B
Blafooo!
Erfahrenes Mitglied
- 48
Wenn nicht an die Ware woran dann?
Die Gewährleistung ist ausschließlich an die Ware gebunden.
Und wenn der Erstkäufer nicht ausdrücklich in den AGB an die Garantie gebunden wird, geht Gewährleistung und Garantie auf den zweiten / dritten / what ever Käufer über.
Gewährleistung wird nicht vom Vertrag geregelt (also einem zustehen) sondern vom Gesetztgeber. Im Vertrag werden die Garantieansprüche geregelt.
Und solche Sachen sind auschließlich an die Ware gebunden und !kann! (zumindest die Garantie) in einigen Fällen an den Käufer gebunden werden.
Zu deinem Link:
das ist was völlig anderes Damit wird NUR der Anspruch beim zweiten Verkäufer widerrufen. Die Grundgewährleistung vom Hersteller besteht aber weiterhin Und es geht sich darum wenn die gesetzlichen Sachen schon abgelaufen sind!
Grüßle
Die Gewährleistung ist ausschließlich an die Ware gebunden.
Und wenn der Erstkäufer nicht ausdrücklich in den AGB an die Garantie gebunden wird, geht Gewährleistung und Garantie auf den zweiten / dritten / what ever Käufer über.
Nein das sind Garantieleistungen.Gewährleistung sind Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen des Kaufvertrages zustehen. D.h. diese sind nicht an die Ware gebunden.
Gewährleistung wird nicht vom Vertrag geregelt (also einem zustehen) sondern vom Gesetztgeber. Im Vertrag werden die Garantieansprüche geregelt.
Und solche Sachen sind auschließlich an die Ware gebunden und !kann! (zumindest die Garantie) in einigen Fällen an den Käufer gebunden werden.
Zu deinem Link:
das ist was völlig anderes Damit wird NUR der Anspruch beim zweiten Verkäufer widerrufen. Die Grundgewährleistung vom Hersteller besteht aber weiterhin Und es geht sich darum wenn die gesetzlichen Sachen schon abgelaufen sind!
Grüßle
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