Der große Thread zur Wasserdichtigkeit

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Wenn ich noch was dazu sagen darf, gerade weil es mich ja auch betrifft:

Habe mir gerade mal die IP Zertifizierungen auf Wiki angesehen und je höher der Wert desto besser ja. Sollte man zumindest glauben.

Jetzt liest man da DIN

-5 = Schutz gegen Strahlwasser (Düse) aus beliebigem Winkel

-6 = Schutz gegen starkes Strahlwasser

-7 = Schutz gegen zeitweiliges untertauchen

-8 = Schutz gegen dauerndes untertauchen


Ergo ist die Kategorie 8 schlechter als die 6, oder?

Ergibt für mich keinen Sinn. Ein Gerät mit Kennzeichnung 8 kann ich zum Filmen unter Wasser benutzen, aber darf es nicht unter dem Wasserhahn abwaschen?

Ja ne, is klar....
 
Afaik schließen die Kategorien höherer Nummer die vorherigen ein.
 
Es gibt für die IP Klassen genau definierte Testmethoden die man so nicht mal eben erörtern kann ohne das man diese genau kennt also ist eure Diskusion was die IP klassen angeht nuzlos.
Ansonsten erklärt mir doch wann ein Wasserstrahl stark ist und zu 6 gehört oder eben nur zu 5.

Dann schließen auch höhere Kategorien nicht automatisch die vorherigen ein sonst würde es keine Doppelbezeichnungen geben wie eben ip55/58 bei der Z-Reihe.
Es steht ja auch ganz klar bei Wiki
Bis zum Schutzgrad IPX6 (bei DIN EN 60529) bzw. IPX6K (bei DIN 40 050 Teil 9) sind die darunter liegenden Schutzgrade eingeschlossen. Bei den höheren Schutzklassen gilt dies für die Wasserschutzgrade 7, 8 und 9K nicht automatisch. Falls ein Einschluss einer niedrigeren Schutzart gefordert wird, ist dies durch eine Doppelbezeichnung angegeben, beispielsweise IPX6K/IPX9K.

Man kann auch nicht sagen das 6 schlechter als 8 ist oder umgekehrt weil das eine nicht automatisch das andere verhindert.
Beim Strahl muss das Gerät kurzzeitig dem Wasserstrahl widerstehen das heist aber nicht das es deswegen auch ein längeres Bad überstehen muss und umgekerht genauso nicht.
zB. kann ein Strahl durch eine Art Labyrintdichtung leicht abgefangen werden wärend die Dichtung aber beim Untertauchen rein garnix bringt weil das Wasser mit der Zeit einfach durchs Labyrint läuft.
Bsp. Auto es ist laut IPx6k "Schutz gegen starkes Strahlwasser unter erhöhtem Druck, spezifisch für Straßenfahrzeuge" oder IPx9k "Schutz gegen Wasser bei Hochdruck-/Dampfstrahlreinigung, spezifisch für Straßenfahrzeuge" und wie wir alle wissen von allen Seiten weil es ja auch Unterbodenwäsche in der Waschanlage übersteht aber wenn ihr das Ding in den Fluss fahrt läufts trotzdem voll obwohl der Druck ja viel geringer ist.

Und das größte Problem ist einfach es gibt Kappen die man öffnen kann und wenn da Wasser rein läuft egal ob offen oder zu habt ihr einfach pech gehabt weil ihr nicht beweißen könnt das ihr diese wirklich zu hattet und der Hersteller macht eben genau an diesen Punkten seine Feuchtigkeitsstreifen rein und wenn die dann eingefärbt sind habt ihr pech.
Sony sollte es lieber wie Motorola machen und die Nano-Coating drauf machen da ist es dann egal ob Wasser ins Gerät läuft.
https://www.youtube.com/watch?v=IVaTKG5q4YI
 
Hi,

leider ist es mir auch passiert, dass in mein Z1 Compact Wasser eingedrngen ist. Hatte es gestern unter dem Wasserhahn abgewaschen ohne stark aufzudrehen. Die Klappen waren alle natürlich fest verschlossen und sind auch nicht ausgeleiert, weil ich ja eine Docking benutze.
Naja, zumindest ist dann etwas Wasser eingetreten und ich habe es sofort mit Reis getrocknet. Dennoch hat das Display auf der rechten Seite jetzt einige hellere und dunklere Flecken. Sonst funktioniert das Gerät noch.

