Vom Ampel-Aus über die Vertrauensfrage zu den Neuwahlen

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F-O-X schrieb:
Nur so viel noch angemerkt, die Besoldung von Beamten der niedrigeren Ränge wird nun angehoben, dass ein sichtbarer Abstand zum Bürgergeldempfänger besteht, irgendwas scheint also in dem System grundlegend nicht zustimmen.
Nein, im System stimmt das.
Das Existenzminimum wird regelmäßig neu Berechnet und natürlich angehoben.
Es ist desweiteren festgelegt, dass Beamte mehr (ich meine es sind 15%) haben müssen als Menschen die Grundsicherung bekommen, was ebenfalls logisch und verständlich ist.
Dadurch muss natürlich die Besoldung für Beamte der unteren Stufen such steigen um den Abstand zu wahren.
 
Und jetzt überleg mal, jemand (sogar ein Beamter) mit regelmäßiger Arbeitszeit ist nahe an dem Bürgergeld dran.

Was glaubst du ist dann mit der arbeitenden Bevölkerung, die nicht im Beamtenstand sind und keine vorgegebene Anpassung bekommen, was glaubst du was die darüber denken.

Da stimmt doch entweder mit dem System Bürgergeld oder dem Rest was nicht 😉
 
F-O-X schrieb:
oder dem Rest was nicht
Genau dort.
Deshalb, Mindestlohn hoch.
Nach europäischen Richtlinien musste der nämlich schon bei etwas über 15 Euro liegen.
 
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15 Euro mal 166h (bei 40h Woche) im Monat biste bei stolzen, 2.490 Euro Monat / 30.000 brutto im Jahr und das ohne beispielsweise Heizkostenerstattung oder Zuschüsse wie beim Bürgergeld.

Da fährst mit dem Bürgergeld ehrlich gesagt besser oder?
 
F-O-X schrieb:
Da fährst mit dem Bürgergeld ehrlich gesagt besser oder?
Das ist natürlich Unsinn.

F-O-X schrieb:
das ohne beispielsweise Heizkostenerstattung oder Zuschüsse wie beim Bürgergeld.
Ggf. hast du Ansprüche auf zusätzliche Leistungen.
Arbeits wird ja subventioniert.
 
Der Niedriglohnsektor steht ja leider in direkter Konkurrenz zum Bürgergeld, rein finanziell gesehen. Aber WWM: A) Bürgergeld kürzen B) Fischkopf C) Mindestlohn hoch und Steuererleichterungen D) Döner
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maik005 schrieb:
zusätzliche Leistungen.
Wohngeld beispielsweise.
 
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Bürgergeld rechnet sich denke erst wenn Frau und ein paar Kinder vorhanden sind. Als Alleinstehender eher schwierig.
Bei 2490,- Brutto bleiben bei Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, Krankenkasse Zusatzbeitrag 2,5% 1760,- netto hängen.
 
maik005 schrieb:
Es ist desweiteren festgelegt, dass Beamte mehr (ich meine es sind 15%) haben müssen als Menschen die Grundsicherung bekommen, was ebenfalls logisch und verständlich ist.

Da redest du aber von den Ruhebezügen, oder?

Als Bundesbeamter liegt das Grundgehalt in A3 und Stufe 1 ohne Zulagen oder Zuschläge bei knapp über 2.700,- € Brutto im Monat. In Baden-Württemberg scheint es erst ab A7 in Stufe 1 mit knapp über 3.130,- € mtl. zu beginnen. Quelle: Besoldungstabellen

Das klingt erst mal nicht viel, aber es kommen ja noch die Zulagen und Zuschläge hinzu. Zudem sind die steuerlichen Belastungen im Verhältnis zu Angestellten deutlich geringer. Und auch die Krankenkassenbeiträge sind deutlich geringer. Positiver Nebeneffekt: Beamte sind unkündbar.

Das Ruhegehalt eines Beamten liegt dann zwischen 35 und 71,75 % des letzten Gehalts je nach Dienstjahren.

Ein verbeamteter Lehrer wird in der Regel in A13 mit einem Anfangsgrundgehalt von ca. 5.185,- € Brutto mtl. eingestuft, das dann bis zum Ende seiner Dienstzeit auf ca. 6.355,- € anwächst.
 
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@Hermes
Bürgergeld rechnet sich gar nicht.
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Cheep-Cheep schrieb:
-Preisbremse :1f607:
 
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maik005 schrieb:
Das ist natürlich Unsinn.
Erkläre mal, warum das Unsinn ist.
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Hermes schrieb:
Bürgergeld rechnet sich denke erst wenn Frau und ein paar Kinder vorhanden sind. Als Alleinstehender eher schwierig.
Bei 2490,- Brutto bleiben bei Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, Krankenkasse Zusatzbeitrag 2,5% 1760,- netto hängen.
Ziehst davon aber Heizkosten und Miete noch ab.
 
