LG G4 Rücktritt vom Kauf (Schnauze voll davon)

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Zeitgeist4

Gast
Ich hab mein G4 vorbestellt gehabt und war einer der ersten die es am 02.06.2015, den offiziellen Verkaufsstart in Deutschland in den Händen hielten.

Nach der ersten Reparatur Anfang Januar (Bootloop) und der zweiten Reparatur Mitte März 2016 (Bildschirm komplett gewechselt wegen streifen an den Rändern) hab ich jetzt die schnauze voll, den mein Gerät kam bei vollgeladenem Akku nicht über 2,5 Stunden SoT. Und dazu: alle zwei Tage wenn ich Unterwegs war, die Akkuladung von 70% auf 2% innerhalb von 1 Stunde. Und es ist nicht der Akkudran Schuld. Ich habe es mit drei verschieden getestet, immer das gleiche.

Nachdem ich gestern früh eine E-Mail zu LG geschickt habe, mit der ich die Erstattung des Kaufpreises forderte, haben die geantwortet, dass die gar nicht dafür zuständig sind, sondern der Händler bei dem ich das Gerät gekauft habe.

Ich bin gleich zu MediaMarkt mit den zwei Reparaturbelegen, der Kaufquittung und das G4 (auf Werkseinstellungen) schön in der Original Verpackung. Habe denen gesagt das ich mein Recht geltend machen will nach BGB §440 und vom Kauf zurücktreten möchte.

Das BGB §440 sagt folgendes: Eine Nachbesserung gilt üblicherweise nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen (BGB § 440). Danach ist der Rücktritt vom Kauf möglich.

Der Typ im Service von MM hat das gerät eingesendet zu LG und meinte das dies der übliche Weg ist den er gehen muss.

Mir ist es aber ziemlich egal was der mit dem gerät macht und was er für einen Weg gehen muss. Ich gehe heute Morgen nochmal hin, verlange mit den Geschäftsführer zu sprechen und werde deutlich nochmal meine Forderung stellen und den vollen Preis zurückverlangen. Die MÜSSEN mir ohne Wenn und Aber den vollen Preis als Gutschrift erstatten. Was der Hersteller dazu sagt kann mir egal sein. Der Kaufvertrag ist zwischen der Firma MediaMarkt und mir zustande gekommen. Aus Ende, Basta...

Falls der Geschäftsführer auch Zicken macht, gehe ich zur Verbraucherzentrale oder eventuell direkt zum Rechtsanwalt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Viel Glueck!

Was ich allerdings eher vermute, ist das du ein anderes Geraet (inside) bekommen wirst, von LG
Die koennen es sich garnicht leisten, in so einer unklaren Situation die Buechse der Pandora (Wandlung) zu oeffnen.
Wenn sich das rumspricht!
Nebenbei:
Du hattest noch keine 2 Reparaturen vom selben Fehler
1x Bootloop
1x Display

Und nach knapp nem Jahr wirst du auch nie nicht den vollen Preis bekommen.
Bei einem Phone, mit Halbwertzeit von 6-12 Monaten, bis im selben Haus ein Nachfolger praesentiert wird, ist das wobl wirklich illusorisch.
Ich wuerd auch schon zum Verbraucherschutz/Anwalt gehen, bevor ich bei Geiz ist geil den Lauten zu machen versuche.
Weil auch die werden sich so eine Umtauschaktion bestenfalls als Kulanz und ohne Rechtsanspruch leisten koennen.
Im Tausch gegen ein neuestes Modell mit Zuzahlung, vermutlich.
Beidseitiges entgegenkommen
Klappt aber selten mit dem Messer zwischen den Zaehnen.
;-)
Und du musst auch erstmal nen Anwalt finden, der das nach Gebuehrenordnung machen wuerde!
Also bis zum Ende
 
  • Danke
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Soweit ich weiß kannst du nur vom Kauf zurück treten wenn dein Gerät wegen des selben Fehlers mehrfach erfolglos repariert wurde. Wenn immer wieder andere Probleme auftreten dann musst du dem Herteller einräumen diese Mängel zu beseitigen. Bei dir waren es leider verschiedene Sachen die voneinander unabhängig sind.

Vielleicht ist MediaMarkt auch Kulant und tauscht dir dein Gerät aus, wobei ich hier schlechte Erfahrungen mit MM gemacht habe. Die schieben den schwarzen Peter auch nur weiter an den Hersteller. Ich musste hier sehr lange reden bevor wir eine Gutschrift bekommen haben. Und bei uns war es immer der selbe Fehler.


mFg
 
Der Verkäufer steht in der Pflicht mir ein voll Funktionstüchtiges Gerät zu geben. Das hat er nicht gemacht. Und der zweite und nun der dritte Schaden sind alles Folgeschäden, weil der erste nicht Richtig repariert wurde.
Und...
Tritt ein Mangel innerhalb der 6 Monate auf, was bei mir der Fall war, geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Schafft es der Verkäufer nicht, den Mangel innerhalb von 2 Reparaturversuchen, zu beheben (was bei mir auch der Fall ist), hat man ein Anrecht (BGB $440) auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz.

Aus, Ende Basta... Ich kriege heute mein Geld! Sonst erstatte ich auch noch Anzeige gegen den Geschäftsführer.
 