Meint ihr, dass das Display wieder normal wird oder wird das wohl ewig so bleiben? Meine Hoffnung auf einen Garantiefall ist nach über 6 Monaten Besitz und roten Indikatoren eher gering... Habt ihr Erfahrungen amit, was es kostet, wenn der Garantiefall nach dieser Prüfung nicht angenommen wird?

LG
 
Sorry und wenn das ding nochmal tausendmal Wasserdicht waere, kaeme ich nie auf die idee es unter laufendes wasser zu halten... Was stellt ihr mit euren Phones an das die so dermassen verdrecken? Gibt nix besseres wie ein feuchtes brillenputztuch und wie schon sehr treffend ueber mir gesagt wurde, wenn das Handy fuer unterwasser etc gebaut waere: haette es ueberhaupt keine klappen. Oder zumindest nen komplett dichtes "Kondom" zum drueber klipsen wie bei etwaigen action-cams
 
Es ist einfach ein Problem mit den Versprechungen ... Und mit der Realität dann.

Einerseits sieht man in der Werbung das Teil im Wasser und ip Norm wird angegeben.

Andererseits sind die Dichtungen erkennbar zart und etwas misstrauen gegenüber solchen Aussagen ist immer angebracht.

Einige User sind offensichtlich regelmäßig damit schwimmen und anderen säuft es beim abwaschen ab.

Ich hab nicht vor Augen wie z.B. die Rückseite befestigt ist. Vielleicht dringt das Wasser gar nicht durch die Klappen ein, sondern durch einen spalt zwischen Rückseite und Rahmen...? Aber selbst wenn das dann eigentlich ein Garantiefall wäre: die Diskussion wird man wohl ohne aufwändiges Gutachten und Gerichtsverfahren nicht gewinnen.

PS: http://www.xperiablog.net/2014/02/12/xperia-z1-compact-disassembly-guide/ nur geklebt die Rückseite ... wenn sich die auch nur an an einer Ecke etwas löst ist es das gewesen mit wasserdicht. Auch wenn alle Klappen dicht sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja leider so ist es ,viele Geräte Hersteller machen in den Werbungen so was damit sie ihre Geräte verkaufen können und außerdem werden die Videos mehr mal angehalten ,wer weiss wie viele Geräte die da geopfert werden und später werden die Videos dann nochmal stark bearbeitet .
 
Ich hatte mein Z1c auch schon mehrmals unter Wasser, hatte nie Probleme damit.
Ebenso bisher mit noch keinem Gerät Probleme unter Wasser gehabt was laut Hersteller Wasserdicht sein soll. Ob S4A, S5, Z3c, und andere der Z Serie.
 
Geizgallus schrieb:
Hallo, welche Erfahrungen habt ihr gemacht mit dem Austausch bei Wasserschaden im Schwimmbad? Hatten es letzte Woche mit, haben ein paar Bilder gemacht und beim umkleiden ist uns aufgefallen, dass das Gerät aus ist und sich nicht mehr einschalten lässt. SIM Schacht etc war dann auch alles feucht, also undicht gewesen. Klappen waren aber alle zu.
Gerät wurde bei Vodafone mit einem Vertrag erworben, die blocken aber direkt ab.
An Sony wenden und dann über wsupport reparieren lassen?
Wasserdicht auch im Schwimmbad mit Chlor?

Danke

Sony hat das Gerät übrigens nach einer etwas längeren Wartezeit ausgetauscht.
 
Glückwunsch und landet es bald wieder ins Wasser ?
 
Ich hoffe zum wohle des handys nicht^^
 
Was Sony schreibt und Tut sind immernoch 2 verschiedene paar Schuhe...

Und selbst Sony schreibt das ein langes eintauchen in Chlorwasser keine gute Idee ist.

Aber da Sony selbst bei der Produktion oft genug schlampt (wie man hier im Sony Bereich oft genug deutlich lesen kann), ist Sony auch nicht Dumm und beruft sich dann einfach auf Unsachgemäße handhabung, da man selbst in der Pflicht steht, zu beweisen das man selbst keine Schuld hat.

