tunsies
Erfahrenes Mitglied
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Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, könntest Du den Streitpunkt über die 'Fehlerhafte Reparatur' einem Anwalt übergeben - sonst sehe ich ziemlich Schwarz für Dich.
Weil einerseits haben die nicht ganz unrecht mit dem unter 'fliessend Wasser reinigen' und andererseits war ja damit beweisen, dass die Rep. fehlerhaft ausgeführt wurde - was Du ja 'irgendwann mal im Regen 'nach Ablauf der Rep.-Garantie' gar nicht mehr hättest beweisen können; aber ich bin KEIN Anwalt/Fachmann in Rechtsangelegenheiten.
Weil einerseits haben die nicht ganz unrecht mit dem unter 'fliessend Wasser reinigen' und andererseits war ja damit beweisen, dass die Rep. fehlerhaft ausgeführt wurde - was Du ja 'irgendwann mal im Regen 'nach Ablauf der Rep.-Garantie' gar nicht mehr hättest beweisen können; aber ich bin KEIN Anwalt/Fachmann in Rechtsangelegenheiten.