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Auf Grund einer am 11. Nov, 2015 im Nationalrat beschlossenen und mit 01. März 2016 in Kraft tretenden Novelle des Telekommunikationsgesetz (TKG) beträgt die Kündigungsfrist bei ab dem März 2016 neu abgeschlossenen Mobilfunkverträgen dann nur mehr 1 Monat (statt der bisher üblichen 3 Monate).
Näheres dazu unter anderem hier: Kündigungsfrist bei Handyverträgen sinkt auf einen Monat
Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass diese Änderung nicht für jene Verträge gilt deren vereinbarte Mindestlaufzeit nach dem 28. Februar 2016 zwar endet, jedoch von keiner der beiden Seiten gekündigt wird und daher weiterlaufen. Eine ausdrückliche "Verlängerung" im Zuge eines Kundenbindungsangebotes (z.B. Treueprogramm, oder wenn der Netzzugangsanbieter den Kunden zur Rücknahme der Kündigung bewegt) wird wohl als Neuabschluss gelten. Daher in diesen Fällen ganz genau hinsehen und entsprechend aktiv werden.
Näheres dazu unter anderem hier: Kündigungsfrist bei Handyverträgen sinkt auf einen Monat
Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass diese Änderung nicht für jene Verträge gilt deren vereinbarte Mindestlaufzeit nach dem 28. Februar 2016 zwar endet, jedoch von keiner der beiden Seiten gekündigt wird und daher weiterlaufen. Eine ausdrückliche "Verlängerung" im Zuge eines Kundenbindungsangebotes (z.B. Treueprogramm, oder wenn der Netzzugangsanbieter den Kunden zur Rücknahme der Kündigung bewegt) wird wohl als Neuabschluss gelten. Daher in diesen Fällen ganz genau hinsehen und entsprechend aktiv werden.
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