Ist mehr als ärgerlich, wenn man so unzufrieden wird mit einem Gerät.
Man gibt ja entsprechend Geld aus, um sich zu bereichern und Spaß zu haben mit der Hardware. Schlägt dieses ins Gegenteil über, bekomme ich auch schnell extrem schlechte Laune.
Ich hoffe das es für Dich gut ausgeht, da Du offensichtlich viel Pech mit dem G4 hattest. Aber, es ist keinesfalls normal, was Du mit dem Gerät erlebt hast.
Das Marshmallow bei den LG Geräten nicht unbedingt Akkulaufzeitfördernt ist, ist glaube ich bekannt. Jedenfalls ist das auch meine Erfahrung beim G4 und jetzt auch mit dem V10. Mir fehlt eine volle Stunde SOT mit MM im Vergkeich zu LP.

Berichte mal bitte, wie es ausgeht. Und nicht vergessen, es ist nur ein Smartphone. Manchmal hilft tiefes durchatmen :)
 
  • Danke
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Na dann viel Glück.

Ich hab auch letztens darüber nachgedacht, das G4 zurück zu geben. Allerdings weil sie versprochen haben, jeden Monat ein Sicherheitsupdate zu Bringen, mein brandingfreies G4 aber noch auf Stand Januar 16 ist. Leider finde ich nur jede Menge Newsseiten, aber im Gegensatz zu Samsung keine offizielle Ankündigung. Kennt da vllt jemand von Euch einen Link?
 
Ich glaube eher das du dich auf ganz dünnem Eis bewegst. Interessant ist das Datum wann das Gerat zur Reparatur war da es fast ein Jahr alt ist. Kannst du nachweisen (Gutachten) das es sich um Folgeschäden handelt? Ich wünsch dir viel Glück und bin gespannt wie das aus geht.
 
Zeitgeist4 schrieb:
Das BGB §440 sagt folgendes: Eine Nachbesserung gilt üblicherweise nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen (BGB § 440). Danach ist der Rücktritt vom Kauf möglich.

Du hast unvollständig zitiert.
In §440 GBG steht:
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Es muss sich also auch immer um den selben Mangel handeln.
Wenn immer wieder etwas anderes defekt ist, kann dies auch jeweils nachgebessert werden.

Zeitgeist4 schrieb:
Nach der ersten Reparatur Anfang Januar (Bootloop) und der zweiten Reparatur Mitte März 2016 (Bildschirm komplett gewechselt wegen streifen an den Rändern) hab ich jetzt die schnauze voll, den mein Gerät kam bei vollgeladenem Akku nicht über 2,5 Stunden SoT. Und dazu: alle zwei Tage wenn ich Unterwegs war, die Akkuladung von 70% auf 2% innerhalb von 1 Stunde. Und es ist nicht der Akkudran Schuld. Ich habe es mit drei verschieden getestet, immer das gleiche.
Bootloop, Display und Akku sind unabhängige Einheiten. §440 greift also nicht.
Ausnahme ist nur, wenn das aus der Reparatur gekommene Gerät ebenfalls sofort defekt ist.


Zeitgeist4 schrieb:
Mir ist es aber ziemlich egal was der mit dem gerät macht und was er für einen Weg gehen muss. Ich gehe heute Morgen nochmal hin, verlange mit den Geschäftsführer zu sprechen und werde deutlich nochmal meine Forderung stellen und den vollen Preis zurückverlangen. Die MÜSSEN mir ohne Wenn und Aber den vollen Preis als Gutschrift erstatten. Was der Hersteller dazu sagt kann mir egal sein. Der Kaufvertrag ist zwischen der Firma MediaMarkt und mir zustande gekommen. Aus Ende, Basta...
Auf eine Rückerstattung des gesamten Kaufpreises besteht hier überhaupt kein Anspruch!
Schon gar nicht wenn es sich im einen Technikgerät handelt, das schon ein Jahr alt ist.

Nach aktuellem Stand und Kulanz von Media Markt vorausgesetzt, könntest du dich nur auf §411 BGB (Minderung) beziehen
und einen Gutschein von 50-100 EUR aushandeln oder ggf. ein anderes Handy vergünstigt bekommen.

Aktuell bist du nur mit der Akkulaufzeit unzufrieden, oder? Und dies ist stark von Nutzerverhalten abhängig.
Welche Apps sind denn bei dir besonders aktiv?
 
  • Danke
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Also mein handy, hatte einmal Display wechseln dann war es zwei mal wegen Boot loop in Reparatur und ging wieder defekt. Hatte es dann zu sparhandy geschickt und die haben mir ein ganz neues Geschickt. Ganz zufrieden bin ich auch nicht. Kamera geht ab und an nicht und macht reboot. Muss es mal zurücksetzen und neu machen ohne online Backup ein zu spielen.
 
Gelegentliche Neustarts(kein Bootloop) hatte ich auch. ca. 1-3 Mal im Monat.
Ursache war eine defekte SIM-Karte.
Evtl. hilft ja auch schon das neueinlegen.
 
Oje... da bin ich hier wohl ein paar anonymen möchtegern Advokaten auf den Schlips getreten. Hahaha... Ja swhbg bei mir ist es genau so. Vor jedem Totalausfall, ob Bootloop oder Bildschirm, hatte ich anfangs sporadisch, zum Schluss hin aber immer öfter, die Erscheinung das das Gerät sich selbständig ausschaltete. Ich hole es aus der Tasche und will Telefonieren, Knock Code eingegeben... Denkste!, Handy ist tot!!. Immer das gleiche muster. Für die möchtegern-advokaten, die kein G4 haben: Knock Code ist... (ne das könnt ihr ruhig googeln...)
 
Da wir hier kein Rechtsberater Forum sind schließe ich hier!

Wende dich an einen Anwalt, der wird entsprechend richtig beraten.
 
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