Der große Wasserschaden-Thread! ** PREQUEL IN #1 LESEN!**

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Nunja, laut Wikipedia "Für Kostenvoranschläge werden in Deutschland ohne besondere Vereinbarung keine Entgelte fällig (§ 632 Abs. 3 BGB)", also müsste soetwas vorher verhandelt/bekanntgegeben (AGBs/Preislisten beachten) werden...

lg zaph
 
Zuletzt bearbeitet:
Mag sein, aber wer macht heute noch kostenlose Kostenvoranschläge? Ich kenne kaum einen. Und Gebühren per se sind ja erlaubt.

"ohne besondere Vereinbarung "
 
Wie bist du denn drauf?
Fragen kostet nichts.
 
Waterbob schrieb:
... kenne ich leider auch keinen empfehlenswerten Anbieter der sowas Repariert. Wenn mir jemand in Hamburg oder Umgebung einen empfehlen könnte wäre das auch sehr hilfreich.

In Hamburg kenne ich leider keine entspr. Fachfirma, aber in vielen Threads hier im Forum wird diese 'Werkstatt' erwähnt. Die sollen gut und günstig sein ...
 
Dank schon mal für eure Berichte und Hinweise.

@zaph: Nee, hab nicht nur den Akku in Reis getan, das ganze Gerät. Hab ich etwas unklar geschrieben. Meinst das die Nummer mit dem Regen klappen kann? So richtig nass kann es ja eigentlich nicht geworden sein, war ja nur ganz kurz unter dem Wasserstrahl. Aber scheinbar ist das Wasser doch bis an die falsche Stelle gekommen.

@Trend43: Das ist ja gar nicht so weit weg. Von der Entfernung passt das schon. Werde mal gucken was ich so an Info´s und Berichten über die Werkstatt finde und dann dort mal anrufen.

@Absalom66: Da muss ich nochmal nachfragen zu deinem Link zur "Ladebuchse Flex & Kabel". Sind da auch die Sensoren für die Menü- und Zurücktaste mit dran? Oder hast Du das nur auf die Ladebuchse bezogen? Wenn da auch die Sensoren mit dran sind, dann wäre der Touchscreen ja gar nicht betroffen und es besteht Hoffnung das eine Reparatur ja doch noch möglich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
soweit ich weiß werden wasserschäden nur ungern repariert, da durch korrosion etc glaube ich auch spätfolgen auftreten können.. es kann also sein dass du dein handy repariert bekommst, es ne zeit gut klappt und dann ohne ersichtlichen grund was anderes nicht mehr funktioniert... musst du halt schauen ob du dieses "risiko" eingehen willst, auch wenn ich jetzt noch nie von jemandem gehört habe dem das tatsächlich passiert ist.. möglich ist es aber!
 
Waterbob schrieb:
Dank schon mal für eure Berichte und Hinweise.

@Absalom66: Da muss ich nochmal nachfragen zu deinem Link zur "Ladebuchse Flex & Kabel". Sind da auch die Sensoren für die Menü- und Zurücktaste mit dran? Oder hast Du das nur auf die Ladebuchse bezogen? Wenn da auch die Sensoren mit dran sind, dann wäre der Touchscreen ja gar nicht betroffen und es besteht Hoffnung das eine Reparatur ja doch noch möglich ist.

Ja die Sensoren sind dran. Die erste Werkstatt die ich damals fragte wollte auch gleich das Display wechseln.
 
