Reparatur eines "Brick"?

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G

g1probs

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Hallo,
also nachdem ich die hier beschriebenen Lösungsansätze zu meinem "G1-Screen" Problem durchprobiert habe und leider keinen Erfolg hatte (und ein zwischenzeitlicher Besuch im T-Shop erfolglos blieb) wollte ich mal fragen ob es überhaupt möglich ist diesen (vermutlich) gebrickten G1 wieder ins Leben zu rufen. Da ich selbst nicht mehr weiter gekommen bin habe ich mich an einen Handy-Point (nicht T-Shop) gewandt, dort wurde mir nach Begutachtung des Handys gesagt: Kein Problem Software neu aufspielen unter 50€.
Frage klappt das wirklich so, oder stehen am Ende nur Versandkosten, Bearbeitungskosten und ein immernoch defektes Handy unterm Strich?

Vielen Dank schonmal
 
Wenn du den Brick erstmal selber beschreiben würdest, dann könnte man dir weiterhelfen ... So weiß glaub niemand, was auch nur im Ansatz mit deinem Handy ist, wir hocken ja nicht neben dir ...
 
Hallo,
achso ja danke erstmal, na klar konntet ihr ja nicht wissen - hatte ich woanders gefragt.
Also mein G1 wurde bei e*ay gekauft, also keine Originalrechnung und damit auch keine Garantie. Ich habe das Problem, das beim einschalten das Display beim "G1-Screen" hängen bleibt und auf keine der hiergenannten Problemlösungen reagiert - somit ist ein rücksetzen auf Werkseinstellungen und ein neuaufspielen der Software für mich nicht möglich. Ich habe keinen "Brick" gebaut, denke aber aufgrund der "Nichtreaktion" des Handys, das es ein "Brick" ist. Die Möglichkeiten von Reparaturdiensten sind da hoffentlich etwas ergiebiger - sollte dort auch festgestellt werden das keine Reaktion des Handys erfolgt und eine Reparatur nicht möglich ist könnte ich mir den Reparaturversuch sparen.
 
Es ist möglich, aber man braucht endweder einen neuen µc, oder ein externes programiergerät, weil der bootloader ja beschädigt ist. Wenn der Handyshop so einen Programer hat ist es nicht so viel Aufwand. Der µc alleine kostet wohl schon über 50€.
 
  • Danke
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Danke, also da es eine größere Kette (der Handy Shop) ist denke ich mal das dort ein Programmiergerät vorhanden ist und die Reparatur klappen wird (und 50€ sind denke ich mal noch im Rahmen)
 
g1probs schrieb:
Danke, also da es eine größere Kette (der Handy Shop) ist denke ich mal das dort ein Programmiergerät vorhanden ist und die Reparatur klappen wird (und 50€ sind denke ich mal noch im Rahmen)

Euer Optimismus in Ehren, aber ich würde mich wundern, wenn die dazu in der Lage sind und auch noch die benötigte Hardware besitzen. ;-)

Wenn überhaupt, dann können die ein ROM neu flashen, aber meistens reicht ihre Liste nur bis zum wipe und manchmal nichtmal dazu. Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren. :)
Meine Erfahrungen in dieser Richtung : Die meisten kennen nichtmal Details über Android-Geräte. Im letzten Handyshop hat man mir ein Milestone empfohlen und meine Bemerkung zum G1 wurde mit : "Da braucht man ja noch einen Stift." abgehandelt. :p
Dann lieber im T-Punkt tauschen lassen und das klappt in großen Shops und der richtigen Story manchmal sogar ohne Rechnung. Immerhin hatte T-Mobil in D den Exclusivvertrieb. ;-)
 
  • Danke
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Einfach nachfragen, ob die das mit Jtag machen wollen, kostet ja nichts. Wenn nicht, werden die es nicht hin kriegen.

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  • Danke
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Danke
@winne: An der richtigen Story scheitert es wohl, hatte es auch schonmal beim großen T versucht, aber ohne Original-Rechnung keine Chance - leider.
@kranki: Danke für den Tipp mit "Jtag", kennst du einen (Service) der das hat und kann?
 
g1probs schrieb:
aber ohne Original-Rechnung keine Chance - leider.
Mich haben die nicht nach einer Rechnung gefragt. Mein G1 hatte nen Hardwaredefekt. Anhand der Seriennummer konnten die das G1 zuordnen und haben es so ersetzt.

g1probs schrieb:
@kranki: Danke für den Tipp mit "Jtag", kennst du einen (Service) der das hat und kann?
JTAG ist eine Methode um Microprozessoren zu bespielen.
So wie ISP (In System programmer) etc.
Ob die das Grundsätzlich können ist auch egal, denn die müssen wissen, wie es beim G1 geht.
Selbst wenn die können, was ich nicht glaube, wäre der Aufwand so groß, dass die es nicht für 50 EUR machen würden.
 
