WePad aus Deutschland mit 11,6 Zoll, scheint genial zu werden

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An Leute, die es im MediaMarkt suchen: Zur Info habe gerade mal herumtelefoniert:

In Mühlheim gibt es 16 GB vorrätig,

Nicht vorrätig in:
2 x Bochum,
2 x Köln,
2 x Düsseldorf,
Essen,
Krefeld,
Mönchengladbach
 
Tablet-Computer: Neues Chaos rund ums WeTab - Computer - FOCUS Online

Am Mittwoch begann die Auslieferung der ersten vorbestellten Geräte bei MediaMarkt, auch Amazon wollte verschicken. Doch das Chaos setzt sich fort: Offenbar fehlen mehrere der versprochene Funktionen. In Foren, Blogs und auf der WeTab-Seite bei Facebook beschweren sich die Käufer: Offenbar kann das Gerät weder per Multitouch bedient werden, noch ist ein App-Markt installiert. Der Videotelefoniedienst Skype ist nicht installiert, und Videos laufen nicht ruckelfrei. Bei einigen lässt sich keine UMTS-Verbindung herstellen, andere Tablets können nicht einmal starten. Neofonie verspricht ein Software-Update für Ende der Woche, das Multitouch ermöglichen soll, der Markt soll ebenfalls freigeschaltet werden

:D
 
Mal ehrlich, wer gibt denn jetzt 500€ bei mediamarkt aus, ohne das Gerät ausgiebig zu testen? Zwar heißt es immer, 14 Tage Umtausch bei mediamarkt, aber es steht auch ganz klar auf dem Bon, dass dies nur für originalverpackte UNBENUTZTE Ware gilt.

Da muss man schon auf Kulanz hoffen (oder über die Gewährleistungspflicht, aber das könnte nervig werden)
 
Verl schrieb:
...aber es steht auch ganz klar auf dem Bon, dass dies nur für originalverpackte UNBENUTZTE Ware gilt.
Never ever stimmt deine Interpretation. Ohne den Bon jetzt vor Augen zu haben: du hast auf jeden Fall 14 Tage Rückgaberecht OHNE BEGRÜNDUNG!!!!
Das das Teil nicht beschädigt sein darf, versteht sich von selbst. Aber auspacken, benutzen, unzufrieden sein, einpacken, zurückgeben ist definitiv möglich.

Originalverpackt unbenutzt bezieht sich ausschließlich auf Bücher, CD, DVD usw. und das ist auch per Gesetz abgedeckt und erlaubt.
Technische Geräte fallen darunter keineswegs.
 
was du meinst ist das Widerrufsrecht des Fernabsatzgesetzes. Das gilt logischerweise nur bei "Fern"käufen, wie Versandhandel, Telefongeschäfte etc., aber NICHT im Laden.

Im Laden gibt es kein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht. Und Media Markt spricht übrigens von Umtausch und definiert auch nicht, ob dies Tausch gegen ein anderes Produkt, gegen Gutschein oder gegen Geld bedeutet (wenn Aktionen laufen gibt es nämlich häufig nur einen Gutschein und kein Bargeld).

Und zu guter lässt sich der Satz "14 Tage Umtausch mit Kassenbon in Originalverpackung und unbenutzt." nicht wirklich frei interpretieren, oder? Und exakt dieser Satz steht auf dem Kassenbon, der mir hier gerade vom Media Markt Düsseldorf Arkaden vorliegt.

Aber hauptsache never ever...^^

Edit: und auch bei Amazon sollte man tunlichst die Bestellung innerhalb 14 Tage widerrufen. Denn Amazon räumt zwar eine 30 tätige Rückgabefrist ein, aber auch dort sind die Bedinungen wie folgt:
Unabhängig von Ihrem Widerrufsrecht, können Sie sämtliche Produkte aus den Amazon-Shops innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon.de zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet.

Deswegen, in anderen Foren habe ich öfters mal Posts wie "hey, ist doch kein Risiko dabei, 14 Tage Umtauschfrist bei MM, 30 Tage bei Amazon", so ist es aber nicht. Da muss man schon auf Kulanz hoffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
bswpt schrieb:
Never ever stimmt deine Interpretation. Ohne den Bon jetzt vor Augen zu haben: du hast auf jeden Fall 14 Tage Rückgaberecht OHNE BEGRÜNDUNG!!!!
Da die 14-Tage-Geschichte bei MM etwas Freiwilliges ist, kann das vielleicht bei MM gestimmt haben, muss aber nicht mehr so sein.
 
Na ja meiner Erfahrung nach sind sie im MM sehr kulant.
 
Verl schrieb:
Und zu guter lässt sich der Satz "14 Tage Umtausch mit Kassenbon in Originalverpackung und unbenutzt." nicht wirklich frei interpretieren, oder? Und exakt dieser Satz steht auf dem Kassenbon, der mir hier gerade vom Media Markt Düsseldorf Arkaden vorliegt.

Aber hauptsache never ever...^^
Kassenbon ersetzt nicht AGB und Rechtsprechung.
Noch einmal: Ich kann ein technisches Gerät erwerben, auspacken, logischerweise benutzen - und innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, vorausgesetzt natürlich, daß es dann unbeschädigt und das ganze Package (Gerät, Kabel, Zubehör, Verpackung usw.) vollständig ist.

Ein Beispiel: Aus bestimmten Gründen kann ich nicht jedes Headset nutzen, ich meine jetzt die kleinen, grundsätzlich verschweißten BT-Headsets z.B.
Kein Verkäufer im Media Markt wird dir ein Gerät aus der Verpackung nehmen, dich probieren lassen, und es dann zurücklegen, bei Nichtgefallen.

