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jeff84
Fortgeschrittenes Mitglied
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frank_m schrieb:So einfach ist es leider nicht. Samsung schreibt in seine Lizenzbedingungen - die man explizit akzeptiert - dass unsachgemäße Behandlung von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen ist. In der Aufzählung der unsachgemäßen Behandlungen steht ausdrücklich das Flashen, rooten etc. drin.
Mit der Gewährleistung hat Samsung doch garnichts zu tun. Das ist die Aufgabe des Händlers und die ist ganz klar gesetzlich geregelt. Da kann man auch nicht einfach was ausschließen...