felixlein
Erfahrenes Mitglied
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Jeder sieht halt seine lokalen Texturen.
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Obi94 schrieb:Sag mal,ist sowas wie Musik oder allgemein Sounds geplant?
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fant0mas schrieb:hmmm... wenn du musik planst, machst du die dann auch selbst, oder brauchst da hilfe? allein in dem thread hier sind ja schon 2 musiker
denke mit CC(commercial) lizenz könnte man da schon was machen wo du rechtlich abgesichert wärst.
das wäre übrigens auch ne lösung für die textur-frage, fällt mir grad ein. der/diejenige muss sein werk einfach nur unter CC veröffentlichen und du musst dann nur noch credit irgendwo in der app geben, fertig.
ach, und nicht falsch verstehen (ich bin nicht so einfach zu beleidigen), aber du solltest ab und zu mal deine wortwahl überdenken von wegen du und du hast das und das nicht verstanden - kommt uU n ticken arrogant rüber.What if I change my mind?
Creative Commons licenses are non-revocable. This means that you cannot stop someone, who has obtained your work under a Creative Commons license, from using the work according to that license. You can stop distributing your work under a Creative Commons license at any time you wish; but this will not withdraw any copies of your work that already exist under a Creative Commons license from circulation, be they verbatim copies, copies included in collective works and/or adaptations of your work. So you need to think carefully when choosing a Creative Commons license to make sure that you are happy for people to be using your work consistent with the terms of the license, even if you later stop distributing your work.
FAQs - Creative Commons
Haben die Creative Commons-Lizenzverträge Auswirkungen auf die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts?
Nein. Alle Lizenzverträge enthalten folgende Bestimmung: Dieser Lizenzvertrag lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts, dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechteinhabers ergeben. Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts finden also in jedem Fall Anwendung und zwar unabhängig davon, ob der Rechteinhaber damit einverstanden ist oder nicht.
ebenfalls interessant (erklärungen zu CC von einer anwaltskanzlei):Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz dauerhaft (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.