R
robomobile
Fortgeschrittenes Mitglied
- 21
Die meisten Displayschäden werden vermutlich schon durch den Besitzer verschuldet sein. Manchmal bekommt man es einfach auch nicht mit, dass man dem Display unbeabsichtigt mehr Druck zugemutet hat, als es verträgt.
Aber es besteht durchaus auch die Möglichkeit eines Material- oder Konstruktionsfehlers, der ev. bei bestimmten tiefen Temperaturen und/oder raschen Temperaturwechseln. Die Displays sind groß und dünn. Je größer und je dünner, umso zerbrechlicher. Vielleicht sind sie einen Tick zu dünn konstruiert bzw. aus zu wenig bruchfestem Glas.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf würde ich das über den Verkäufer über das Gewährleistungsrecht geregelt haben wollen. Denn im Gewährleistungsrecht innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer dem Kunden ein Eigenverschulden nachweisen. Dieser Nachweis wird dem Verkäufer schwer/kaum gelingen. Daher wird das Display hier vermutlich kostenlos getauscht werden.
Nach den 6 Monaten muss der Kunde dem Verkäufer seine Unschuld am Schaden beweisen. Ab hier wirds für den Kunden in vielen Fällen unmöglich keine Eigenschuld nachzuweisen, weshalb das Gewährleistungsrecht je nach Schaden/Mangel sich dann als unvorteilhaft erweisen kann.
Dann hat man immer noch die Garantie. Wobei die Garantie ansich eine freiwillige vertragliche Leistung ist des Herstellers, die aber in den niedergeschriebenen Bedingungen sehr wohl verbindlich ist.
Die letzte Karte ist dann noch die Kulanzlösung. Weshalb es sich lohnt, sich vor Kauf zu überlegen, wo man kauft. ;-) Und dann im Schadensfall sich überlegt, ob man mit dem Gewährleistungsrecht oder der Garantie besser fährt.
Aber es besteht durchaus auch die Möglichkeit eines Material- oder Konstruktionsfehlers, der ev. bei bestimmten tiefen Temperaturen und/oder raschen Temperaturwechseln. Die Displays sind groß und dünn. Je größer und je dünner, umso zerbrechlicher. Vielleicht sind sie einen Tick zu dünn konstruiert bzw. aus zu wenig bruchfestem Glas.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf würde ich das über den Verkäufer über das Gewährleistungsrecht geregelt haben wollen. Denn im Gewährleistungsrecht innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer dem Kunden ein Eigenverschulden nachweisen. Dieser Nachweis wird dem Verkäufer schwer/kaum gelingen. Daher wird das Display hier vermutlich kostenlos getauscht werden.
Nach den 6 Monaten muss der Kunde dem Verkäufer seine Unschuld am Schaden beweisen. Ab hier wirds für den Kunden in vielen Fällen unmöglich keine Eigenschuld nachzuweisen, weshalb das Gewährleistungsrecht je nach Schaden/Mangel sich dann als unvorteilhaft erweisen kann.
Dann hat man immer noch die Garantie. Wobei die Garantie ansich eine freiwillige vertragliche Leistung ist des Herstellers, die aber in den niedergeschriebenen Bedingungen sehr wohl verbindlich ist.
Die letzte Karte ist dann noch die Kulanzlösung. Weshalb es sich lohnt, sich vor Kauf zu überlegen, wo man kauft. ;-) Und dann im Schadensfall sich überlegt, ob man mit dem Gewährleistungsrecht oder der Garantie besser fährt.