Z
zaph
Stamm-User
- 446
Nunja, laut Wikipedia "Für Kostenvoranschläge werden in Deutschland ohne besondere Vereinbarung keine Entgelte fällig (§ 632 Abs. 3 BGB)", also müsste soetwas vorher verhandelt/bekanntgegeben (AGBs/Preislisten beachten) werden...
lg zaph
lg zaph
Zuletzt bearbeitet: