Der große Thread zur Wasserdichtigkeit

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auch das das ding wasserdicht ist oder nicht fällt unter gewährleistung.
hat nix mit der garantie zu tun. und die kann man sich eh vergessen
 
skwal schrieb:
auch das das ding wasserdicht ist oder nicht fällt unter gewährleistung.
hat nix mit der garantie zu tun [...]

Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Garantie ein "Beschaffenheitsversprechen" ist, mit dem der Hersteller garantiert, dass das Gerät für den bestimmten Zeitraum frei von Mängeln usw. ist, weshalb der Endkunde bzw. derjenige, an den sich die Garantie richtet (oft auch der Vertragspartner) eben keine Beweislast zu tragen hat.

Logischerweise gibt es Gründe, die einen Garantieanspruch ausschließen (diese muss der Hersteller allerdings nachweisen können. Somit trägt er die "Beweislast").
 
[FONT=&quot]Die ersten 6 Monate ab Kauf liegt die Beweislast beim Hersteller[/FONT]
[FONT=&quot]Nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer,
[/FONT][FONT=&quot]leider ist das auch ein Ding der Unmöglichkeit,
[/FONT][FONT=&quot]kein Käufer kann beweisen das der Mangel schon vorher vorlag.[/FONT]

[FONT=&quot]Das Gesetz verpflichtet den Verkäufer, die Sorge dafür zu tragen, [/FONT]
[FONT=&quot]dass die gekaufte Ware frei von Mängeln ist.
[/FONT]
[FONT=&quot]- [/FONT][FONT=&quot]Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu[/FONT]
[FONT=&quot]- [/FONT][FONT=&quot]Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung.
[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
 
DSC_1045.jpg.html
Seit Heute Morgen ist bei mir die Kamera erblindet,das heist man kann nichts erkennen.Auch sind im Display abdunkelungen zu sehen wo es halt dunkler ist

Ggg
 
Klingt nach Wasserschaden.

Guck mal unter die 3 Abdeckungen, und schau ob die Indikatoren sich von weiß auf rot verfärbt haben.

Lg
 
Ich habe bezüglich der Indikatoren eine Frage und zwar wüsste ich gerne deren Zweck.
Dass diese anzeigen, dass Wasser im Gerät ist/ war kann und sollte ja nicht Sinn und Zweck sein, oder?
Klar sind die Indikatoren verfärbt, wenn Wasser im Gerät ist und nur dann reklamiere ich schließlich das Gerät. Wenn kein Wasser darin ist und die Indikatoren unverfärbt sind gibt es schließlich keinen Grund sich auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zu berufen...

Daher würde es mich interessieren, ob jemand eine Ahnung hat wie besagte Indikatoren funktionieren und was genau sie anzeigen sollen.
 
Ich habe bezüglich der Indikatoren eine Frage und zwar wüsste ich gerne deren Zweck.
Dass diese anzeigen, dass Wasser im Gerät ist/ war kann und sollte ja nicht Sinn und Zweck sein, oder?

Genau das. Die gern genutzte Rettungsleine von Sony um nicht für einen Schaden aufkommen zu müssen ;)
 
Das machen alle Hersteller nicht nur Sony ;-)
 
Das mag sein, aber sollten die Indikatoren so wie von mir gedacht und beschrieben funktionieren hätten sie Null Aussagekraft und damit keine Beweiskraft.
Davon ausgehend wären alle, die sich mit der Erklärung zufrieden gegeben haben, sie seien selbst daran schuld, die Doofen...

Ich denke, dass es eine andere Bewandtnis mit den Indikatoren haben muss?!
Indikator verfärbt -> Wasser im Gerät; jedoch: weder Ursache noch Verschulden sind damit geklärt. So naiv wäre nicht einmal Sony, sich darauf zu berufen (wobei es scheinbar klappen würde :D)
 
Ich habe meins mehr als versenkt wenn Indikatoren drin sind waren sie alle rot und Sony hat einfach ausgetauscht. Und klar ist auch Ihr gutes Recht
 
Die Aussage verstehe ich nicht :huh:

However.

So sehe ich die Sache:

Zugesicherte Beschaffenheit/ Eigenschaft: Wasserdichtigkeit gem. IP5X bzw. IPX8 (=IP58)
Tatbestand/ Sachverhalt: Wasser im Gerät, Indikatoren verfärbt.
Ursache: ungeklärt und nicht klärbar, SOFERN die Indikatoren einfach nur anzeigen, ob Wasser im Gerät ist/ war. Wie und warum es da reingekommen ist, ist nicht feststellbar.
(Meiner Meinung nach kann in Süßwasser innerhalb von 30 Minuten in einer Tiefe von 1,5m (0,15 Bar) ordentlich Wasser reinlaufen...)
Dass man einfach pauschal sagt, die Dichtungen der Klappen sind alle intakt und fehlerfrei und die Indikatoren sind verfärbt ergo: Klappe nicht verschlossen; das ist eine Milchmädchenrechnung.
Wer sagt, dass es nicht eine andere Stelle gibt, an der das Wasser eingedrungen ist?

Innerhalb der ersten 6 Monate würde ich mir da persönlich absolut keine Gedanken machen, vor allem: seit wann sind die Prüfungen des Herstellers objektiv? Also bitte...
Danach (Beweislastumkehr) sieht die Sache anders aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh man, da will's aber einer wissen...! Meinst du denn wirklich das du gegen die Rechtsabteilung eines Weltkonzerns stinken kannst? Egal welcher Hersteller, es(z.B. das Smartphone) wird so beworben das die getätigten Aussagen "wasserdicht" sind! Wie willst DU denn beweisen, dass alle Klappen dicht waren, du nie über eine bestimmte Wassertiefe getaucht bist und und und...! Ich kann mir z.B. vorstellen, wenn ich das Gerät standig in einer engen Jeanshose mit mir rum trage, dass es dadurch ebenfalls "undicht" wird? Nur als Beispiel...!
 
