Schotti
Philosoph
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Weil schon mal irgendwo Thema: der Unterschied würde mich ebenfalls interessieren!
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Und das ist, genauso wie mein leise getuschelter Beitrag mit dem Faultier, nach den Beta-Regeln unzulässig!!schinge schrieb:Bei der Beta in Google Play steht unter "Neue Funktionen" folgendes:
In der "Vereinbarung" zum Beta-Programm und, wenn ich mich recht erinnere, "damals" in einer der ersten Mails, zur Aufnahme im Beta-Programm.schinge schrieb:Und das steht wo?
und ich hab dir geantwortet - mit dem, wat mir bekannt ist! Warum also so angep.... jetzt?schinge schrieb:Und wo wird mir das angezeigt, wenn ich auf Google Play dem Betatest beitrete?
Hab ich auch nie behauptet!schinge schrieb:Das mag für das Beta-Programm gelten, wenn man sich direkt auf threema.ch anmeldet, aber definitiv nicht bei einer Anmeldung über Google Play.
Wo bin ich angepisst? Ich habe auf deine Antwort nur gesagt, dass das eben nicht für mich (und andere, die die Beta über Google Play beziehen) gilt, da die Geheimhaltungsbedingungen nirgendwo angezeigt werden und man ihnen auch nirgendwo zustimmen muss.Schotti schrieb:Und das ist, genauso wie mein leise getuschelter Beitrag mit dem Faultier, nach den Beta-Regeln unzulässig!!
Threema zählt derzeit (Stand: Januar 2020) über 8 Millionen Nutzer, davon verwenden mehr als 2 Millionen die Unternehmenslösung «Threema Work» (ca. 5000 Organisationen). 80% der Nutzer stammen aus dem Ausland.