Vertragsbedingungen im PrePaid-Bereich

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knutmut

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Moin, ich habe eine allgemeine Fragen zu Prepaid Karten. Was kann schlimmsten falls passieren wenn man gegen die AGBs verstößt? Die Karte wird gesperrt, richtig? Ich hab nix verbrecherisches vor.
Es geht um in etwa um diesen Teil der AGB:

Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet,
die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen
Vermittlungs-, Rufumleitungs- oder Zusammenschaltungssystemen
benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit
anderen Verbindungen zusammenschalten lassen, es sei denn, die
Vermittlung, Rufumleitung oder Zusammenschaltung erfolgt durch
Endgeräte, die mit SIM-Karten von Telefónica Germany betrieben
werden
(Auszug aus der o2 AGB... nur als beispiel, die AGBs der Provider ähneln sich)

Was im einzelnen ich vorhabe ist etwas zu kompliziert zu erklären, ich schade damit jedoch niemanden. Ich Frage mich nur ob die Provider Schadenersatz vordern können wenn ich zb die Festnetzflat Option, die es bei vielen Anbietern zu buchen gibt für so etwas wie eine Dauerverbindung ausnutze. Was ist eure Meinung dazu.
 
Normal würden sie im schlimmsten Fall nur kündigen.

Theoretisch wäre natürlich möglich das sie gerichtlich vorgehen, falls der Kunde was böses macht (du gehst ja nicht auf dein Vorhaben ein).
 
ich möchte im Prinzip nicht anderes tun als eine deutsche Festnetznummer dauerhaft anzurufen.
 
Sicherlich kann der Anbieter Schadensersatz fordern und gerichtlich durchsetzen, wenn du gegen den Vertrag verstößt. Allein die Kosten eines Rechtsstreits laufen schnell auf mehr als €1000 zusammen, ohne den Schadensersatz.
 
knutmut schrieb:
...ich schade damit jedoch niemanden. Ich Frage mich nur ob die Provider Schadenersatz vordern können...

das ist ein Widerspruch in-sich: wenn Du niemandem einen Schaden zufügst (auch nicht Telefonica durch entgangene Entgelte für eine nicht vertragsgemäße Nutzung), dann kann natürlich auch niemand Schadensersatz fordern. Da Du offensichtlich aber planst, Telefonica sehr wohl einen Schaden zuzufügen, kommt praktisch auch Schadensersatz in Frage (ob der dann in Höhe der von Telefonica selbst zu leistenden Gebühren zzgl. Verwaltungskosten besteht oder in anderer Höhe, sei mal dahingestellt).

De-facto wird aber eine quasi Standleitung von einem Mobilfunkprovider wohl automatisch erkannt (Gesprächsdauer pro Tag/Woche/Monat > xx Stunden -> Alarm), so dass das, was auch immer Du vorhast, wohl nur eine extrem begrenzte Zeit funktionieren würde. Ist das den ganzen Aufwand dann wert?
 
Da es bei diesem Thema auf eine Rechtsberatung hinausläuft (zumal mit einem mindestens unklar anmutenden Hintergrund), ist hier jetzt Schicht.

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