Z1 mit glasbruch erhalten

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xenerith

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Habe mir letze woche am freitag eim tarif bei a1 mit den handy Sony xperia Z1 gekauft fürs handy musste ich 250€ draufzahlen
Wie ich zuhause war und es auspackte, sah ich das hinten glas gebrochen ist! Während dem heimweg ist nichts passiert!!!
Musste es dennoch einschalten ( geschäft hatte zu) ich bin kurz vor meiner lehrabschlussprüfung und muss desswegen jederzeit erreichbar sein!
Mir wurde zugesagt das ich 2 jahre garantie habe.
Beim saturn (A1 partner) wurde mir gesagt das diese situation NICHT in die garantie fällt! Dabei habe ich es doch schonvmit den schaden erhalten!!!
Hat jemand soetwas ähnliches oder gar gleiches problem gehapt?bitte dringendst um hilfe!

Der ursprüngliche Beitrag von 08:29 Uhr wurde um 08:33 Uhr ergänzt:

Freitag konntebichs leider nicht zurückbringen. Hartlauer (wo ich den tarif + handy nahm) geschlossen hatte.
Am nächsten tag wollt ichs dan hinbringen hartlauer hatte zu wollte dan zu einen A1 shop der hatte auch zu.
Dan zum saturn und dort hab ich dan erfahren das es nicht in die garantie fällt!
 
Droh mit einem Anwalt. Du hast eine Sache bekommen die nicht dem entspricht wie es dir versprochen wurde, sprich "NEU". Garantie hat damit nichts zu tun, der Händler muss dir das Gerät neu ersetzen.

Hattest du einen Zeugen? Dann wird das leichter.

Schau mal das BGB an:

§ 434
Sachmangel


(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln.


Und ich glaube nicht, dass du ein Gerät wolltest, das einen Glasbruch hat.
 
Danke für die schnelle antwort!
Werde heute jedenfalls nochma zum hartlauer gehen sollte nivhts passieren rufe ich dort beim service an und droh mit anwalt.
 
Wenn der Karton versiegelt und unbeschädigt war (was ich mir kaum vorstellen kann), hats du selbstversichernd ein Anrecht drauf, wird nur schwer das zu beweisen.
Wenn er nicht versiegelt und/oder beschädigt war, hättest du ihn gar nicht erst annehmen dürfen/sollen.
 
katersalatohr schrieb:
...
Wenn er nicht versiegelt und/oder beschädigt war, hättest du ihn gar nicht erst annehmen dürfen/sollen.

Ich bin kein Volljurist, aber ich denke nicht, dass das Prüfrecht und die gesetzliche Gewährleistung bei beschädigter Verpackung erlöschen. Im übrigen nicht einschüchtern lassen. In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Schaden NICHT von der Gewährleistung gedeckt ist. Und selbstverständlich deckt die Gewährleistung auch Glasbruch, da brauchen wir nicht eine Sekunde drüber zu diskutieren. Wir reden ja nicht von Garantie, sondern Grwährleistung, da hat das Produkt Fehlerfrei zu sein. Ausgenommen davon sind nur Privatverkäufe und speziell ausgezeichnete Ware.

Der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen, da gibt es keinen Zweifel. Übrigens trägt auch der Verkäufer das Transportrisiko.
 
Ich hab mich immer gefragt, warum auf dem Siegelaufkleber steht "Do not accept when tampered"...
Ein versiegeltes Gerät im unbeschädigten Karton ist i.o., ich glaube nicht, das du die Scheibe zerdeppern kannst, ohne das der Kasten leidet.
Wenn das Siegel offen ist, muss man die Ware genau prüfen, wer weiß was da vorher mit gemacht wurde.
Von "äh, die Farbe gefällt mir nicht, ich nehm doch ein 5c" bis zu "Trojaner.exe ausführen? - Ja" ist doch alles drin.
Und da sollte man gerade auf Kratzer und kaputte Gläser achten.

Aber grundsätzlich sehe ich das auch so, nur ist das so eine Sache mit dem Recht haben und dem Recht bekommen.
Viele Händler machen es ja auch so, das in den AGBs drinsteht, was die Anwälte lesen wollen, gemacht wird aber was anderes.
Mir sind auch schon "innerhalb der 14-Tage-Widerrufsfrist einfach keine Antwort geben und dann 'jetz ist es zu spät'" passiert, obwohl das Gesetz und die AGB da anderer Meinung sind.
Oder "tut mir leid, ich kann ihnen das Porto nicht erstatten für die Rücksendung, funktioniert irgendwie nicht", obwohl es immer noch Gesetz ist. Hört zwar im Sommer auf, aber aktüll ist es immer noch so: Ware über 40€ = Porto trägt Händler. Und wenn er die Geisel hat, bin ich im Spamfilter, keine Mails keine Telefonate kein Geld mehr. Trotz Rechtsanspruch.

