Telefonnummer nachträglich mitnehmen?

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trk schrieb:
Theorie und Praxis... ich habe schon einige Portierungen hinter mich gebracht und es existieren idR selbst bei ausreichender Planung imho gewollte Versorungslücken die immer von dem abgebenden Anbieter verursacht werden.
Diese Aussage ist falsch. Es ist nicht immer der abgebende Anbieter schuld. Häufig wird das vom neuen anbieter behauptet, dadurch wird das allerdings nicht wahr. Fehler können immer mal wieder passieren. Auch, und vorallem, bei so einem komplexen Prozess wie die Rufnummernmitnahme.

Wie der Anbieter mit solchen Fehlern umgeht, daran erkennt man wie gut oder wie schlecht er ist. ;)
 
likos54 schrieb:
Deine neue SIM-Karte wird erst zum Portierungstermin freigeschaltet. Daher, bist du bis zu diesem Termin offline. Du kannst natürlich eine weitere neue SIM Karte holen, damit du dazwischen telefonieren kannst.

Tipp: beim nächsten Mal nicht bis zum letzten Drücker mit der Portierung warten. Dann bist du auch nicht offline.:biggrin:
Falsch, die alte Karte läuft bis zum Termin weiter, selbst wenn die gekündigt ist. Die entsprechenden Tage werden dann vom alten Anbieter anteilig berechnet.

Der alte Anbieter hat eine Versorgungspflicht.

Portierungen finden nur an Werktagen statt. Läuft also der Vetrag an einem Sonntag aus, erfolgt die Portierung am Montag.

Habe mehrere Portierungen durch, die letzte erst vor kurzem. Vetrag lief zum 30.4. aus, Portierung bestätigt zum 2.5. Alte Karte wurde am 02.5. Irgendwann gegen 11 Uhr abgeschaltet und die neue war kurze Zeit später aktiv.
 
@ilurme
Hast du eigentlich den komplette Verlauf hier gelesen? Antwort: Nein, habe ich nicht!:bored:

Hier geht es nicht um eine Rufnummernmitnahme zu ende der Vertragslaufzeit sondern um eine nachträgliche Rufnummernmitnahme. Der Vertrag wurde zum 08.05.2016 gekündigt, die Portierung wurde erst am 06.05.2016 beauftragt. Somit ist der alte Anbieter nicht verpflichtet den Kunden weiterzuversorgen.
ilurme schrieb:
Falsch, die alte Karte läuft bis zum Termin weiter, selbst wenn die gekündigt ist. Die entsprechenden Tage werden dann vom alten Anbieter anteilig berechnet.

Der alte Anbieter hat eine Versorgungspflicht.
Und auch hier liegst du knapp daneben. Gemäß Gesetz darf der Anbieter nur 50% der vereinbarten Grundgebühr anteilig in Rechnung stellen. Auch wenn die Anbieter es vielleicht anders machen, weil sich keiner beschwert, so sieht es der Gesetzgeber vor.
 
Er hat ja noch vor Kündigung die Portierung beauftragt, also noch in der Zeit. Ob er die Portierung am 6.5. Oder 4.4. beauftragt ist egal.

Das mit den 50% ist soweit richtig, aber da eine Portierung in der Regel nicht länger als 2 Wochen dauert, kommt es erst gar nicht soweit.

Quelle: Eigene Erfahrungen. Habe schon selbst Portierungen einen Tag vor der Kündigung beauftragt, Termin für die Portierung 6 Tage nach Ende des Vertrags erhalten, alter Vertrag lief bis dahin weiter.

Ich würde das nicht so schreiben, wenn ich nicht die Erfahrung damit gemacht hätte!
 
  • Danke
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BTW: Rufnummernportierungen werden in Österreich in der Zeit von 01:00 bis etwa 05.00 durchgeführt. Üblicherweise dauert die "Umschaltung gerade mal eine Stunde, allerdings hatte ich erst unlängst wieder einen Fall, bei dem es fast vier Stunden gedauert hat. Doch ist das um diese Uhrzeiten in der Regel ja kein Problem. Alle angegebenen Zeiten sind reale Erfahrungswerte aus zig verschiedenen (in Bezug auf die Richtungen) Portierungen.
 
ilurme schrieb:
Er hat ja noch vor Kündigung die Portierung beauftragt, also noch in der Zeit. Ob er die Portierung am 6.5. Oder 4.4. beauftragt ist egal.
Nein, es ist nicht egal wann du die Portierung beauftragst. Es gibt Fristen die für den reibungslosen Anbieterwechsel spezifiziert wurden. Gemäß dieser Spezifikationen ist die Portierung zu spät beauftragt worden, hätte also nie reibungslos funktionieren können. Daher ist der abgebende Netzbetreiber nicht verpflichtet den Kunden weiterzuversorgen, da der Kunde durch sein Versäumnis das Scheitern des Anbieterwechsels provoziert hat (überspitzt geschrieben).

ilurme schrieb:
Das mit den 50% ist soweit richtig, aber da eine Portierung in der Regel nicht länger als 2 Wochen dauert, kommt es erst gar nicht soweit.
Hä? Auch wenn die Portierung nicht länger als 2 Wochen dauert, darf der Provider nur 50% der Grundgebühr in Rehnung stellen.
Ein Beispiel, damit du es verstehst:
Mtl. Grundgebühr: 30 €
Mtl. Grundgebühr (anteilig für 2 Wochen): 15 €
abzgl. 50 % = 7,50 €!
 