Hallo liebe Community,
ich heisse Ruben und bin derzeit in Australien..
Also in mein Handy ist neulich etwas Wein gelaufen. (ich hatte es in der hose und habe eine kleine Dische bekommen)..
Naja dumme Sache aber kann man nicht mehr aendern.
So an sich schien das Handy noch zu laufen also habe ich mir nicht so viele Sorgen gemacht aber inzwidchen bin ich am verzweifeln. Vorallem weil das Handy meine einzige Verbindung zu Deutschland aufrecht erhaelt.
Also jetzt endlich zum Problem(en).
Die Schnittstelle zum aufladen hat anscheinend was abbekommen, da sich das Aufladen inzwischen zur Tortur gestaltet. Sieht mir sehr nach einem Wackler aus also ich muss immer ewig rum probieren bis ich die richtige Position habe um es aufzuladen. Ausschalten kann ich das S2 auch nicht mehr, da es direkt wieder von neu startet. Wenn es dann doch mal aus sein sollte und ich es auflade wird diese Warnung angezeigt ( denke sie soll mir mitteilen dass mein Akku ueberhitzt sei, was er jedoch nicht ist). Heute ging es auch eine Zeit lang gar nicht mehr an..
Wenn das Handy dann geladen ist switcht es ewig lange zwischen "laden" und "nicht laden" bzw der Energiesparmodus schaltet sich ununterbrochen ein und aus. Andere Programme wie der Automodus und die Spracheingabe oeffnen sich auch immer mal wieder von selbst.
So also hoert sich das nach nem Totalschaden an oder kann ich da noch irgendwas machen. Ein Handy werde ich wohl so oder so brauchen, die Frage ist nur ob es sich lohnt es reparieren zu lassen.

Der ursprüngliche Beitrag von 07:15 Uhr wurde um 07:17 Uhr ergänzt:

Vielen Dank an euch schonmal im Voraus ;-).
 
Schau mal 'hier' rein, da geht es zwar nicht Wein sondern um Wasser, aber vielleicht findest du dort den einen oder anderen Tipp.
 
  • Danke
Reaktionen: Maki.
@l2eno
Willkommen im Forum. Bitte folge dem Link von Trend43
Kopiere deinen Text von hier ruhig da rein. Hier mache ich erst mal zu.
 
Trend43 schrieb:
...diese 'Werkstatt' erwähnt. Die sollen gut und günstig sein ...

Zitat:"...

  • Wir geben auf erfolgreich reparierte Handys keine Garantie.

  • Sie erhalten ausschließlich auf die von uns getauschten Bauteile, egal ob neu oder gebraucht, eine Garantie von 12 Monaten..."
Das erscheint mir etwas unseriös, da hier ausgeschlossen wird, wozu man gar nicht verpflichtet ist. Es schein mir, als ob die Werkstatt eventuell ihre Gewährleistungspflicht auf die erfolgte Reparatur verschleiern möchte. Oder man kennt den Unterschied einfach nicht, was allerdings auch nicht für die kaufmännischen Kenntnisse des Anbieters sprechen würde. Ärger vorprogrammiert!


Waterbob schrieb:
...Meinst das die Nummer mit dem Regen klappen kann? ...

Mit Sicherheit nicht. Mit welcher Motivation des Händlers, Mitleid?

th3chos3n schrieb:
soweit ich weiß werden wasserschäden nur ungern repariert... musst du halt schauen ob du dieses "risiko" eingehen willst...

Das Risiko trägt der, der es gewerblich "repariert" hat. Deshalb macht das kaum jemand.
 
@teekomproz

Ich finde die Formulierung gut. Was meinst du, wie oft ich mir anhören darf "das wurde doch erst vor 2 Monaten repariert, jetzt tut xy nicht (obwohl ab repariert wurde und wir auch nur darauf Gewährleistung geben können) und möchte es auf Gewährleistung repariert. Sind dann stinkig, wenn man ablehnt mit der Begründung, dass der Fehler nicht in Relation zur letzten Reparatur steht.

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen....
 
@teekompressor:

sehe ich wie mein Vorredner.
Man darf nicht vergessen, das ein Wasserschaden heute meist nicht zu 100% behandelbar ist. Meist hat es schon vor der Behandlung schon Schäden an den Chips etc., die sich dann erst später auswirken.
Jede seriöse Firmwa weisst dich auch deutlich daraufhin... deshalb gibt es auf reparierte Wasserschäden auch keine Garantie/Gewährleistung im eigentlichen Sinne.

Ich versteh auch die Firmen die das garnicht mehr offiziell anbieten... das Gezicke mit den Leuten die zu blöd sind einfachste Sätze zu verstehen, und dann nach 2 Tagen wieder auf der Matte stehen und Zicken machen... nee Danke!

