Geräteversicherung - Gilt die auch bei Modifikationen an der Software?

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Darek La.

Darek La.

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Folgendes: Ich habe bei Saturn ein S4 gekauft und für 90 Euro eine Zusatzversicherung (D&G Saturn) abgeschlossen (man sagte mir, die Versicherung deckt alles, selbst Wasserschaden)!

Vor wenigen Tagen ist mir mein Handy herunter gefallen, Glasbruch und die +/- Tasten seitlich sind etwas eingedrückt (aber Handy lässt sich weiterhin problemlos nutzen!).

Jetzt war ich eben bei Saturn und wollte mich vorab informieren. Der Saturn Service wollte das Handy direkt zur Reparatur einsenden. Ich habe allerdings noch gefragt wie es aussieht, wenn man eine neue Custom-Rom geflasht hat sowie Root (CyanogenMod12.1).

Mir ist klar das die Herstellergarantie in diesem Fall erlischt.

Aber wie ist es nun mit der Versicherung?

Darauf konnte mir der Service keine Antwort geben, zumindest keine eindeutige. Man empfehlt mir, das Handy wieder in den Original-Zustand zu versetzen und das Handy danach abgeben!

Ich habe allerdings nicht wirklich lust darauf wieder alles auf Original zu stellen!

Hat in dem Fall hier jemand mit so was Erfahrungen gemacht?

Was hat ein Glasbruch mit Software zu tun? Eigentlich nix!

Freu mich auf eure Antworten!
 
Was ist daran so schwierig!? Backup in Recovery machen und sichern. Mit Odin ein Stock Rom flashen. Abgeben und wenn es zurück kommt die passende Recovery flashen und Backup zurück. So hast du es wieder einsatzbereit. Du solltest bedenken das viele Werkstätten eh meist ein Stock Rom flashen.
 
Wozu soll man bei einem Glaswechsel ein Stock Rom flashen (von der Werkstatt aus)?
Klingt wie als wenn ich bei nem RAM Riegelwechsel Windows neu aufsetzen müsste! Logik?
 
Die Werkstatt begründet es mit einem ordnungsgemäßen Funktionstest nach der Reparatur.
 
Ist doch nicht schlimm.. Ein gesamtes Backup machen was dann nach Reparatur wieder einspielen kannst. Da gehen keinerlei Daten und Einstellungen verloren.
 
Ich habe mich entschieden, es selbst zu reparieren. Die Versicherung ist erloschen, dass hab ich nach dem Telefonat mit der Versicherung in Erfahrung bringen können. Nur im Originalstand würde sie greifen.

Die 90 € für die Versicherung sind Verschwendung, wie ich finde. Werde so was auch nicht mehr abschließen. Über die Versicherung liest man auch nur negatives im Netz (Mittlerweile arbeitet Saturn auch nicht mehr mit dem Partner).

Das neue Front-Glas wird mich keine 15 € kosten und wechseln kann ich es auch selbst, zumindest war das beim S3 gar kein Problem!

Ich bedanke mich für eure Antworten!
 
Typisch Versicherung, wenn es ums Zahlen geht sind sie nicht mehr zuständig. Wenn du es schon beim S3 gemacht hast, dann weißt du ja worauf es ankommt.
 
  • Danke
Reaktionen: Darek La.
Ich kann von solchen Versicherungen nur abraten.

Die Verkäufer sagen vieles zu, aber kennen die genauen Vertragsbedingungen auch nicht.

Immer den Vertrag selbst lesen, dann erst abschließen.

PS: neues Displays kriegst du bei mir. ;) Die Reparatur des Glas kann ich auch für dich durchführen, wenn du möchtest.
 
Hallo, ich habe vor gut einem halben Jahr mein Handy bei Schutzkl*ck versichert und mein Z Ultra ist nun vor kurzem kaputt gegangen (Sturz). Jetzt will Schutzkl*ck mein Handy nicht reparieren, da ein Root festgestellt wurde. Dass das Gerät gerootet ist steht aber in keinem Zusammenhang damit, dass das Ding einen Sturzschaden hat!! Meine Frage nun: Bei Inanspruchnahme der regulären Herstellergarantie kann ein Root ja dazu führen, dass der Hersteller das Handy nicht repariert. Die Versicherung ist doch rechtlich aber etwas ganz anderes. Dürfen die das, oder kann ich mich irgendwie dagegen wehren? Ich hätte das Handy auch entrootet, Problem war aber, dass durch den Sturz die Lautstärkebutton kaputt waren und ich nicht mehr in Bootloader/Recovery gekommen bin.
Ich bitte um schnelle Hilfe!

Auszug aus dem Vertrag:
Folgende Schäden werden nicht übernommen:
o) Schäden durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur / Eingriffe nicht vom Versicherer autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Gerätes;
p) Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler.

Also verstößt ein Sturzschaden bei einem gerooteten Handy nicht gegen die AVB. Kann/soll ich mich rechtlich dagegen wehren, Anwalt konsultieren o.Ä ?
Danke schonmal für die Antworten

MFG cheater45

PS: Wenn falsches Unterforum bitte verschieben, war mir nicht sicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo cheater45,

ich kann mich vollends in deine Lage versetzten & solch eine Ablehnung ist mehr als ärgerlich.
Daher empfehle ich dir, einen Anwalt in dieser Angelegenheit zu konsultieren.

Leider bleibt mir an dieser Stelle jedoch nichts anderes übrig, als deinen Thread zu schließen.

Android-Hilfe.de ist keine Plattform für adäquate Rechtsberatung und wir wollen in solchen Fällen (hochspekulative) Diskussionen vermeiden.

Ich würde mich freuen, wenn du diese Maßnahme nachvollziehen kannst und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Meetdaleet
 

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