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dtp schrieb:
Da redest du aber von den Ruhebezügen, oder?
Nein.
Höheres Bürgergeld, höherere Löhne? – Warum das nur für Beamte gilt | MDR.DE
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F-O-X schrieb:
Erkläre mal, warum das Unsinn ist.
Wenn du das immer noch nicht verstanden hast...
Weil du mit Arbeit immer mehr hast als mit Bürgergeld.
Weil dir bei Mindestlohn je nach Haushaltpersonenzahl usw. Zusätzliche Leistungen zustehen usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier mal die Kostenaufstellung zum Thema Bürgergeld Familie mit 3 Kinder..

Bürgergeld: Wie viel bekommt eine Familie mit drei Kindern?

Demnach kann je nach Kombination ein Regelbedarf von 1071 bis 1413 Euro für die drei Kinder zusammenkommen. Inklusive der Eltern kann das Bürgergeld damit einen Regelbedarf von 2083 Euro bis 2425 Euro abdecken. Doch das ist nur der Regelbedarf: Das Jobcenter übernimmt zusätzlich dazu die Kosten der Unterkunft, also Miete, Nebenkosten und Heizung, sofern diese angemessen sind. Für fünf Personen gilt laut dem Bundesarbeitsministerium etwa eine Wohnung mit fünf Zimmern oder 100 bis 105 Quadratmetern als angemessen
 
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Hermes schrieb:
1760,- netto hängen
@maik005
Niemand redet von mehr haben, sondern besser fahren.

Hermes hat es doch schön vorgerechnet.

1760, abzüglich Miete, Warmwasser und Heizkosten, Fahrtkosten und Mehrkosten für die Erwerbstätigkeit, was bleibt übrig?

Hey aber seht ihr in welche Diskussionen wir kommen?

Es ging nur darum, dass wenn jemand von der Gesellschaft etwas erhält, seine Beitrag leistet und sei es nur einen Park sauber zu halten.

Schon ging es los mit was wäre, könnte, sollte, müsste, kann man nicht zumuten, usw., hin bis zur Diskussion über Bürgergeld.

Leute, Leute, ist Deutschland noch ein Sozialstaat in dem es wirklich darum geht, die Schwächsten zu unterstützen oder diskutiert man erstmal darüber, dass sich keiner benachteiligt und verletzt fühlen dürfte, wenn er mal nen Besen im die Hand nehmen muss 🤦🏻
 
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F-O-X schrieb:
Hermes hat es doch schön vorgerechnet.

1760, abzüglich Miete, Warmwasser und Heizkosten, Fahrtkosten und Mehrkosten für die Erwerbstätigkeit, was bleibt übrig?
Natürlich wurde schon weg gelassen, was der Familie mit 1.760 Netto an zusätzlichen Leistungen zusteht.
Die haben am Ende nämlich deutlich mehr als Bürgergeld.
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Bürgergeld-Erhöhung: Warum sich Arbeit trotzdem lohnt
 
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F-O-X schrieb:
Und warum muss man dann schon die Beamtenbezüge angeben, damit das nicht annähernd gleich ist?
weil es die Vorschrift gibt, dass die mindestens 15% über der Grundsicherung liegen müssen.
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oder willst du Beamten etwa Wohngeld u.ä. Sozialleistungen zahlen?
Vermutlich wäre es "gerechter" aber Beamte sind eben immer besser gestellt, da soll es nicht nötig sein mit Sozialleistungen aufzustocken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und jetzt nochmal ganz langsam für dich zum mitschreiben....

Beamter im Vollzeit...Gehalt MUSS angehoben werden...damit dieser MINDESTENS 15% ÜBER dem Bezieher des BÜRGERGELD STEHT.

Verstehst jetzt oder?
 
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Die 1760 um die es hier geht ist das Netto was bei 166 Stunden Mindestlohn übrig bleibt.

Da kommt gar nix mehr dazu oder ist schon abgezogen.

Bei der Bürgergeld Aufstellung mit 3 kinder landet man mit dem Mietzuschuss bei knapp 3500,- und jeder kann sich ausrechnen was man brutto für 3500 netto haben muss. Das ist einfach nur Wahnsinn...
 
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Hermes schrieb:
Da kommt gar nix mehr dazu oder ist schon abgezogen.
das ist faktisch natürlich vollkommen falsch!
Das kann doch jetzt nicht dein Ernst sein?

F-O-X schrieb:
Verstehst jetzt oder?
mit dir brauche ich da nicht weiter zu diskutieren, weil du es nicht verstehen willst.
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Bürgergeld und Mindestlohn - Portal Sozialpolitik

1737119992182.png
 
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@maik005

Hier geht's doch um das Netto was jemand zur Verfügung hat. Und wenn ich 2490 brutto habe bleiben ca. 1760 netto übrig. Wo soll denn da noch was dazukommen? Oder bekommt man hier einen Mietzuschuss? Wäre mir neu
 

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