Muss Xiaomi das 14 Ultra zurücknehmen auch wenn der Fehler offiziell nicht bestätigt wurde?

@catraxx, du kannst das Gerät 100 mal einsenden. Du wirst kein neues Austauschgerät bekommen. Der Hersteller sagt, das Gerät ist nicht kaputt, alles normal! Also hast du auch keinerlei Ansprüche. Das Ding wirst du nur im Widerrufsrecht wieder los!
 
  • Danke
Reaktionen: marcodj, JohnyV und P4p4y4
@käthe1

Das ist Unsinn.
Auch Xiaomi ist verpflichtet sich an die Gewährleistung zu halten.
Die Gewährleistung kann auch geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer (hier: Xiaomi) den Fehler nicht reproduzieren und/oder nicht beheben kann.
Solange der Fehler für dich reproduzierbar ist und auch Belege (sprich Fotos etc.) dafür hast, reicht das aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Traurig
Reaktionen: käthe1
Klar, aber wenn da kein Fehler ist, müssen die auch nichts "Gewährleisten".
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Du hast es immer noch nicht verstanden. Xiaomi sagt eindeutig, das ist kein Fehler, das ist normal.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Also die beschlagenden Linsen sind normal und kein Fehler, da kannste Bilder mit senden, bis du selber beschlägst.
Das ist dann etwas, was dir nicht gefällt. Und das fällt in den Widerruf. Nix sonst.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: marcodj
@käthe1

Nochmal:

Ein Händler kann und darf die Gewährleistung bei offensichtlichen Mängeln (die ja durch Fotos etc. belegbar sind) nicht pauschal verweigern.

Wenn der Händler behauptet, ein bestimmtes Fehlerbild sei "normal", so ist er im ersten Jahr der Gewährleistung hierfür beweispflichtig.
Die bloße Behauptung "das ist bei allen Kameras so" reicht hier nicht aus.
Als geeigneter Nachweis der Mangelfreiheit käme bspw. ein detaillierter Servicebericht (in dem genau vermerkt ist was und wie geprüft wurde) in Betracht.
Kann der Händler seine Behauptung nicht beweisen, greift die Gewährleistung und er ist zur Nachbesserung verpflichtet.

Ich empfehle dir (und den anderen) euch mal bzgl. Gewährleistungsrechten (insb. über den Fall der "abgelehnten Gewährleistung") bei der Verbraucherzentrale zu erkundigen.

Ich klinke mich hier aber nun aus. Macht scheinbar mehr Sinn mit Wänden zu sprechen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Traurig
Reaktionen: käthe1
catraxx schrieb:
Kann der Händler seine Behauptung nicht beweisen, greift die Gewährleistung und er ist zur Nachbesserung verpflichtet.
Er kann es beweisen, er nimmt die Stellungnahme des Hersteller. Dort ist zu lesen, das ist vollkommen normal und natürlich. Es ist kein Fehler, es besteht keine Beeinträchtigung. Fertig. Selbstverständlich darfst du es aber zum Service senden, dort wird es geprüft, und du bekommst es wieder zurück, mit der Erklärung oben.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Hat das Xiaomi 14 Ultra ein Kondensatproblem bei der Kamera? (Xiaomi 14 Ultra Forum)
 
  • Danke
Reaktionen: marcodj, Daichink, Jimmy91 und 2 andere
Ich habe mich schon zurückgezogen,
Manche wollen es einfach nicht verstehen..

Das Gerät funktioniert ordnungsgemäß.
Das Beschlagen der Linse ist normal laut Xiaomi.
Wen das stört.
Der muss von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Ein Umtausch deswegen wird es NICHT geben.
Ich weiß nicht was daran so schwer zu Verstehen ist.

Gewährleistung greift bei Fehlern.
Es ist KEINER laut Hersteller.

