Vodafone verweigert Teilreparatur / Galaxy S3

  • 8 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Duc-Driver

Duc-Driver

Dauer-User
231
Leute ich hab ein Problem und brauche etwas hilfe.

Seit kurzem ging mein An/Aus Taster nicht mehr richtig, es hat schon gereicht, wenn man den nur leicht berührt und schon gab er Kontakt (musste erst gar nicht drücken). Manchmal war der Taster auch kurzzeitig dauerhaft geschlossen, weshalb das Handy dann neugestartet hat und in einer Dauerschleife blieb (an, aus, an, aus,...).

Das Handy is 18 Monate alt, hat am Rahmen schon ein paar Lackschäden (geht ja schnell beim S3) und unten rechts auf der Höhe der Zurück"Taste" einen kleinen Riss im Display (ist mal runtergeflogen), etwa am Radius. Aber ist nur ca 1cm lang.

Also ging ich in einen Vodafone Shop (Vertrag + Handy von denen) und wollte es wegen dem On/Off Taster und weil manchmal der Akku nicht richtig geladen wurde einschicken.

Auf den Reparaturauftrag wurde nur das mit dem Laden geschrieben (die Mitarbeiterin versicherte mir, dass die eh das komplette Handy überprüffen).

Also hieß es abwarten.

Heute bekam ich dann einen Kostenvoranschlag über 189€: Display ist mechanisch Beschädigt, kein Gewährleistungsfall.

Von den anderen Fehlern wurde nichts genannt - warscheinlich wurden die erst gar nicht geprüft.
Also bei Vodafone angerufen:
1) Mir wurde gesagt, dass ein Handy, sobald es einen Sturz hatte, keine Garantie mehr über Samsung hat (steht wohl so auch in den Garantiebedingungen) und ich deswegen alles zahlen muss

Genervt...bisschen im Internet schlau gemacht wie das mit der Gewährleistung ausschaut, da die ja immer vorhanden ist.
Also nochmal angerufen
2) Nette Mitarbeiterin, alles geschildert und hat mir die Nummer von Arvato gegeben, da dort wohl das Handy liegt und wenn ich es wegen dem Taster eingeschickt habe, sollte auch nur das gerichtet bekommen
3) Arvato angerufen, konnten mir nicht weiterhelfen, da der Auftrag von Vodafone kommt
4) Vodafone angerufen, wieder anderer Mitarbeiter. Sagt, dass es generell keine Teilreperatur gibt, ich ein komplett funktionierendes Gerät bekomme und deswegen 189€ zahlen muss, oder ich zahle 32€ und bekomme es unrepariert zurück geschickt. Nochmal versucht nein...keine Teilreparatur, man bekommt immer ein anderes Gerät. Ich kann es ja wohin schicken wo man den Taster austauscht, das muss ich aber dann selbst bezahlen.

Und nun? Ich habe 2 Jahre Gewährleistung auf das Handy, auch auf den Taster. Was soll ich jetzt machen? Ich darf doch wohl von meinem Recht gebrauch machen und mir den Taster reparieren lassen?
Habt ihr eine Idee?

Danke!
 
Ein 18 Monate altes und durch mechanische Beschädigung defektes Gerät soll auf Gewährleistung (und dann genau noch ein mechanischer Defekt!) teilrepariert werden? Sorry, aber: Träum weiter! Selbst mit Anwalt hast Du da null Chancen.
 
Das Display ist mechanisch beschädigt, das hat rein gar nichts mit dem eigentlichen Problem - dem Knopf zu tun!

Wenn du dir ein neues Auto kaufst, eine Delle reinfährst und dann geht auf einmal der Motor kaputt, wird wohl der Motor auch auf Gewährleistung getauscht
 
Wer sagt, daß durch den Displayschaden keine kleine Ecke Glas den mechanischen Schaden am Knopf verursacht?

Aber bitte: Ich wette jetzt nen Kasten Bier, daß Dir selbst ein Anwalt das selbe wie ich sagen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
weil der Knopf 10cm weiter oben liegt und der riss ganz unten rechts in der ecke ist


edit: zum veranschaulichen wie groß der Riss etwa ist
 

Anhänge

  • samsung-galaxy-s3-s-iii-frontal.jpg
    samsung-galaxy-s3-s-iii-frontal.jpg
    90 KB · Aufrufe: 493
Immer diese Milchmädchenvergleiche -.-

Ein Auto kannst nicht mit einem Smartphone vergleichen. Der Hersteller gibt Vorgaben, wie ein Smartphone zu reparieren ist und Teilreparaturen gibt es bei KEINEM Hersteller.

Entweder damit leben oder nicht. Auch ein Anwalt kann da absolut nichts machen, da er sich nicht über die Servicebedingungen vom Hersteller hinwegsetzen kann.

Zumal der Werkstatt die Hände gebunden sind. Selbst wenn sie wöllten: Sie dürfen nicht!
 
Tjoar, ich gebe nur das wider, was die offiziellen Werkstätten hier sagen. Bist du der Meinung, dass du die Nacherfüllung für den mangelfreien Artikel bekommen solltest, musst du wohl wirklich deinen Anwalt in Anspruch nehmen ;)

Gründe: Wir betreiben hier keine Rechtsberatung und das bleibt auch so :)
 

Ähnliche Themen

Uwe1893
Antworten
0
Aufrufe
296
Uwe1893
Uwe1893
S
Antworten
5
Aufrufe
396
Cloud
Cloud
Music4You
Antworten
2
Aufrufe
296
Music4You
Music4You
Zurück
Oben Unten