[Suche App] Anrufe aufzeichnen

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A

Androfan

Fortgeschrittenes Mitglied
3
Ich hatte mal auf meinem Nokia ein Tool namens "Voxtrack". Damit konnte ich Gespräche bei Annahme automatisch und ohne Benachrichtigungston (also unbemerkt) aufnehmen und diese wurden dann im mp3 Format gespeichert. Es gab auch keine zeitliche Begrenzung der Aufnahme, was sehr praktisch ist wenn man z.B. Auto fährt und nichts zu schreiben hat / nicht schreiben darf & kann.

Gibt es auch so etwas - gut funktionierendes - für den Hero ???
 
Das dürfte illegal sein. Von daher wird man da wohl nichts finden.
 
Also, wenn Psiloc Voxtrack legal verkauft wird, dann müsste doch auch so eine app auch auf anderen Phones legal sein? :confused:
 
Ich bin kein Jurist, aber eine kurze Google Suche brachte mich sofort zu § 201 StGB (<- Link ins StGB):

Mitschneidegeräte (Call Recorder)
Rechtliche Betrachtung (Stand 2005)

Die folgenden Absätze stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollte zur aktuellen Gesetzeslage immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

Gesetzlich ist im § 201 ("Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes") des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt, dass unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen verboten ist und entsprechend bestraft wird. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Geld- und/oder Gefängnisstrafen. Ebenfalls können die Aufzeichnungsgeräte beschlagnahmt und einbehalten werden.

Gibt der Anrufer dagegen sein Einverständnis oder widerspricht nach einer entsprechenden Ansage nicht der Aufzeichnung, so ist ein Mitschnitt zulässig. Beim Telebanking gibt der Kunde dem Geldinstitut im Regelfall bereits bei der Kontoeröffnung sein Einverständnis zur Aufzeichnung aller Gespräche. Eine entsprechende Klausel, wie beispielsweise "Der Kunde willigt in die Aufzeichnung und Speicherung ein", ist dann in den Verträgen zu finden.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber für mich liest sich das eindeutig:
Du darfst in Deutschland keine Gespräche ohne Einwilligung des Gesprächspartners aufnehmen. Machst du das heimlich, machst du dich strafbar.
 
JA, in DEUTSCHLAND. Aber nicht da wo ich demnächst bin und das ist außerhalb.

Es muss doch zumindest auf englisch solche tools geben? Oder lassen sich tools aus englischsprachigen Raum in DE auf die dt. firmware nicht installieren?
 
Ich würde diese Thema gern nochmal aufwärmen.
Auf meinem Nokia E71 nutzte ich bisher immer den "ultimate voice recorder". Ist für mich eine der nützlichsten Apps EVER! :)
Das Programm gibts wohl auch für Android, allerdings laut Testberichten irgendwie unausgereift und nicht mit der Qualität der Version für Symbian zu vergleichen (klingt komisch, is aber so).

Hat irgendjemand mittlerweile eine vergleichbare App gefunden oder sogar in Benutzung?
 
unausgereift liegt daran, dass der incoming call stream nicht direkt aufgenommen werden kann. nur über lautsprecher. hat wohl rechtliche Gründe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gokpog: Ganz so einfach ist das nicht !
Strafbar ist die Verwertung, wenn Du damit was beweisen willst.
Rein theoretisch kannst Du bei der Auskunft anrufen und nach einer Telefonnummer fragen und dabei das Gespräch aufzeichnen. Wenn Du das tust um sie dann abzurufen, weil Du grad mit dem Auto unterwegs bist und nicht mitschreiben kannst, machst Du Dich nicht strafbar!!!
Willst Du aber damit vor Gericht um zu beweisen, dass die angesagte Nummer falsch ist, setzt diese ins Internet, verkaufst die Auskunft, oder gibst sie (und jetzt kommt das entscheidende!) ohne Einwilligung weiter hast Du recht.
Nur weil in der STVO drin steht, dass etwas nicht erlaubt ist, heisst das nicht dass es verboten ist. Das gilt z.B. erst dann wenn Du das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegst. Das ist das Gute an den Gesetzten. Man muss nicht nur einen Ausschnitt lesen und etwas vermuten dass es so ist, sondern es wörtlich nehmen und verstehen, ggf. in Verbindung mit anderen Gesetztespassagen.
Gruß Christof
 
Notiz an mich: SwiftKey Tastatur besser kontrollieren

Ich wollte eigentlich ich nur sagen, dass es technisch nicht mehr vorgesehen ist, dass beide gesprächsteilnehmer direkt aufgenommen werden können.
 