Es kann doch nicht so schwer sein :D

Xiaomi schickt jedem den Standardtext das es normal ist.
Man kann es einsenden bzw beim örtlichen Dienst checken lassen.
Örtlich bedeutet bei dir in der Nähe..
Selbst wenn du es einsenden wirst..
Es kommt zurück mit der Aussage dass es normal ist.
Hat mein Kollege so erfahren.
Ich habe 4 Leute mit den selben Erfahrungen gesehen.
Aber wer es nicht verstehen will oder kann..
Dem ist eben nicht zu helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Daichink, marcodj, AlbaKing und 5 andere
Mensch da bin ich ja bald alleine hier:D wo geht die Reise denn dann hin? Will schließlich auch eure Fotos sehen
 
  • Haha
  • Danke
Reaktionen: Siwa86, elementz89 und käthe1
@catraxx Ich verstehe nicht warum man versuchen sollte sich gegen den Hersteller zu stellen.
Dieser behauptet doch, dass es normal ist und kein Fehler darstellt.
Du kannst es auch 1000 mal hinschicken und auf Reparatur/Austausch bitten wenn dieser jedoch den Fehler nicht anerkennt dann wird es keinen Sinn machen.
Reine Zeitverschwendung und Nervenreiberei.
Besser sofort vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen und zurückschicken und wenn man unbedingt dieses Handy haben will neu bestellen. Eventuell erwischt man ein fehlerfreies Gerät.
 
  • Danke
Reaktionen: Daichink, marcodj und JohnyV
Haben andere und ich schon 3 mal und mehr geschrieben. Wer nicht hören will,... :biggrin:
 
  • Danke
Reaktionen: marcodj, Daichink und AlbaKing
AlbaKing schrieb:
@catraxx Ich verstehe nicht warum man versuchen sollte sich gegen den Hersteller zu stellen.
Dieser behauptet doch, dass es normal ist und kein Fehler darstellt.
Ganz einfach, weil sich der Händler (der Unterschied zum Hersteller ist bzgl. Gewährleistung wichtig!) nicht pauschal aus der Verantwortung ziehen kann.

Die bloße Behauptung "das ist normal" reicht nicht aus um einen reproduzierbaren Mangel als Gewährleistungsfall abzulehnen.
Gleiches gilt wenn der Händler vom Hersteller eine gleichlautende Rückmeldung bekommt.

Wer solche Antworten einfach als gegeben hinnimmt ist selber Schuld wenn er sich ggf. mit einem mangelhaften Gerät abfinden muss.

Aber warum ist das so?
Weil für beschlagene Linsen mehrere Ursachen in Betracht kommen.
Der Händler muss diese alle ausschließen und feststellen, dass das reklamierte Gerät tatsächlich mangelfrei ist.
Nur so kann er seiner Beweispflicht im Rahmen des ersten Jahres der Gewährleistung nachkommen.

Wenn der Händler die Gewährleistung trotz eines festgestellten Mangels verweigern möchte, dann muss er im ersten Jahr der Gewährleistung zudem beweisen, dass der Mangel nicht seit Kauf besteht, sondern vom Kunden selbst verursacht wurde.

AlbaKing schrieb:
Reine Zeitverschwendung und Nervenreiberei.
Besser sofort vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen und zurückschicken und wenn man unbedingt dieses Handy haben will neu bestellen.
Klar, wenn man noch innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist ist, dann ist das sicher die schnellere Variante.
Ich habe auch nie etwas anderes behauptet.

Allerdings geht es hier darum, dass einige Nutzer behaupten, Xiaomi würde die Gewährleistung grundsätzlich mit Verweis darauf, dass sie den Fehler "nicht anerkennen" würden, verweigern.
Dies wurde jedoch mittlerweile (u.a. durch einen weiter oben geposteten Screenshot) widerlegt.
Xiaomi sagt demnach, dass sie den Fehler "nicht bestätigen" können.
Damit ist erfahrungsgemäß gemeint, dass das Fehlerbild nicht reproduzierbar war.
Das ist ein komplett anderer Sachverhalt.

Trotzdem scheinen hier leider sehr viele das Gewährleistungsrecht nicht zu kennen und verunsichern mit ihren falschen Behauptungen ggf. weitere Mitlesende, die ebenfalls betroffen sind.

Zurück zum eigentlichen Thema:
Ich war gerade ca. 20 Minuten draußen und habe Nachtfotos (Mond, Sternenhimmel etc.) gemacht.
Bei mir hat auch diesmal nichts beschlagen.

Jetzt mag wieder jemand kommen und von glücklichem Einzelfall reden.
Aber nein - der großen Mehrheit der X14Ultra-Besitzer außerhalb dieses Forums wird es genau so gehen wie mir:
Sie werden nicht betroffen sein.

Langsam kann ich wirklich nur jedem Betroffenen raten, das Gerät entweder zu reklamieren oder direkt Retour zu schicken.
Wer das nicht möchte muss sich halt damit abfinden, dass die Kamera ab und an beschlagen könnte.

