Was gehört zum 14 tägigen Widerrufsrecht bei der Reklamation eines Smartphones?

@catraxx deine kr...e Meinung die vor keinem GERICHT anerkannt werden wird.
 
Wenn ICH auch nur einmal *piep* schreibe dann lese ich sofort ein MOD hat deinen Beitrag gelöscht.
Hier ist wohl jeder vogelfrei gerade:D

Kommt Jungs..
Jeder hat seine Meinung.
Und nun lasst uns zusammen durchatmen und zum Thema zurückkehren.
Was gibt es schöneres als einen mobilen Swimmingpool dabei zu haben für den kommenden Sommer?
Wir sollten Xiaomi dankbar sein.
 
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#Mod Info

M@D schrieb:
Ich kann die Admins nicht verstehen ?
elementz89 schrieb:
Wenn ICH auch nur einmal *piep* schreibe dann lese ich sofort ein MOD hat deinen Beitrag gelöscht.
Ihr werdet es nicht für möglich halten aber selbst wir sind am Wochenende auch mal mit der Familie beschäftigt und haben ein Privatleben.
Da steht das Forum nicht an erster Stelle ;)

Die ganzen OT Beiträge wurden in ein eigenes Thema ausgelagert, was aber nicht bedeutet das es jetzt hier in der selben Art wie bisher weiter gehen darf.
Besonders an @JohnyV und @Canary222 geht hier der Hinweis sich etwas zurückzuhalten und in einem ordentlichem Ton zu diskutieren.
Wenn das nicht funktioniert, werden weitere Beiträge in der Art kommentarlos gelöscht.
Ich habe echt keine Lust nochmals 5 Seiten auseinanderzupflücken um OT Beiträge zu entfernen.
 
  • Danke
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Vielen, vielen Dank auch an dieser Stelle von mir für das mühselige auseinanderpflücken des aus dem Ruder gelaufenen Themas - IMO.
 
  • Danke
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catraxx schrieb:
@Canary222
Die Feuchtigkeit im Inneren des Geräts führt dazu, dass die Kamera in gewissen Szenarios nicht fehlerfrei verwendet werden kann. Zudem drängt sich - zumindest ein kleines bisschen - der Verdacht auf, dass das betroffene Gerät nicht zu 100% seiner IP-Verifizierung entspricht. Bei einem Neugerät läge damit eine Abweichung von der zu erwartenden Beschaffenheit vor, die einen Gewährleistungsfall begründet.
Das es hierfür (möglicherweise - sie funktionieren ja nicht bei jedem) Abhilfen geben könnte spielt keine Rolle.
Eben sowenig von Belang ist woher die Feuchtigkeit schlussendlich kommt. Denn es handelt sich nicht um einen "normalen" Wasserschaden (der einen Gewährleistungs-/Garantiefall ausschließen würde) und innerhalb des ersten Jahres der Gewährleistung wird grundsätzlich angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
Das Gegenteil müsste der Verkäufer beweisen.

@elementz89 hat sich beim MediaMarkt über den handelnden Mitarbeiter bzw. seinen Fall beschwert und dürfte schlussendlich sein Gerät zurückgeben. Ergo: MediaMarkt hat eingesehen, dass sie im Unrecht sind.

In den AGB von MediaMarkt heißt es:

Anhang anzeigen 1182511
Alleine anhand der von MediaMarkt genannten Beispiele sollte ersichtlich sein, dass ein Smartphone nicht unter diese Ausnahmen fällt.
das Gerät ist schon IP68 sonst könnte die Feuchtigkeit ja raus ohne das man den SIM Slot offenhalten muss
kam eben bei manchen Geräten dank unschöner Produktionsbedingungen rein und ist dank IP68 drin gefangen
muss imo nicht mal bei Xiaomi passiert sein, evtl. auch bei Sony, die betroffenen Modelle nutzen ja alle deren Sensor
 
punkrockfan schrieb:
das Gerät ist schon IP68 sonst könnte die Feuchtigkeit ja raus ohne das man den SIM Slot offenhalten muss
Das versuche ich im Originalthread gerade herauszufinden.
Es gibt u.a. auf Facebook nämlich auch Berichte, wonach sich das Problem nach ein paar Tagen normaler Nutzung von selbst erledigt haben soll - also ohne das betroffene Nutzer 4K Videos bei offenem Simschacht aufgenommen haben usw.

Aber lass uns das ggf. im anderen Thread weiter erläutern.

Zum Thema Widerrufsrecht - worum es hier im Thread geht - ist ja alles gesagt.
 
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