Was bleibt ist der Fakt: Wer die Werbung von Sony ernst nimmt und damit Schwimmen geht, ist selber Schuld wenns danach nicht mehr geht ;)
 
Ja,sehe ich auch so ,dabei besteht die Gefahr,dass man selber am Ende auf die Kosten sitzen bleibt.
 
Das muss man etwas differenzierter betrachten. Auch Werbeversprechen, die bestimmte Eigenschaften suggerieren, sind teils wie Garantieerklärungen anzusehen.

Des Weiteren sind die IP Normen recht eindeutig. In Einklang mit einem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes sollten etwaige Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchse problemlos auch nach dem halben Jahr ohne Beweislastumkehr durchsetzbar sein, zumal es hier konkret um die Dusche bzw. die Badewanne geht :)
Hierzu teilt Sony Folgendes mit:
"Daher empfiehlt es sich nicht, dein Smartphone [...] unter der heißen Dusche zu benutzen."

Zumal Sony wortwörtlich schreibt, dass es "neben Schwimmen" noch zahlreiche andere Möglichkeiten gibt, das Handy zu nutzen.

Zum Thema Chlorwasser sagt Sony recht eindeutig und unmissverständlich, dass
" * Geräte von Sony mit einer IP-Bewertung bis IPX7 sollten keinem Chlorwasser ausgesetzt sein." sollten.
IP58 ist somit höher als eine IPX7, sofern ich das IP-System richtig deute.

Manchmal muss man auch auf den hiesigen Verbraucherschutz vertrauen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ,aber das Problem besteht daran, dass so bald das innen Leben vom Handy mit Wasser in Verbindung kommt in meisten Fällen die Garantie hin ist und das Blöde daran ist ,dass man nicht beweisen kann ,dass alle Dichtungen ordnungsgemäß geschlossen waren.
 
jeanrizzZle schrieb:
Manchmal muss man auch auf den hiesigen Verbraucherschutz vertrauen ;)

Du musst ein Vertrauen haben... Dir hilft alle Garantie der Welt nix wenn dein Handy danach schrott ist. Ließ dir doch mal die ganzen Threads hier durch, vorallem beim Z3, Sony schafft es ja nicht mal richtig das wirklich alle Geräte dicht sind. Und du als Nutzer bist bei einem Garantiefall gesetzlich verpflichtet nachzuweisen das du nicht Schuld bist. Und Sony ist nicht dumm und weiß das.

Da es für mich ehrlich gesagt etwas Sinnlos ist darüber zu Diskutieren ob das nun bestand hat oder nicht, bin ich hier raus.
 
Aaskereija schrieb:
Du musst ein Vertrauen haben...

In der Tat habe ich ein gewisses Vertrauen in den hießigen Verbraucherschutz; entgegen aller Negativbeispiele.

Aaskereija schrieb:
Dir hilft alle Garantie der Welt nix wenn dein Handy danach schrott ist.

Eigentlich ist hierzu eine Garantie gedacht, sofern die Garantie auslösende "Tatbestände" vorliegen und keinerlei garantieausschließende.

Aaskereija schrieb:
Und du als Nutzer bist bei einem Garantiefall gesetzlich verpflichtet nachzuweisen das du nicht Schuld bist. Und Sony ist nicht dumm und weiß das.

Könntest du diesen Punkt, trotz der Tatsache, dass du "hier raus" bist, näher erläutern?
 
Aaskereija schrieb:
. Und du als Nutzer bist bei einem Garantiefall gesetzlich verpflichtet nachzuweisen das du nicht Schuld bist. Und Sony ist nicht dumm und weiß das.

.
In den ersten 6 Monaten nicht, erst danach muss der Kunde beweisen.
Also wenn testen, dann in den ersten 6 Monaten
 
skwal schrieb:
In den ersten 6 Monaten nicht, erst danach muss der Kunde beweisen.
Also wenn testen, dann in den ersten 6 Monaten

Meines Wissens nach beschreibt dies die Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht.
Garantieansprüche sind grundsätzlich nicht gesetzlich geregelt.
 
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