Ständiges rumjammern und persönlich gegenüber Nutzern mit abweichender Meinung zu werden bringt jedenfalls niemanden weiter.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: catraxx - Grund: Nachtrag zum Unterschied zwischen "nicht anerkannt" und "nicht bestätigt"
  • Danke
  • Wow
Reaktionen: käthe1, Hubert13, marcodj und 2 andere
„Trotzdem scheinen hier leider sehr viele das Gewährleistungsrecht nicht zu kennen und verunsichern mit ihren falschen Behauptungen ggf. weitere Mitlesende, die ebenfalls betroffen sind.“


Und derjenige bist leider du und das hast du hier schon mehr als oft genug bewiesen….

Und das ist nicht persönlich gemeint, sondern einfach nur Fakt .
 
  • Danke
Reaktionen: käthe1
käthe1 schrieb:
du kannst das Gerät 100 mal einsenden. Du wirst kein neues Austauschgerät bekommen. Der Hersteller sagt, das Gerät ist nicht kaputt, alles normal! Also hast du auch keinerlei Ansprüche. Das Ding wirst du nur im Widerrufsrecht wieder los!

AlbaKing schrieb:
Du kannst es auch 1000 mal hinschicken und auf Reparatur/Austausch bitten wenn dieser jedoch den Fehler nicht anerkennt dann wird es keinen Sinn machen.
Reine Zeitverschwendung und Nervenreiberei.
Besser sofort vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen und zurückschicken und wenn man unbedingt dieses Handy haben will neu bestellen. Eventuell erwischt man ein fehlerfreies Gerät.
Auf den Punkt gebracht 👌
Beiträge automatisch zusammengeführt:

catraxx schrieb:
Ganz einfach, weil sich der Händler (der Unterschied zum Hersteller ist bzgl. Gewährleistung wichtig!) nicht pauschal aus der Verantwortung ziehen kann.
Doch das kann er.
Ich komme hier nochmals auf das S23 zurück. Mein Gerät und viele andere auch hatten eine Unschärfe der Kamera die man auch auf normalen Fotos sah. (Bilder sind hier im Forum)
Samsung hat die fehlerhafte Hardware nicht anerkannt und auf den Sensor geschoben. Wäre so stand der Technik. Ich und viele andere haben das Gerät eingeschickt.

Es kam zurück mit der Meldung. Alles in Ordnung. Kein Fehler erkennbar. Dann wollten sie das ganze mit einem Update lösen. Was natürlich bei einer Hardware Geschichte vollkommen Blödsinn ist.

Lange Rede kurzer Sinn... Sie können sich wenn sie wollen aus der Verantwortung ziehen.

Deswegen kann ich nur sagen....
Nutzt die 14 Tage wenn möglich zu einem Umtausch um dann ein vielleicht ein fehlerfreies Gerät zu bekommen.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

catraxx schrieb:
Ich war gerade ca. 20 Minuten draußen und habe Nachtfotos (Mond, Sternenhimmel etc.) gemacht.
Bei mir hat auch diesmal nichts beschlagen.
Das ist doch Top. Mir geht's auch eher um die Leute die das Problem haben. Betroffene sollten das Teil zurückschicken.
Da sind wir ja einer Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: käthe1, Eduard, Hubert13 und 4 andere
Ich muss meinen Senf auch dazu geben:

Ja, rein rechtlich gesehen hat cartraxx Recht. Der Hersteller hat die Beweispflicht und auch die Nachbesserungspflicht.

Theoretisch ist man als Käufer in Recht und ich glaube auch, dass ein Brief vom Anwalt die Sache ganz schnell Regel würde - allerdings, und das ist der springende Punkt, wird Xiaomi den Fehler so lange nicht als solchen Anerkennen wie es eben nur geht.

Ich arbeite bei Backmarket und ich weiß wie sowas läuft. Da lässt man es dann eben darauf an kommen, dass der Kunde storniert oder die Lust an dem Theater verliert.

Recht haben und Recht bekommen sind auch in Deutschland zwei verschiedene Paar Schuhe.

Davon abgesehen ist es eine Frechheit, dass man überhaupt solche Mühen auf sich nehmen muss bei dem Preis des Gerätes.

Ich für meinen Teil werde definitiv nicht 3-4 mal mein Handy ein schicken und darauf pochen, wenn sie es einfach nicht tauschen wollen.

