Rewstah
Enthusiast
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Götz schrieb:Was hier zählt ist doch die gesetzliche Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung/Gewährleistung sieht aber auch eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten ab Kauf vor. Und ich würde mal schwer davon ausgehen, dass das vom Alter her hier so ziemlich alle Geräte betrifft.