JEDER MM-Verkäufer bzw. die Kasse/Service wird das Gerät zurücknahmen, innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist.
Möglicher Grund bei mir könnte sein (und war auch schon 2x) - paßt nicht. Ende der Durchsage. Das Gerät war logischerweise ausgepackt, benutzt, aber eben komplett und unbeschädigt.

Ohne Wenn und Aber MUSS MM das Gerät zurücknehmen.

Mein Never Ever ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern beruht auf empirischer Erfahrung und entspricht der gängigen Verbraucherschutzrechtsprechung.

Deine unterschwellig angedeutete "Ahnungslosigkeit" mögest du noch einmal überdenken.
 
...hat mir jetzt keine Ruhe gelassen....

Widerrufsrecht ? Wikipedia

Bin kein Jurist: aber hier steht aus meiner Sicht eindeutig das, was ich sage, und Rückgabe ist eine "Unterart" von Widerruf.

Was bei MM wie Kulanz aussieht, ist schlicht und ergreifend Umsetzung der Gesetzeslage.
 
bswpt schrieb:
Kassenbon ersetzt nicht AGB und Rechtsprechung.
Noch einmal: Ich kann ein technisches Gerät erwerben, auspacken, logischerweise benutzen - und innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, vorausgesetzt natürlich, daß es dann unbeschädigt und das ganze Package (Gerät, Kabel, Zubehör, Verpackung usw.) vollständig ist.
Nein.
Das gilt nur, wenn du telefonisch oder online gekauft hast.
 
bswpt schrieb:
Ohne Wenn und Aber MUSS MM das Gerät zurücknehmen.

Und das ist definitiv falsch. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht (d.h. Rückgabe) ist nur und ausschließlich im Fernabsatzgesetz geregelt, d.h. bei Online-, Telefon und Haustürgeschäften. Alles andere ist freiwillige Leistung des Händlers, dazu ist er vom Gesetzgeber nicht verpflichtet. Ebensowenig, ob er einen Gutschein ausgibt oder das Geld ausbezahlt.

Daß die meisten Händler aus Kulanzgründen so verfahren, ist eine andere Sache - ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es hier einfach nicht.
 
bswpt schrieb:
Was bei MM wie Kulanz aussieht, ist schlicht und ergreifend Umsetzung der Gesetzeslage.

Du vergißt aber folgenden 1. Satz:
Das Widerrufsrecht stellt gemäß § 355 BGB ein zwingend eingeräumtes Recht für Verbraucher bei solchen Arten von Verträgen dar, bei denen das Gesetz ausdrücklich ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift einräumt.
Und der Gesetzgeber räumt dieses Recht eben nur bei Online-Geschäften ein. So einfach ist das... ;)
 
Lion13 schrieb:
Du vergißt aber folgenden 1. Satz:
Und der Gesetzgeber räumt dieses Recht eben nur bei Online-Geschäften ein. So einfach ist das... ;)
Bin kein Jurist, wie gesagt, deshalb nehme ich das so zur Kenntnis und beuge mich dem Fachwissen.
Dann sind meine praktisch erlebten Kauferfahrungen im MM demnach Kulanz?
Wie gesagt: der MM-Verkäufer selbst hat exakt so gesprochen: Headset kann ich nicht auspacken....kaufen Sie es, probieren Sie es, wenn es nicht paßt, bringen Sie das Gerät nebst vollständiger Verpackung zurück - Sie haben Rückgaberecht.

Wie dem auch sei....bei mir kommt das von 100 Käufen über den Daumen gepeilt 2x vor - ich bin noch nie auf Widerstand gestoßen.
 
Haguero schrieb:
Sodele, liebe Leute.
Ich entschuldige mich in aller Form für meine Worte. Ich unterlag einer klaren Fehleinschätzung und Fehlinterpretation.
Ich habe gerade noch einmal mit einem "einschlägigen" Kollegen gesprochen. Ihr habt recht, Punkt.
 
  • Danke
Reaktionen: peer und Lion13
www.zeit.de schrieb:
Der Lüfter wiederum ist an sich schon eine Besonderheit, haben andere Tablets wie iPad oder GalaxyTab doch keinen. Normalerweise ist er glücklicherweise nicht zu hören, unter heftiger Last aber summt er vor sich hin, was ein wenig irritiert. Stärker allerdings stört, dass er stinkt – schaufelt er doch Luft aus dem Gehäuseinneren nach draußen und die riecht heftig nach Plastik und warmen Schaltkreisen.

Oh, ich hoffe, dass wir in Zukunft von Atoms verschont bleiben :lol:
 
Oh mann, als ich das erste Mal vom Wetab(da noch Wepad) gehört habe war ich begeistert! Aber jetzt da die ersten Geräte ausgeliefert wurden bin ich froh,dass ich keins vorbestellt habe :)

Das scheint ja ein riesen Debakel zu sein, da muss man sich ja schämen,dass das DIE deutsche Antwort auf das Ipad sein sollte -da lacht Apple sich ja schlapp!

Bin auf die ersten Erfahrungsberichte hier im Forum gespannt, gekauft hat das hier noch keiner oder habe ich was überlesen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Heavy schrieb:
.....

Bin auf die ersten Erfahrungsberichte hier im Forum gespannt, gekauft hat das hier noch keiner oder habe ich was überlesen?

Ich auch!
Einstweilen findet man Erfahrungsberichte bei Facebook im Wetab-Bereich hier
(Besonders der user Achim Burgdorf berichtet fleißig.)
 

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