Der große Thread zur Wasserdichtigkeit

  • 204 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Beweislast meint die Last, sich bei gerichtl. Durchsetzung eines Anspruchs exkulpieren zu müssen/ können, dass der Mangel eben nicht von Anfang an bestand (§ 476 BGB).
Es ist rechtlich deshalb genau anders herum:

Der Vertragspartner (Verkäufer) muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum/ Vertragsschluss beweisen, dass die Sache frei von Sach- wie auch Rechtsmängeln ist/ war. Produzentenhaftung (§ 823 BGB) und Produkthaftung (ProdHG) mal außen vor...
Des Weiteren müssen Gutachten gerichtl. verwertbar sein und ich denke nicht, dass Prüfungen des Herstellers objektiv verwertbares Material darstellen.

Ultrakurzfassung:

Gerät weist innerhalb besagter Frist einen Mangel auf -> Vertragspartner muss nacherfüllen bzw. kannst du danach zurücktreten vom KV.
Du musst da gar nichts beweisen. Das obliegt dem Vertragspartner.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Problem ist: Der Händler hält den Beweis für erbracht, wenn z.B. Sony sagt:"Die Klappen waren offen und deshalb ist Wasser in's Gerät gekommen" ...

Damit ist aus Sicht des Händlers dem Gesetz genüge getan und wenn du damit nicht einverstanden bist musst DU dann IHM beweisen das es nicht so war.

Wie gesagt: Das gefällt mir auch nicht! Aber ich kann eben nicht mit dem Kantholz in den Laden gehen um dem Händler seine Meinung grade zu rücken, dafür muss ich vor Gericht ziehen.

gruß
 
@bitboy0

Man darf hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Klar, wenn ich mich mit meinem Vertragspartner auf ein Pläuschen treffe und sage: Du, hör mal, dat Dingen ist kaputt, weil da Wasser rein kam! Und er sagt: Ich schick das mal zum Hersteller. Und dann kommt es zurück und er sagt: Joa, ist kaputt ne, kann man nix machen! War denk mal deine Schuld!; dann ist das schön und gut und ich kann betröppelt nach Hause gehen.
Das Ganze hat dann aber nichts mit der gesetzlichen Regelung zu tun.

Das Gesetz beschreibt den Fall genau anders herum. Es geht nämlich davon aus, dass die Sache rechtshängig wird und du versuchst, deinen zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen.
Hier geht der Gesetzgeber [terminiert/ befristet] von einem vermuteten Verschulden zu Lasten des Verkäufers/ Herstellers (Vertragspartners) aus, was auch gut so ist, da es einem Verbraucher meist nicht möglich ist, dem Vertragspartner ein Verschulden nachzuweisen. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang ist es so, dass dieser die Beweislast trägt (er muss beweisen, dass er den Sachmangel nicht verursacht hat (Exkulpation)).

Kurzum: Ab Erhalt eurer Geräte ist es so, dass die Beweislast sechs Monate lang vom Vertragspartner zu tragen ist, was dieser auch weiß.
Sollten die ein, von objektiver Stelle als gerichtl. verwertbares Verfahren zur Erbringung des Gegenbeweises entwickelt haben, dann sieht es natürlich schlecht für einen aus.
Sollte dem nicht so sein und der Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft sollte dem Beklagten nicht gelingen, dann kann er wahlweise den Mangel beseitigen, dir den Kaufpreis erstatten, ein neues Gerät schicken usw.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun, wie gesagt: Der Hersteller sieht sich das Gerät an, prüft die Dichtungen und stellt fest "Alles okay!".
Für den Verkäufer ist das genau der Beweis: Am Hersteller liegt es nicht, es ist dicht, es kann nichts eingedrungen sein, ohne Verschulden des Nutzers. Also sieht er sich aus der Gewährleistungpflicht entlassen.

Wie lange der Beweis vor einem Gericht halten würde ist nicht die Frage. Der Verkäufer stellt sich einfach auf den Standpunkt: "Ich habe den Beweis erbracht, dass der Fehler nicht in der Sache schon angelegt war!" ... ob das juristisch so geht? Nun, es wird so gemacht!

Du bist dann einfach an dem Punkt wo du auf jeden Fall vor gericht ziehen musst:
- Entweder weil du anzweifelst, dass der Beweis erbracht wurde, den der Gesetzgeber fordert
- Oder weil du die Richtigkeit des Gutachtens des Herstellers anzweifelst.

Als Kunde bist du dann einfach am Ende, egal ob du recht hast oder nicht. Ich weiß , es ist eigentlich anders gedacht, aber was machst du wenn du der einzige in dem Spiel bist der das so sieht?

gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich mache hier vorübergehend zu, es kommen wieder und wieder die selben Meinungen. Um die Wasserdichtigkeit geht es schon lange nicht mehr.
Danke
 
  • Danke
Reaktionen: ekewu
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen

scheibengardine
Antworten
0
Aufrufe
1.326
scheibengardine
scheibengardine
KadirT
Antworten
0
Aufrufe
793
KadirT
KadirT
Zurück
Oben Unten