Whatsapp Gerichtsurteil

  • 4 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Hab mich schon gewundert, dass es dazu noch keinen Thread gibt..

Das Urteil ist völlig realitätsfern.
Außerdem betrifft das nicht nur WhatsApp, sondern sämtliche Messenger die über die Telefonnummer funktionieren.

Vorallem aber sämtliche Smartphones.. Bzw zumindest die, die so genutzt werden wie angedacht. Stichwort "Kontakte Synchronisation" (über Google, Apple, Microsoft, etc.) ;)
 
Andere Messenger haben von den Nutzern aber keine Zustimmung dafür gefordert, dass die Kontakte an Facebook für Werbezwecke weitergeleitet werden dürfen. Im August letzten Jahres konnte ein WhatsApp-Update nur dann geladen werden, wenn man diese Zustimmung erteilt.
Um sie zu erteilen, hätte man von Rechts wegen von jedem einzelnen Telefonkontakt eine schriftliche Erlaubnis haben müssen.
 
@CSausK das ist aber zum einen nicht Begründung für das Urteil, zum anderen wurde Facebook/WhatsApp die Datenweitergabe/-nutzung sowieso bereits verboten.
Die Erlaubnis musst du alleine schon haben, weil die Nummern für den Abgleich hochgeladen werden, wodurch du unerlaubt die Nummer weitergibst.

Das Gericht hat schlicht und ergreifend keine Ahnung von der Materie xD aber zum Glück kann sich ein Gericht ja auch irren und höhere Instanzen können es dann richten.
Sei es nun so, dass es für ungültig erklärt wird oder auch auf alle anderen Dienste ausgeweitet wird..
 
  • Danke
Reaktionen: hajo772

Ähnliche Themen

LoremIpsum92
  • LoremIpsum92
Antworten
5
Aufrufe
308
Kreacher
Kreacher
Rimuru
  • Rimuru
Antworten
2
Aufrufe
220
Rimuru
Rimuru
0
Antworten
7
Aufrufe
197
maik005
maik005
Zurück
Oben Unten