g1probs schrieb:
@kranki: Danke für den Tipp mit "Jtag", kennst du einen (Service) der das hat und kann?
Nö, noch nie was von einem gehört. Aber entweder machen die es so, oder sie tauschen das Board, oder sie kriegens nicht hin. Gibt nur die zwei Reparaturansätze.
 
g1probs schrieb:
Danke
@winne: An der richtigen Story scheitert es wohl, hatte es auch schonmal beim großen T versucht, aber ohne Original-Rechnung keine Chance - leider.
@kranki: Danke für den Tipp mit "Jtag", kennst du einen (Service) der das hat und kann?

Hi,

ich hoff das ist nicht zu OT:

Man brauch in DE keinerlei "Rechnungen / Bon´s / etc". Es reicht aus, wenn man nachweisen kann das das Produkt dort gekauft worden ist.

Was beim exclusiv Vertrieb nicht schwer ist. Es ist auch egal ob ich das Dingen selber dort oder Gebraucht wo gekauft habe.

Klar sträuben die sich, aber wenn man mit den richtigen Paragraphen ankommt sind die meist sehr schnell sehr leise und tauschen um.

Wie gesagt, einfach mal mit dem Argument kommen das keine Rechnung / Bon von nöten ist sondern einzig der Beweis reicht das das Produkt dort gekauft wurde.

Wenn gewollt such ich dazu gerne noch die Paragraphen raus.

Die sollen sich nich Anstellen und dir das Dingen ersetzten ;)

Grüßle
 
Hallo,
ich hatte schonmal (freundlich und zurückhaltend) auf den Exclusivvertrieb hingewiesen (schließlich steht ja auch T-Mobile drauf und ich habe es nicht übern großen Teich bezogen) wurde allerdings auf die AGB (und darin die Garantiebedingungen) hingewiesen, wo ganz eindeutig die Original-Rechnung verlangt wird.
Wäre nett wenn Du den Paragraphen mal posten könntest (ich habe auch schonmal Berichte zu diesem Thema im TV gesehen - nur war das auch nicht überall erfolgreich.)
 
Hi,

so ich kram nun mal all mein Kaufmannswissen aus der Lehre aus ;)

Es gibt keinen Paragraphen der sagt: "Umtausch auch ohne Rechnung".

Es sind eine vielzahl Paragraphen:

Erstmal

§433 §434 usw ausm BGB sagen: Du hast Anspruch auf eine nicht mangelhafte Ware.

Sollte dies nicht der Fall sein kommt diese Klassische:

3 x Nachbesserung danach Recht auf Wandlung.

Soweit sieht der T-Mob laden dies ja auch ein.

Nun kommen wir zum kritischeren!: Normalerweise sollte die AGB nicht zaehlen von wg. org. Rechnung. Es reicht ein einfacher Beweis aus. Das kann ein Zeuge sein, das KANN eine Rechnung sein, das kann ein KTO-Auszug sein (bei Kartenzahlung) und / oder der exclusiv Vertrieb eines Produktes.

Das sagt die ZPO aus, aber auch wieder nicht in einem Paragraphen sondern in einem haufen Paragraphen.

Warenumtausch - Geld zurück auch ohne Kassenbon | recht blog

Lies dir das mal durch.

Okay der untere Teil ist egal, da du das ja nicht Umtasuchen willst weil dir die Farbe nimma gefaellt, sondern weil es im Sack ist.

Hoffe das hilft dir weiter.

Grüßle
 
Also, ich würde mich bei einem Betrugsversuch (nichts anderes ist es) nicht versuchen mit Paragraphen zu kommen. Dann könnten die auch mal pingelig das Gerät prüfen und feststellen, warum der Brick drinn ist.

Bei mir, haben die nichtmal nach ner Rechnung gefragt.
Steht auch auf dem Tauschschein, "Ermittelt durch IMEI und Serial"
 
Moin,

ja okay, muss ehrlich gestehen ich weiß erst seit deinem Beitrag gerade das es "Betrug" sein könnte.

Ik wusst nich das die Garantie komplett flöten geht (mir aber auch Peng ehrlich gesagt) wenn man neu flashed ;)

Klar Betrugsversuche will ich weder fördern noch gutheißen noch sonstiges.

Grüßle
 
Da das G1 über ebay gekauft wurde, hat der Käufer keinen Anspruch gegenüber T-Mobile, da die Gewährleistung nur zwischen T-Mobile und erst Käufer abgeschlossen wurde und diese nicht übertragbar ist.


