Whatsapp: Neues Beta-Update soll Screenshots von Profilfotos verhindern

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WhatsApp schränkt Screenshot-Funktion ein​


Um Cyber-Kriminellen das Leben schwer zu machen, schränkt Meta die Screenshot-Funktion bei der Verwendung von WhatsApp ein. Bislang ist das Update allerdings nicht auf allen Smartphones angekommen.

Meta ist bestrebt, WhatsApp stetig benutzerfreundlicher und sicherer zu machen. So bekamen Nutzer beispielsweise die Möglichkeit, verschickte Nachrichten nachträglich zu bearbeiten. Anfang des Jahres wurde im Rahmen eines iOS-Beta-Tests die Änderung der Hauptfarbe getestet. Mit der neuesten Änderung soll WhatsApp wieder ein Stück sicherer werden.


Konkret bezieht sich die Änderung auf die Einschränkung der Screenshot-Funktion für Profilbilder. Wie Android Police berichtet, stoßen Nutzer, die Screenshots von Profilbildern ihrer Kontakte machen, auf eine Fehlermeldung oder erhalten ein schwarzes Bild. Während die Screenshot-Funktion in der Vorschau weiterhin funktioniert, wird sie blockiert, sobald das Bild in Vollbildansicht geöffnet wird.


Da momentan nicht alle Nutzer von den Einschränkungen betroffen sind, scheint das Update schrittweise eingeführt zu werden. Bisher wurden keine ähnlichen Beschränkungen für iOS-Nutzer festgestellt. Es ist aber davon auszugehen, dass auch iPhones das Update erhalten werden. Offizielle Angaben seitens Meta bleiben abzuwarten.


Komplett zu lesen:
WhatsApp schränkt Screenshot-Funktion ein
 
Hi,

Feature ist bereits aktiv "Diese App lässt keine Screenshots zu" lautet die Meldung wenn man versucht mit Whatsapp einen Screenshot zu erstellen - selbst Bildschirm-Videoaufnahmen sind nicht möglich. Es ist allerdings nach wie vor möglich einen Screenshot von der Profilbild-Vorschau zu erstellen.

Gruß
Sebastian
 
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Bin gerade dem Beta Programm beigetreten, es gab auch schon ein Update im Playstore. Feature ist automatisch aktiviert bzw. es gibt keine Einstellung dazu. :1f44d:
 
Ganz einfacher Workaround:

WhatsApp entweder über WhatsApp Web im Browser oder als Windows Microsoft-Store-App benutzen und schwuppsdiwupps sind wieder Screenshots möglich. Dort sogar in viel größerer Auflösung als es in der App selber jemals angezeigt werden könnte (da hat sich WhatsApp wohl nun etwas selbst ins Knie geschossen...)

Und wie WhatsApp verhindern will, was ich an meinem PC so alles tu und nicht tu, das würde ich gerne mal sehen.

Datensicherheit und -schutz alles schön und gut, aber man kann's auch übertreiben mit der User-Bevormundung. Ich bezweifle, dass ein Verhindern von Screenshots in WhatsApp in überhaupt irgendeinem relevanten Ausmaß Identitätsdiebstahl oder sonstigem vorbeugen wird. Wer's wirklich darauf abgesehen hat, der braucht keine WhatsApp-Profilbildchen, sondern hat ganz andere Quellen, um Identitäten zu stehlen...
 
  • Danke
Reaktionen: johnniesmith und ses
Kreacher schrieb:
WhatsApp entweder über WhatsApp Web im Browser oder als Windows Microsoft-Store-App benutzen und schwuppsdiwupps sind wieder Screenshots möglich. Dort sogar in viel größerer Auflösung als es in der App selber jemals angezeigt werden könnte (da hat sich WhatsApp wohl nun etwas selbst ins Knie geschossen...)

Datensicherheit und -schutz alles schön und gut, aber man kann's auch übertreiben mit der User-Bevormundung. Ich bezweifle, dass ein Verhindern von Screenshots in WhatsApp in überhaupt irgendeinem relevanten Ausmaß Identitätsdiebstahl oder sonstigem vorbeugen wird. Wer's wirklich darauf abgesehen hat, der braucht keine WhatsApp-Profilbildchen, sondern hat ganz andere Quellen, um Identitäten zu stehlen...

Wichtiger Nachtrag:
Selbstverständlich ist und bleibt das unbefugte/ungefragte Versenden bzw. Weiterverbreiten von getätigten Screenshots im Sinne des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Recht am eigenen Bild & Ton) strafbar, insbesondere wenn es sich dabei um Profilbilder und/oder privaten Nachrichten handelt.

Eine Anfertigung eines Screenshots ohne Absicht und Vollendung der unbefragten Verbreitung ist meines Wissens und meiner Recherchen nach aber nicht strafbar.

Rechtlich unklar ist mir allerdings, ob allein die Anfertigung eines Screenshots für die private Nutzung, also ohne eine öffentliche Verbreitung/Weitergabe, bereits den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB (= die Verletzung der Vertraulichkeit des nicht-öffentlichen Wortes) erfüllt.

Dazu müsste sich mal ein Jurist dezidiert äußern.
 
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