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River
Erfahrenes Mitglied
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DanielXYZ schrieb:Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Abschluss des Vertrages und Zugang der Widerrufsbelehrung, im Falle einer Dienstleistung - wie hier wohl der Fall - aber nicht erst dann, wenn zusätzlich auch noch die Dienstleistung zugegangen ist. Nach § 312d II BGB ist für den Beginn der Frist bei Dienstleistungen der Vertragsschluss ausschlaggebend - und nur bei der Lieferung von Waren auch der Zugang der Ware.
Hier könnte man die SIM zwar für eine Ware halten, aber ich würde meinen, dass der Mobilfunkvertrag im Ganzen so stark durch einen Dienstleistungscharakter geprägt ist, dass trotz zuschickens der SIM nicht von einer Warenlieferung auszugehen ist.
Dienstleistung ist bei so schwammiger Definition aber alles und nichts...
Eine Dienstleistung ist letztlich nur, was die Überlassung einer Fremdsache unnötig macht. Also wenn ich bei dir putze, ist das eine Dienstleistung, weil da bringt ich alles mit und verschwinde wieder-die Leistung ist ohne dein Zutun erbracht, darin besteht ja der geleistete Dienst.
Ein Mobilfunkvertrag ist keine Dienstleistung, da zwingend eine SIM Kartenüberlassung erforderlich ist, damit überhaupt eine Leistung erbracht werden kann. Ist nichts anderes, als wenn du dir Sky bestellst. Da kannste auch null mit anfangen, solange du keine Smartcard in Händen hältst. Und hier wie dort beginnt die Frist erst mit Erhalt der Smartcard.
Nein, per Mail schon mal überhaupt nicht, wenn noch eine Sachleistung geliefert werden muss. Ansonsten könnten die auch in 3012 die Karte schicken und man dürfte schonmal in froher Erwartung zahlen...1. Der Vertrag beginnt dann, wenn dir die Annahmeerklärung von denen zugegangen ist. Das war zwar wohl noch nicht mit dem Zugang der automatischen Bestellbestätigung der Fall - aber in der späteren Mail, in der der Begin des "Vertrages" zum 02.01 angekündigt wird, liegt wohl (jedenfalls eine konkludente) Annahmeerklärung.
Die Widerrufsfrist begann also ungefähr am Ende des Tages, an dem du diese Mail bekommen hast.
Was anderes ist es, wenn ein Vertragsverhältnis bereits besteht, er also einen Vertrag upgradet oder downgradet-da hat er keinen Widerruf. Da kann davon ausgegangen werden, dass der Kunde auch Kunde sein will, hier muss er sich nichts überlegen.