Und in diesem Fall wird der Händler auch versuchen, den Kunden loszuwerden, das Geld hat er, und jetzt den Ärger will er nicht.
Und wenn du auf den Recht pochst: "Wenden sie sich an Sony". Sony sagt "die 6 Monate sind noch nicht um, der Händler muss das machen".
Und jetzt?

Und wegen dem Transportrisiko:
So wie ich verstehe, hat der OP das Teil imi Laden mitgenommen. Da ist Transportrisiko spätestens an der Kasse zuende.
Und noch was: Er ist in Österreich, schließe ich. Wie es da mit den Gesetzen aussieht, wage ich mir nicht mal auszumalen...
 
Habe im nachhinein gesehen das die verpackung beschädigt war
 
Ouuuh, das ist schlecht.
Mit Pech weiß der Händler das und ist froh, das er einen gefunden hat, der das Teil kauft. Dann wird er sich wehren wie eine Katze beim Tierarzt...

Mit Pech besteht er drauf, das du beweist, das du es nicht warst, was du nicht kannst.
Du kannst nur auf Kulanz hoffen.
 
Kulanz?
Sorry bin nicht so vertraut mit.fachbegriffen

Der ursprüngliche Beitrag von 12:46 Uhr wurde um 12:48 Uhr ergänzt:

Grad nachgeschaut.
Bezweifele es aber...
Aber fällts nicht in gewährleistung?
 
Tja, rechtlich schon.
nur: Beweis mal, das du es nicht kaputtgeschmissen hast.
Oder andersrum: Was meinst du, wieviele Leute am Montag ihr Gerät am liebsten umtauschen würden, weil es am Samstag im Suff zertreten wurde?
Soll kein Vorwurf sein, nur es wird schwer, den Händler dazu zu überreden...
Du musst es probieren, viel Chance rechne ich aber nicht aus...
 
Mist :/
Naja bin nicht trinker/raucher aber weis das die kein wert drauf legen...
Kann mir persönlich aber auch nichts in garantie vorstellen oder in gewährleistung...
Nie gelernt und nie drauf angewiesen gewessen.

Der ursprüngliche Beitrag von 13:14 Uhr wurde um 13:17 Uhr ergänzt:

Zudem breitet sich der bruch immer weiter aus :/
Weis einer wie viel ein neues glas kostet? Also reparatur? (ist die rückseite! Display hat keine mängel)
 
Ich hatte mit Saturn eigentlich immer gute Erfahrungen.
Geh nochmal hin und poch auf dein Recht!
Kann doch nicht sein das sie dich mit so einem Mangel einfach abwinken... .
 
Hab scho versucht das einzige was die dan meinten: ich solle zu hartlauer gehen wo ichs gekauft habe...
 
Das kann doch nicht sein.
Ich würde denen ordentlich zunder unter den Hintern machen.
Wen das so ist dann geh halt mal zu diesem typen.
Solange du einen Beweis hast das du das Gerät während der Gewährleistung gekauft hast müssen sie es entweder austauschen oder Reparieren.
Ganz einfach.
 
Danke für eure hilfe!!!
Stand ist jtz folgender.
Sie liefern ein neues handy! Sobald dies ankommt melden sie sich bei mir das ich vorbeikommen soll und es wird dan handy getauscht.
 
Sehr gut! :)
Immer hartnäckig bleiben, solche Gängelungen sollte man nicht einfach hinnehmen.
 
xenerith schrieb:
Danke für eure hilfe!!!
Stand ist jtz folgender.
Sie liefern ein neues handy! Sobald dies ankommt melden sie sich bei mir das ich vorbeikommen soll und es wird dan handy getauscht.

:thumbsup: Respekt
 
Bin froh hab auch erfahren das das handy neuwertig 900€ gekostet hätte...
Und das ersetzen wär mir dovh etwas viel gewessen

Der ursprüngliche Beitrag von 17:58 Uhr wurde um 17:58 Uhr ergänzt:

Aber das Z1 ist einfach nur wahnsinn!!!
 
http://www.amazon.de/dp/B00ET7MWWO

Ich sehe da jetzt nichts von 900€ und darüber hinaus war die UVP von Sony zum Release auch nicht 900 sondern irgendwas um die 699€ oder so :D

LG meet
 
Ahh okay xd
Auf der verpackung steht 899,00€
 

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