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Zeitgeist4
Gast
Ich hab mein G4 vorbestellt gehabt und war einer der ersten die es am 02.06.2015, den offiziellen Verkaufsstart in Deutschland in den Händen hielten.
Nach der ersten Reparatur Anfang Januar (Bootloop) und der zweiten Reparatur Mitte März 2016 (Bildschirm komplett gewechselt wegen streifen an den Rändern) hab ich jetzt die schnauze voll, den mein Gerät kam bei vollgeladenem Akku nicht über 2,5 Stunden SoT. Und dazu: alle zwei Tage wenn ich Unterwegs war, die Akkuladung von 70% auf 2% innerhalb von 1 Stunde. Und es ist nicht der Akkudran Schuld. Ich habe es mit drei verschieden getestet, immer das gleiche.
Nachdem ich gestern früh eine E-Mail zu LG geschickt habe, mit der ich die Erstattung des Kaufpreises forderte, haben die geantwortet, dass die gar nicht dafür zuständig sind, sondern der Händler bei dem ich das Gerät gekauft habe.
Ich bin gleich zu MediaMarkt mit den zwei Reparaturbelegen, der Kaufquittung und das G4 (auf Werkseinstellungen) schön in der Original Verpackung. Habe denen gesagt das ich mein Recht geltend machen will nach BGB §440 und vom Kauf zurücktreten möchte.
Das BGB §440 sagt folgendes: Eine Nachbesserung gilt üblicherweise nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen (BGB § 440). Danach ist der Rücktritt vom Kauf möglich.
Der Typ im Service von MM hat das gerät eingesendet zu LG und meinte das dies der übliche Weg ist den er gehen muss.
Mir ist es aber ziemlich egal was der mit dem gerät macht und was er für einen Weg gehen muss. Ich gehe heute Morgen nochmal hin, verlange mit den Geschäftsführer zu sprechen und werde deutlich nochmal meine Forderung stellen und den vollen Preis zurückverlangen. Die MÜSSEN mir ohne Wenn und Aber den vollen Preis als Gutschrift erstatten. Was der Hersteller dazu sagt kann mir egal sein. Der Kaufvertrag ist zwischen der Firma MediaMarkt und mir zustande gekommen. Aus Ende, Basta...
Falls der Geschäftsführer auch Zicken macht, gehe ich zur Verbraucherzentrale oder eventuell direkt zum Rechtsanwalt.
Nach der ersten Reparatur Anfang Januar (Bootloop) und der zweiten Reparatur Mitte März 2016 (Bildschirm komplett gewechselt wegen streifen an den Rändern) hab ich jetzt die schnauze voll, den mein Gerät kam bei vollgeladenem Akku nicht über 2,5 Stunden SoT. Und dazu: alle zwei Tage wenn ich Unterwegs war, die Akkuladung von 70% auf 2% innerhalb von 1 Stunde. Und es ist nicht der Akkudran Schuld. Ich habe es mit drei verschieden getestet, immer das gleiche.
Nachdem ich gestern früh eine E-Mail zu LG geschickt habe, mit der ich die Erstattung des Kaufpreises forderte, haben die geantwortet, dass die gar nicht dafür zuständig sind, sondern der Händler bei dem ich das Gerät gekauft habe.
Ich bin gleich zu MediaMarkt mit den zwei Reparaturbelegen, der Kaufquittung und das G4 (auf Werkseinstellungen) schön in der Original Verpackung. Habe denen gesagt das ich mein Recht geltend machen will nach BGB §440 und vom Kauf zurücktreten möchte.
Das BGB §440 sagt folgendes: Eine Nachbesserung gilt üblicherweise nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen (BGB § 440). Danach ist der Rücktritt vom Kauf möglich.
Der Typ im Service von MM hat das gerät eingesendet zu LG und meinte das dies der übliche Weg ist den er gehen muss.
Mir ist es aber ziemlich egal was der mit dem gerät macht und was er für einen Weg gehen muss. Ich gehe heute Morgen nochmal hin, verlange mit den Geschäftsführer zu sprechen und werde deutlich nochmal meine Forderung stellen und den vollen Preis zurückverlangen. Die MÜSSEN mir ohne Wenn und Aber den vollen Preis als Gutschrift erstatten. Was der Hersteller dazu sagt kann mir egal sein. Der Kaufvertrag ist zwischen der Firma MediaMarkt und mir zustande gekommen. Aus Ende, Basta...
Falls der Geschäftsführer auch Zicken macht, gehe ich zur Verbraucherzentrale oder eventuell direkt zum Rechtsanwalt.
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