DOT2010
Enthusiast
- 4.061
Na ist das nicht längst Überfällig? Fragt sich nur die die Hersteller den Kunden wieder ein Bein stellen werden. Neben den Anwaltsarmadas (Zombis der Spezies Mensch) und der findigen PR Lufterhitzer (wie den Influencern) werden sicher noch so manche Köpfe rauchen um dies ja möglichst zu erschweren. Nicht das die Masse sich selbst traut sowas zu richten, sonst hätte die Masse seit mehrere Jahren nur noch Geräte wie die Farifones gekauft. Man darf also gespannt sein wie die Firmen darauf reagieren werden... naja 2 Jahre hat man da noch Zeit.
Das Europaparlament hat ein Recht auf Reparatur beschlossen. Die Kategorien der Produkte können künftig noch erweitert werden.
Zahlreiche elektrische und elektronische Geräte sollen in der EU künftig einfacher und länger repariert werden können. Das Europaparlament beschloss dazu am 23. April 2024 in Straßburg mit sehr großer Mehrheit die Richtlinie zum Recht auf Reparatur.
"Die Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen und sie dürfen keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur zu erschweren", teilte das Europaparlament mit.
Das Recht auf Reparatur betrifft zunächst nur Gerätekategorien, die im Anhang zur Richtlinie genannt werden. Dazu zählen dem Gesetzestext (PDF) zufolge Waschmaschinen, Waschtrockner, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen, Kühlgeräte, elektronische Bildschirme, Schweißgeräte, Staubsauger, Server, Datenspeicher, Smartphones, schnurlose Telefone, Tablets und batteriebetriebene leichte Transportgeräte wie E-Bikes und E-Scooter. Im Laufe der Zeit könne die Liste der Produktkategorien noch erweitert werden, hieß es.
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Das Europaparlament hat ein Recht auf Reparatur beschlossen. Die Kategorien der Produkte können künftig noch erweitert werden.
Zahlreiche elektrische und elektronische Geräte sollen in der EU künftig einfacher und länger repariert werden können. Das Europaparlament beschloss dazu am 23. April 2024 in Straßburg mit sehr großer Mehrheit die Richtlinie zum Recht auf Reparatur.
"Die Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen und sie dürfen keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur zu erschweren", teilte das Europaparlament mit.
Das Recht auf Reparatur betrifft zunächst nur Gerätekategorien, die im Anhang zur Richtlinie genannt werden. Dazu zählen dem Gesetzestext (PDF) zufolge Waschmaschinen, Waschtrockner, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen, Kühlgeräte, elektronische Bildschirme, Schweißgeräte, Staubsauger, Server, Datenspeicher, Smartphones, schnurlose Telefone, Tablets und batteriebetriebene leichte Transportgeräte wie E-Bikes und E-Scooter. Im Laufe der Zeit könne die Liste der Produktkategorien noch erweitert werden, hieß es.
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