Eigentlich müsste es so laufen, dass das Austauschgerät schon unterwegs ist sobald man per Online-Formular den Fehler angegeben und mit Medien belegt hat.

Sogar Bei Tradingshenzen läuft das so.
Die sitzen in CHINA.

Wenn ein in Deutschland ansässiges Unternehmen schlechteren Kundenservice hat als eins in Shenzhen, dann weißte schon bescheid.
 
  • Danke
Reaktionen: Eduard, Daichink und marcodj
Im anderen Thread sind ja mittlerweile Screenshots und Chatlogs aufgetaucht, die belegen, dass Xiaomi Gewährleistung/Garantieansprüche eben gerade nicht pauschal ablehnt. Auch wenn es von manchen Nutzern behauptet wird.

Xiaomi sagt nur, was alle anderen Hersteller auch sagen.
Das Phänomen ist - bis zu einem gewissen Grad und unter bestimmten Umwelteinflüssen - normal und kein Fehler.
Wenn der User jedoch der Ansicht ist, sein Fall ginge über das "normale" Beschlagen bei großen Temperaturunterschieden hinaus und stört massiv im Alltag, dann kann das Gerät natürlich zur Überprüfung eingesendet werden.
Es könnte schließlich sein, dass Defekte vorhanden sind, die zum vermehrten Beschlagen der Kamera führen.

Damit dürfte sich das Hauptthema dieses Threads auch erledigt haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@catraxx
Bitte nicht schon wieder.
Deine "Beweis" Screenshots/Chatlogs sind nicht anderes als das man es zurückschicken kann und die "schauen" dann mal.

Es wird zu 99,9% wieder zurückkommen ohne das was am Gerät gemacht wurde. Mit der Begründung

Das Phänomen ist bis zu einem gewissen Grad unter bestimmten Umwelteinflüssen normal und kein Fehler.

Und so werden die das Gerät das du hingeschickt hast auch testen. Nach genau ihren Bedingungen.

Wieso kannst du das nicht verstehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Jimmy91 und Daichink
@marcodj

Ich sag es mal wie es ist.
Wenn das Gerät geprüft und als mangelfrei befunden wird, dann geht es eben zurück.
Kondensation ist unter bestimmten Bedingungen normal und tritt unabhängig vom Hersteller bei allen Smartphones auf - ohne das ein Mangel vorliegt.
Auch das hat ein Experiment eines Forenusers im anderen Thread bewiesen.

Der Händler hat nur dann keine Nachbesserungspflicht, wenn ein Mangel zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann oder vom Anwender selbst verschuldet wurde.
Hierfür ist er im ersten Gewährleistungsjahr beweispflichtig.

Man könnte sich im Zweifelsfall also bspw. das Serviceprotokoll zusenden lassen.
Dort steht alles drin was geprüft wurde.

Es mag sein, dass sich manche Nutzer mit dem Ergebnis nicht abfinden wollen.
Dann steht diesen der weitere Weg offen, den das Gewährleistungsrecht vorsieht.
Das heißt, man muss das Gerät ggf. ein weiteres Mal einsenden.
Kommt es dann wieder zurück, steht es dem Nutzer bspw. frei, das Smartphone von einem Sachverständigen als unabhängigen Dritten überprüfen zu lassen oder einen Anwalt einzuschalten.
Es gibt einige mögliche Fortsetzungen.

Diesen Aufwand will sich aber natürlich niemand machen.
Vielleicht deswegen, weil man in dem Fall, dass auch ein Sachverständiger keinen Mangel feststellt, auf den Kosten sitzen bleibt.

Stattdessen wird wochenlang gejammert und experimentiert unter welchen Bedingungen eine Smartphonekamera beschlägt.
Mittlerweile sind wir soweit, dass einige User ihr Smartphone in den Kühlschrank oder gefrostete Eier auf die Kamera legen.

Anstatt das man einfach sein 14-tägiges Widerrufsrecht ausübt, wenn man doch ach so unzufrieden ist.
Absurd....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Danke
Reaktionen: hotto96, takoz38, Siwa86 und eine weitere Person

Ähnliche Themen

B
Antworten
3
Aufrufe
277
Bernd Otto
B
R
Antworten
1
Aufrufe
276
YaMu
YaMu
A
  • AJ-X-14-Ultra
Antworten
9
Aufrufe
420
kingoftf
kingoftf
Zurück
Oben Unten