T-Mobile kann sich auf die AGB beziehen und eine Rechnung verlangen, denn die Garantie ist ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag. Die Gewährleistung hingegen ist eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (Gesetz). In den ersten sechs Monaten liegt die Beweispflicht beim Verkäufer, danach beim Käufer.


Im Falle eines Bricks könnte man nicht einmal die Gewährleistung geltend machen, da der Fehler beim Kauf noch nicht bestanden hat und erst durch den Kunden leichtsinnig hervorgerufen wurde.


Das Thema Exklusivvertrieb ist auch so eine Sache. Denn in Deutschland, Österreich, UK und ein paar anderen Ländern wurde das HTC Dream unter dem Namen „T-Mobile G1“ vertrieben, jedoch konnte man das Gerät auch bei anderen Händlern kaufen.
 
Phantom-Lord schrieb:
Da das G1 über ebay gekauft wurde, hat der Käufer keinen Anspruch gegenüber T-Mobile, da die Gewährleistung nur zwischen T-Mobile und erst Käufer abgeschlossen wurde und diese nicht übertragbar ist.


T-Mobile kann sich auf die AGB beziehen und eine Rechnung verlangen, denn die Garantie ist ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag. Die Gewährleistung hingegen ist eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (Gesetz). In den ersten sechs Monaten liegt die Beweispflicht beim Verkäufer, danach beim Käufer.


Im Falle eines Bricks könnte man nicht einmal die Gewährleistung geltend machen, da der Fehler beim Kauf noch nicht bestanden hat und erst durch den Kunden leichtsinnig hervorgerufen wurde.


Das Thema Exklusivvertrieb ist auch so eine Sache. Denn in Deutschland, Österreich, UK und ein paar anderen Ländern wurde das HTC Dream unter dem Namen „T-Mobile G1“ vertrieben, jedoch konnte man das Gerät auch bei anderen Händlern kaufen.


Kappes .. wohin soll den die Garantie? Nach Haiiti weilse kein Bock mehr hat? Die Garantie KANN an den Erstkäufer gebunden sein. ist bei solchen Geräten aber mehr als ungewöhnlich.

Auf dem Dingen sind 2 Jahre Garantie, Ende aus Mickey Maus.

So habe gerade von einem T-Mobil-Mitarbeiter folgendes gehört:

Hau dir ne T-Mobile Karte in das Gerät, geh in einen RICHTIGEN T-Mobile laden. Dort wird die Imei-Nummer u. Telefonnummer notiert. Anhand der IMEI-Nummer erkennen die das es ein T-Mobile-Gerät ist und sollten es anstandslos tauschen.

So die Theorie wenn die Garantie nicht futsch wäre durch das flashen ;)

Und es ist egal ob du erster, zweiter oder 92547238 Besitzer bist. Hauptsache du bist in den 2 Jahren Garantieansprüchen.
 
Ich habe gesagt die Gewährleistung ist an den Erstkäufer gebunden. Die Garantie kann weiterhin gültig sein, aber T-Mobile kann auf eine Rechnung bestehen, wenn es so in den AGB steht.

Gewährleistung ist ein MUSS, Garantie aber NICHT (Garantie ist eine freiwillige Dienstleistung)!!! Deshalb kann ein Verkäufer bei den Garantiebedingungen eigene Regeln aufstellen.
 
HI,

nein Garantie KANN man Binden,

Gewährleistung ist immer Geräte-Abhängig und nicht Käufer-Abhängig. Gewährleistung kann man nicht binden.

http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

Gerade von dem T-M-Mitarbeiter folgenden Satz gehört:

Die Garantie ist für das Gerät zu dem die Rechnung ausgestellt wurde, und nicht für den Menschen der das Gerät gekauft hat. Ergo ist das Gerät mit der IMEI-Nummer im System regestriert. Kann (soweit die Garantie das zulässt) geswappt werden.

Grüßle
 
Bezüglich Garantie: Ich habe gesagt: "Die Garantie kann weiterhin gültig sein." Aus dieser Aussage kann man ja folgern, dass diese auch an eine Person gebunden sein kann.



Gewährleistung sind Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen des Kaufvertrages zustehen. D.h. diese sind nicht an die Ware gebunden.

Beispiel:
A verkauft an B und B verkauft an C.

B kann gegenüber A Ansprüche geltend machen und C kann gegenüber B Ansprüche geltend machen.

Der Erstkäufer kann jedoch die Rechte an den Zweitkäufer übertragen. (bzw. versuchen die Rechte zu übertragen)



EDIT:

Hier noch was schönes: LINK
 
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