Akku und Reboot Probleme mit dem Sony Xperia Z3 Compact

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Wenn das Gerät, wie du schreibst, 1 1/2 Jahre alt ist befindet es sich doch noch innerhalb der 2jährigen Gewährleistung, dh zurück an den Händler mit möglichst detaillierter Mangel-/Fehlerbeschreibung.

Falls keine Gewährleistung vorhanden ,hilft mE nur ein wiederholter Repversuch über Sony Xperia Companion
 
Das Handy läuft über o2 und die geben nur 6 Monate Gewährleistung
 
@Happy93 das wäre beim Kauf ein Verstoss gegen die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen der §§ 439,440 BGB. das kann ich mir deshalbnicht vorstellen, es sei denn es war kein kauf oder das Handy war gebraucht
 
Ist auch vollkommen unerheblich, man kann das Gerät ja auch selbst zu W-Support schicken, die überprüfen dann anhand der IMEI ob das Gerät noch innerhalb der Garantiezeit liegt, denn die zwei Jahre Garantie, die Sony nun mal gibt, gelten ja unabhängig vom Händler. Der muss zwar in der Tat seinerseits zwei Jahre Gewährleistung geben, allerdings gilt nach sechs Monaten dann die Beweislastumkehr, so dass der Kunde dann strenggenommen nachweisen muss, dass der Defekt bereits vor dem Kauf vorlag. Auch wenn die meisten Händler normalerweise aus Kulanz bzw aus Reputationsgründen eigtl nicht darauf bestehen. Aber evtl ist das, was @Happy93 meinte...
 
Bei base war es so, dass man das Handy nach 2 Jahren entweder abgibt oder es kauft (dabei wird natürlich die Miete eingerechnet) :glare:
 

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