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blueangel
Fortgeschrittenes Mitglied
- 8
N2k1 schrieb:Es geht doch nur um den NB-7?!
Zudem wurde (am Anfang) ein IMAPX200 beworben, der schlechter ist.
Wo ist also der Fehler, den Du rechtlich belangen willst?
Einst war ich Verkäufer mit einen Guten Abschluss und da brachte man uns bei das dass was beworben wird auch drin sein muss Da also im online Kataloge die rede von dem 210er ist. darf auch nur der drin sein. sollte also irgendwo as anderes drin sein oder die unwahrheit beworben sein. hat das rechtliche Konsequenzen. Rein rechtlich Gesehen Hätten wir ja auch nie erfahren da der öffnung das er real verbaut ist wenn nicht wer ihn geöffnet hätte Sovierl zu den Ganzen Garantie scheiß und der Bewerbung.
Wurde ja auch schon genug besprochen hier