Durch die Reparatur entstandene Schäden

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immelmann

immelmann

Erfahrenes Mitglied
31
Hallo zusammen,

Kurz die Geschichte: ein Smartphone Reparaturservice hat den LCD an meinem Note 3 beschädigt und will die Kosten für die neue Reparatur nicht übernehmen. (um etwas genauer zu sein musste da ein neues Glass aufgeklebt werden. Die LCD Schäden waren davor noch nicht da was die Werkstatt mir auch schriftlich bestätigt)
Ich finde viele Meinungen zu diesem Thema im Internet aber nichts Handfestes. Falls jemand eine Rechtsgrundlage bei sowas kennt würde ich darum bitten mir mit Rat zu helfen.
 
so, nach 2 Tage streiten haben sie jetzt "ein altes LCD auf Lager gefunden" und werden es mir kostenlos austauschen.
Mich würde die Frage trotzdem interessieren was zu tun ist wenn die Werkstatt sich weiter weigern würde den Schaden zu beseitigen (mit der Begründung "so etwas kann schon vorkommen, wir übernehmen dafür nicht die Kosten")
 
Falls hier in Forum solche anfragen verboten sind dann bitte ich um Entschuldigung und jemand sollte das Thema löschen. Wenn es aber nur um Rechtsdienstleistungsgesetz geht dann sind es nur Anwälte, die sich ärgern weil Wissen kostenlos verteilt wird.
 
Es geht darum, daß in Deutschland eben nur eine verbindliche Rechtsberatung ein Anwalt durchführen darf. Schreiben kann ich hier sehr viel, was aber bei einem Rechtsstreit eben null Verbindlichkeit haben würde. Oder hast Du schon mal gehört, daß ein Urteil wegen "Das habe ich im Internet gelesen" gefällt wurde? Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall. Der Seitenbetreiber kann für Falschaussagen sogar haftbar gemacht werden. Und daher gibt es hier keinerlei Rechtsberatung.
 
mrrbr schrieb:
Und daher gibt es hier keinerlei Rechtsberatung
die Folgerung verstehe ich nicht. Natürlich wird niemand damit argumentieren "... weil ich es in einem Forum gelesen habe". Das ist aber, oder sollte kein Grund sein Informationsverbreitung (sei es richtig oder falsch) zu verhindern.
 
Zu diesem Thema empfehle ich die AGB des Dienstleisters zu lesen, da muss sowas nämlich drinstehen.

Sobald Du die Reparatur in Auftrag gibst, erkennst du die AGB an.
Bist du damit nicht einverstanden, musst du dich nach einem anderen Dienstleister umschauen.
 

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