Die Grundgebühr ist bis zum Vertragsende zu bezahlen. Wenn überhaupt gibt es bestenfalls für den Zeitraum zwischen Vertragsende und tatsächlicher Rufnummernportierung eine anderslautende Regel. Wäre ich Netzzugangsanbieter würde ich das tatsächliche Vertragsende im Falle einer verspäteten Rufnummernportierung als jenen Tag definieren, an dem die Rufnummer in meinem Netz bzw. über mich nicht mehr erreichbar ist. Bei einer Portierung 9 Tage nach dem "originalen" Vertragsende wären dann für diesen Zeitraum logischerweise auch 9/30 der Grundgebühr aber eben auch nur 9/30 der entsprechenden Leistungen fällig.
 
likos54 schrieb:
Nein, es ist nicht egal wann du die Portierung beauftragst. Es gibt Fristen die für den reibungslosen Anbieterwechsel spezifiziert wurden. Gemäß dieser Spezifikationen ist die Portierung zu spät beauftragt worden, hätte also nie reibungslos funktionieren können. Daher ist der abgebende Netzbetreiber nicht verpflichtet den Kunden weiterzuversorgen, da der Kunde durch sein Versäumnis das Scheitern des Anbieterwechsels provoziert hat (überspitzt geschrieben).


Hä? Auch wenn die Portierung nicht länger als 2 Wochen dauert, darf der Provider nur 50% der Grundgebühr in Rehnung stellen.
Ein Beispiel, damit du es verstehst:
Mtl. Grundgebühr: 30 €
Mtl. Grundgebühr (anteilig für 2 Wochen): 15 €
abzgl. 50 % = 7,50 €!

Sorry, aber entweder Deine Aussage stimmt nicht oder ich hatte letztes Jahr Glück. Vetrag gekündigt zum 28.8.2015, neuen Vetrag am 27.8. bestellt und Portierung beauftragt, Umschaltung erfolgte am 7.9.

Bis zum 7.9. lief meine alte Karte weiter.

Hab ich doch selbst so erlebt, und das es Glück war, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Es sei denn, es macht einen Unterschied das man im gleichen Netz geblieben ist und lediglich den Anbieter gewechselt hat

Das mit der GG kann so sein, habe mich damit nie genauer befasst. Wegen paar Kröten mache ich keinen Aufstand.


Ansonsten

Bundesnetzagentur - Probleme beim Wechsel

Allen voran der erste Punkt.

Es steht nirgends, dass die Portierung bis spätestens xx Tage vor Vertragsende beauftragt und bestätigt sein muss. Das natürlich eine Portierung ein Tag vor Ende des Vertrags nicht gleich übermorgen funktioniert, sollte klar sein. Eine Weiterversorgung ist somit vom Altanbieter vorgesehen (siehe ersten Punkt). Was anderes ist es, wenn man 1 Tag nach Ende des Vertrags portiert... Aber das ist hier nicht der Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich stehen auf der Seite der BNetzA keine Fristen. Diese Spezifikationen sind seitenlang und idR nicht öffentlich abrufbar. Ich werde mir in den nächsten Tagen, wenn es die Zeit zulässt, auf der Arbeit die Unterlagen raussuchen und anschauen. Danach melde ich mich noch mal.

P.S. Bitte berücksichtigt auch, dass der Tag an dem ihr den Vertrag beim neuen Anbieter bestellt nicht unbedingt auch der Tag ist, an dem die Portierungsabfrage stattfindet.
 
Ok, wäre super wenn Du nachgucken könntest. Ich rede halt aus der Erfahrung letztes Jahr. Kann natürlich Zufall gewesen sein. Ich weiß es nicht.
 
Wie versprochen, habe ich mir mal die Unterlagen dazu rausgesucht. Folgendes ist dokumentiert:

Wenn das Zustelldatum der Anfrage 1 Tag vor Vertragsende oder früher liegt, ist der abgebende Anbieter verpflichtet den Kunden bis zum Portierungstermin zu versorgen. Achtung: Als Zustelldatum gilt 00:00 Uhr des nächsten Arbeitstags nach dem Zugangstag einer Portierungsanfrage durch den aufnehmenden Anbieter (bis 23:59 Uhr). Als Arbeitstage gelten alle Wochentage von Montag bis Freitag.

Heißt in unserem Beispiel: Die Portierungsanfrage wurde am 06.05.2016 gestellt, als Zustelldatum gilt daher der 09.05.2016. Somit, war der alte Anbieter nicht verfplichtet den Kunden @sprint bis zum Tag der Portierung zu versorgen.

Nun sollten alle Klarheiten beseitigt sein, @ilurme und @email.filtering :thumbsup:
 
  • Danke
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Joa danke. Dann hatte ich wohl einfach nur Glück :)
 

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