S
steveluke
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Es spricht also einiges dafür, dass der TE selbst einen Fake verkauft hat.
Wenn es so war, steht auf einem anderen Blatt, ob er dies mindestens indirekt vorsätzlich oder bewusst fahrlässig gemacht hat.
Jedenfalls ist zu berücksichtigen, dass er -was die eingestellten Sachinfos und Fotos angeht- gegenüber diesem Forum reinen Wein eingeschenkt hat und so auch damit rechnen musste, dass evtl. Fakes von den Experten hier schnell als solche enttarnt werden.
Würde das jemand machen, der selbst davon ausgeht oder gar weiß, ein Fake verkauft zu haben?
Ich denke, eher nicht.
Aber da ich seitens des TE so viel von „Menschlichkeit“ und „mit Blumenstrauß geschmücktes Angebot zur Rücknahme des Gerätes“ gelesen habe, frage ich nun mal nach den Konsequenzen aus diesen Vorsätzen?!
Es sollte nunmehr tatsächlich eine Ehrensache sein, das Gerät möglichst geräuschlos wieder zurück zu nehmen und dem Verkäufer das Geld zurück zu geben.
Die vermtl. Angaben des Rechtsanwaltes waren übrigens komplett für die Tonne, das wurde ja bereits an anderer Stelle schon gesagt; das böse Erwachen wird spätestens dann kommen, wenn der Käufer seinerseits einen RA konsultiert und der die zivilrechtlichen Ansprüche des Käufers konsequent geltend macht.
Jedenfalls würde ich’s nicht zu sehr auf die leichte Schulter nehmen.
Viele Grüße -ebenfalls- aus dem „Apple-Lager“.
Wenn es so war, steht auf einem anderen Blatt, ob er dies mindestens indirekt vorsätzlich oder bewusst fahrlässig gemacht hat.
Jedenfalls ist zu berücksichtigen, dass er -was die eingestellten Sachinfos und Fotos angeht- gegenüber diesem Forum reinen Wein eingeschenkt hat und so auch damit rechnen musste, dass evtl. Fakes von den Experten hier schnell als solche enttarnt werden.
Würde das jemand machen, der selbst davon ausgeht oder gar weiß, ein Fake verkauft zu haben?
Ich denke, eher nicht.
Aber da ich seitens des TE so viel von „Menschlichkeit“ und „mit Blumenstrauß geschmücktes Angebot zur Rücknahme des Gerätes“ gelesen habe, frage ich nun mal nach den Konsequenzen aus diesen Vorsätzen?!
Es sollte nunmehr tatsächlich eine Ehrensache sein, das Gerät möglichst geräuschlos wieder zurück zu nehmen und dem Verkäufer das Geld zurück zu geben.
Die vermtl. Angaben des Rechtsanwaltes waren übrigens komplett für die Tonne, das wurde ja bereits an anderer Stelle schon gesagt; das böse Erwachen wird spätestens dann kommen, wenn der Käufer seinerseits einen RA konsultiert und der die zivilrechtlichen Ansprüche des Käufers konsequent geltend macht.
Jedenfalls würde ich’s nicht zu sehr auf die leichte Schulter nehmen.
Viele Grüße -ebenfalls- aus dem „Apple-Lager“.