Wenn jemand was brauchbares gefunden hat. Bitte melden.

Gruß
 
Christof schrieb:
Gokpog: Ganz so einfach ist das nicht !
Strafbar ist die Verwertung, wenn Du damit was beweisen willst.
Rein theoretisch kannst Du bei der Auskunft anrufen und nach einer Telefonnummer fragen und dabei das Gespräch aufzeichnen. Wenn Du das tust um sie dann abzurufen, weil Du grad mit dem Auto unterwegs bist und nicht mitschreiben kannst, machst Du Dich nicht strafbar!!!

Halt. Ich bin zwar auch nicht vom Juristenfach, ein Familienmitglied aber schon, und für mich ist das
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
eindeutig. Wenn keiner dahinter kommt (wie Deine Auskunft), wirst Du auch nicht bestraft. Das ist aber auch schon alles. Legal ist es dennoch nicht.
 
mizch: Du hast mich nicht verstanden, es geht nicht ums dahinterkommen oder nicht, sondern nochmals als Wiederholung: Um den Verwendungszweck !!!
Du kannst auch Musik vom Radio oder Fernsehen aufnehmen, verboten ist es nicht, sondern wenn Du sie... ach egal, ich lass Dir Deine Vermutung, wir sind hier in einem anderen Forum, kannst Dich anderweitig informieren und dabei bitte stets die Rechtsgrundlage zu Deinen Vermutungen benennen lassen!!!

S!Le: Kannst Dir mal "Total Recorder" anschauen.
Gruß Christof
 
Ich bin auf dem Stand, dass du nur aufnehmen darfst. Wenn die andere Person dem zustimmt. Wie es vor Gericht aussieht ist ja wieder was anderes.Achso, danke für den Tipp.
 
Jetzt muß ich mich doch mal einmischen. Das unbefugte Aufnehmen (Absatz 1, Nr.1) und der Gebrauch dieser Aufnahme (Absatz 1, Nr. 2) ist nach § 201 StGB strafbar. Alles andere ist Wunschdenken. Der Verwendungszweck spielt überhaupt keine Rolle! Dafür ist das Rechtsgut zu hoch angesiedelt. Die Vertraulichkeit ist auf alle Fälle zu schützen und nicht von den Überlegungen und Abwägungen, von demjenigen abhängig zu machen, der unbemerkt eine Aufnahme gemacht hat.
 
  • Danke
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Aber muss das immer so kompliziert erklärt werden?

Mal ne andere Frage, ab wann bin "Ich" denn eigentlich befugt ein Gespräch aufzuzeichnen? Bzw. Wer oder was gibt mir die Befugnis?

Gruß
 
Wenn Du zum Beispiel Polizist bist und hast eine richterliche Erlaubnis vorliegen, eine bestimmte Person abzuhören.
Als Privatperson hast Du nur die Befugnis, wenn Dein Gegenüber seine Erlaubnis dazu erteilt hat.
 
Ich glaube nicht, daß es hier um das rechtliche geht. Ob etwas erlaubt oder nicht ist - muss der Benutzer selbst entscheiden. Es ist nicht euer job. Schließlich geht es hier nicht um ein Verbrechen. Daher genügt ein Hinweis und das muss als Warnung ausreichen. Es kann nicht sein, daß Geräte die jahre alt sind diese Funktion bieten und das ach so olle Android nicht.
 
  • Danke
Reaktionen: AndroMe
Also wie ich es geschrieben hatte. Gut, dann kann ich ja meine Freundin weiterhin aufnehmen. Fehlt nur noch das Prog.
 
Jaja, immer diese Hobbyanwälte...

@ Thema
Wäre nett wenn du dein Wissen mit uns teilst sobald ein brauchbares tool gefunden ist.
 
  • Danke
Reaktionen: AndroMe

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