Übrigens hab ich noch nie erlebt das nen Kunde damit vor Gericht geht. Er hätte mit Sicherheit auch schlechte Karten. Nicht umsonst fallen Wasserschäden etc. nicht unter die Gewährleistung. Vor Gericht würde jeder Sachverständige auf das Wasser hinweisen. Und man kann nunmal nur den Wasserschaden ausserhalb der Chips beheben... aber wie gesagt das bekommt man auch genau erklärt
 
ilurme schrieb:
@teekomproz

Ich finde die Formulierung gut. Was meinst du, wie oft ich mir anhören darf "das wurde doch erst vor 2 Monaten repariert, jetzt tut xy nicht (obwohl ab repariert wurde und wir auch nur darauf Gewährleistung geben können) und möchte es auf Gewährleistung repariert. Sind dann stinkig, wenn man ablehnt mit der Begründung, dass der Fehler nicht in Relation zur letzten Reparatur steht.

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen....

Sorry, verstehe ich jetzt nicht wirklich. An der Gewährleistung zu einer vorgenommen Reparatur führt kein Weg vorbei. Falls du mit Formulierung den Garantieausschluss der o.g. Werkstatt meinst, sie ist schlicht Müll. Falls du meine Ausführung meinst, danke!:thumbsup:
Vielleich noch mal langsam lesen "...da hier ausgeschlossen wird, wozu man gar nicht verpflichtet ist. Es schein mir, als ob die Werkstatt eventuell ihre Gewährleistungspflicht auf die erfolgte Reparatur verschleiern möchte...."
 
@teekompressor: du verstehst die Materie wohl nicht. Wenn die Platine i.O. ist und die Chips auch, und nach 3 Wochen treten Folgeschäden auf, dann haftet kaum die Werkstatt.... und das müsste dann ggf. der Kunde nachweisen. Und wie gesagt vor Gericht hat der 0 Chance.
 
@Dodger
Mit kaufmännischen Begriffen kennst Du dich wohl auch nicht aus.
 
  • Danke
Reaktionen: teekompressor
Dodger schrieb:
@teekompressor: du verstehst die Materie wohl nicht. Wenn die Platine i.O. ist und die Chips auch, und nach 3 Wochen treten Folgeschäden auf, dann haftet kaum die Werkstatt.... und das müsste dann ggf. der Kunde nachweisen. Und wie gesagt vor Gericht hat der 0 Chance.

Danke. Ich weiß nicht, wie man einen text so missinterpretieren kann.
Wer A sagt, muss auch B sagen. Wenn ich gewerblich die Beseitigung eines Wasserschadens übernehme, und diese als erfolgreich bezeichne, muss ich es mir leider ankreiden lassen, wenn sie sich innerhalb von zumindest sechs Monaten als erfolglos darstellt. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung. Aus diesem Grund lassen seriöse Werkstätten die Finger davon.

Wenn eine Werkstatt zu diesem Vorgang eine Garantie ausschließt, schließt sie etwas aus, wozu sie sowieso nicht verpflichtet wäre. Es gibt keine Garantiepflicht. Sie könnte genauso ausschließen, dem Kunden ein Butterbrot mit ins Paket zu legen. Es ist irrelevant!
 
Es gin mir hier rein um den Aspekt des Nachweises. Einen Nachweiss das die Reperatur des Wasserschadens die Ursache ist kann niemand 100%ig führen.

*lol*

Es sind ja wohl rechnische und rechtliche Aspekte. Rein kaufmännisch seh ich da nichts.

Ich bezweifel aber das es eine 100%ige Haftung bei Wasserschäden gibt. Bei Autos gibt es ja bei Unfallschäden etwas ähnliches (wenn auch nicht vergleichbar, da beim Wasserschaden ein Teilbereich technisch nicht einsehbar ist.

Ich bezweifel aber das ihr beiden schon viel mit Reperaturen/Wasserschäden zu tun hattet... sonst würdet ihr nicht so reden.
 
Ja ja, die Gewährleistung! Im übrigen steht die Reparaturwerkstatt in den ersten 6 Monaten nach der Reparatur in der Beweispflicht.
Deshalb rep. ja seriöse Firmen Wasserschäden ungern.
 

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