wird danach entscheiden.

Es sind keine Linsen beschlagen sondern das Abdeckglas vom BackCover.
ah, Gesundheits und Hygienegründe beim Smartphone, troll noch bissl weiter Herr Advokat)
 
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wasnhierlos schrieb:
Ich persönlich sehe Xiaomi grds. in der Gewährleistung, wenn Bilder und Videos neblig sind bzw. merkwürdig bunte Lichtreflexe haben. Letztere sind nicht „normal“ und damit erfüllt aus meiner Sicht so ein hochwertiges Produkt nicht die versprochenen Eigenschaften. Es ist dann aus meiner Sicht mangelhaft.
Genau so sehe ich das auch und hatte es ja schon in einem früheren Beitrag (#347) begründet.
Fembre schrieb:
Genau: Schmeißt schlechtem Geld (Kauf des X14) auch noch gutes (...) hinterher
Ich würde jetzt nicht behaupten dass das X14 grundsätzlich schlecht ist.

Übrigens:
Viele Rechtsanwälte bieten die Möglichkeit des kostenlosen Erstgesprächs.
Von den Verbraucherzentralen kann man sich auch beraten lassen, entweder kostenlos oder für einen kleinen Betrag (um die 30€)

Es muss nicht immer gleich geklagt werden.
Oftmals reicht es seine Rechte zu kennen und die scheinbaren Argumente der Gegenseite widerlegen zu können.
Fembre schrieb:
Auch wenn man nicht mehr innerhalb des Widerrufszeitraumes ist, würde ich mich zwecks Reklamation an den Verkäufer wenden.
Dito.
 
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@catraxx Alles gut. :smile: Es war nicht gemeint, das das X14 schlecht sei. Nur ist es ein bekannter Spruch, denke / meine ich?
Die folgenden Kosten (ob unsummen oder überschaubare) sind gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen.

Um dein "Übrigens" weiß ich, ist alles gut.

Schönen Abend!
 
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@Fembre das Problem ist nur das MM genau diesen rechtlichen Anspruch verweigert aus dem im Thread #411 beschriebenem Grund somit bleibt dem User nur der Klageweg übrig und da Bezweifle ich den Erfolg ! einige USER verstehen das möglicherweise nicht
 
@catraxx
catraxx schrieb:
Genau so sehe ich das auch und hatte es ja schon in einem früheren Beitrag (#347) begründet.
Man kann es durchaus wiederholen, damit niemand denkt, dass die Sichtweise von Xiaomi in Stein gemeißelt ist. Ich wollte dir keinesfalls die Butter vom Brot nehmen ;)

catraxx schrieb:
Übrigens: Viele Rechtsanwälte bieten die Möglichkeit des kostenlosen Erstgesprächs.
Von den Verbraucherzentralen kann man sich auch beraten lassen, entweder kostenlos oder für einen kleinen Betrag (um die 30€)
An die Verbraucherzentrale habe ich auch schon gedacht, wenn der eine oder andere tatsächlich die Unternehmsphilosophie Xiaomis ändern wollte. Das würde ein großes Projekt...

catraxx schrieb:
Es muss nicht immer gleich geklagt werden. Oftmals reicht es seine Rechte zu kennen und die scheinbaren Argumente der Gegenseite widerlegen zu können.
Wenn man seine Rechte und Aussichten kennt, muss man häufig gar nicht klagen. Deshalb macht es Sinn den ersten Schritt in die Richtung zu machen, damit das Jammern ein Ende und man auf die Sachebene zurück findet.

Im Fall einer Klage mit positiven Ausgang bekäme man mE seinen Sachschaden ersetzt. Für seinen Ärger, Frust oder andere Befindlichkeitsstörungen (über den Verkäufer oder Hersteller) bekommt man sicher kein Schmerzensgeld zugesprochen. Klingt etwas doof, aber ich gehe davon aus, dass man versteht, was ich meine.
 
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@Canary222 wo speziell? Wo verweigert MM das im welchen konkreten Fall?
So wie ich das gerade überschaue, handelt es sich um einen konstruierten fiktiven Fall. Oder? Zumal die angemarkterte Passage hier nicht greift.

Wir stimmen prinzipiell überein, dass ein potentieller, [versteckter] Mangel vorliegt und ja, hier gibt es Grund zur Klage. Aber: Vielleicht eher der Wehklage, ob der tausend Scheine, die man für das Produkt hingeblättert hat? :o


So oder so: Jedem viel Erfolg und toi, toi, toi mit seinem Xiaomi 14.
 
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@Fembre einen versteckten Mangel sehe ich nicht ärgerlich ist es ohne Frage aber es gibt Abhilfen.
@elementz89 beschreibt ausführlich einen vom MediaMarkt nicht akzeptierten Widerspruch der Ausschluss ist ebenfalls in den AGB´s vom M.M. hinterlegt
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@Fembre zudem ist es völlig unrelevant ob die gemakerte Passage greift oder nicht und nein der genannte USER berichtet ausführlich von einem realem Fall und keinen fiktiven
 
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