Warum soll ich es beweisen müssen?
 
Die indikatoren sind da angebracht wo am wahrscheinlichsten wasser ein tritt und das ist bei den kappen.
Hast du ein Wasserschaden und alle indikatoren an den kappen sind nicht verfärbt ist das wasser wo anders rein und sony kann sich nicht rausreden.
Die indikatoren sollen ja dein Schuld beweißen und mehr nicht.
Bei den meisten Wasserschäden ist nicht das ganze gerät geflutet sondern an einer stelle ein paar tropfen rein der nen kurzen macht und die Fälle sollen damit abgesichert werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, es sieht so aus. Bezüglich Garantie kann Sony sagen: "Wasserschaden! Kostenlosen Ersatz/Reparatur gibts nicht!". Allerdings gibts da auch noch die Gewährleistung, und die ersten 6 Monate nach Kauf hat der Verkäufer die Beweispflicht, sprich er muss beweisen, dass das Handy ab Werk funktioniert hat, was im Nachhinein natürlich kaum zu beweisen ist. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, dann muss der Käufer nachweisen können, dass die Mängel nicht von ihm verursacht worden sind.

Aber laut meiner Kenntnis macht Sony eh einen Dichtheitsstest (Unterdruck simuliert die zugelassene Wassertiefe, 150 cm)
und wenn das Handy das ohne Wassereintritt übersteht --> keine Garantie
wenn durch die geschlossenen Abdeckungen Wasser eintritt --> Garantie
wenn anderswo ins Gerät Wasser eindringt, ohne offensichtliche Mängel (Sprünge im Glas etc.) --> Garantie

Aber das ist alles ohne Gewähr, nur scheint Sony laut bisherigen Meldungen in diesem Forum bei solchen Fällen so vorzugehen.

Lies dich einfach mal rein! :)

Viel Erfolg!

Lg
 
Euch beiden zuerst einmal vielen Dank für die Antworten!

Das mit den Indikatoren bzw. dass diese sich nur ab einer bestimmten Menge oder nur durch direkten Kontakt verfärben wäre durchaus sinnvoll!
Ich habe an anderer Stelle dem w-support einmal geschrieben, weil mich das Thema wirklich beschäftigt. Ich habe mein Gerät ausschließlich aufgrund besagter zertifizierter und geworbener Eigenschaften gekauft und möchte es auch uneingeschränkt nutzen können.

Wenn man sich die Dichtungen einmal genau betrachtet, dann sind das Gummidichtungen;
das System ist also recht simpel. Aufpassen sollte der Nutzer, dass zwischen Dichtung und Rahmen kein Fremdkörper (Staub, Sandkorn usw.) kommt. Ansonsten sollte das eigentlich dicht sein.

An anderer Stelle wurde einmal geschrieben, dass man sich nicht auf die von Sony zugesicherten Eigenschaften berufen könne, was ich aber als Quatsch empfinde. Wenn der Hersteller das zusichert, bewirbt und mit offizieller Norm bewirbt, dann kann man sich auch darauf berufen.
Was bleibt ist das schlechte Gewissen, ob nicht doch eine geringe Menge Wasser bzw Feuchtigkeit es in das Gerät geschafft hat und es iwann beeinträchtigt :/
 
Also meines wurde jetzt im Urlaub erfolgreich vom Sohnemann versenkt *schnief*

Jedenfalls waren die klappen zu, Handy war ca 1 Minute mit im Wasser, alle Indikatoren sind angesprungen. Es befand sich hinter jeder klappe einpaar Tropfen Wasser, die Kameralinse war komplett ab gesoffen.

Wo es genau eingedrungen ist kann ich daher nicht sagen, hätte eher drauf getippt das es durch eine Klappe kam. Jedenfalls ist das Austausch Z1c nach dem ersten Wasserkontakt nun hinüber.

Das Originale Z1c hatte im Frühling/Sommer dagegen eine Menge Wasserduschen ohne Probleme über sich ergehen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja es geht auch wohl eher darum, dass diese Handys einfach an sich eine höhere Überlebenschance bei Kontakt mit Wasser haben als andere. Ich finde das gimmick cool bin mir aber bewusst dass man deshalb noch lange nicht absolut sorglos damit in Hinsicht Wasser umgehen kann.

Das umgekippt Glas oder ein nasser Untergrund oder Regen sorgt bei mir seit diesem Gerät nicht mehr für sorgen und deshalb trotzdem ein Danke an Sony.

Mein Austauschgerät wird immer noch ca täglich abgewaschen und nix passiert sollte es dadurch kaputt gehen ist es eigentlich meine schuld den für sowas sind Handys halt nun einmal nicht gemacht.
 
Das Thema ist wirklich höchst ärgerlich, denn es IST eben nicht _richtig_ was die Hersteller treiben, aber man kann fast nichts dagegen machen.

In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass du das kaputt gemacht hast. Der Händler kann das natürlich nicht. Aber es ist ihm selbstverständlich erlaubt jemanden zu bitten der es wissen muss: Den Hersteller. Also schickt der dein gerät zum Hersteller und der beschließt "Der Kunde hat eben die Klappen nicht richtig verschlossen". Mit der Aussage kommt das Gerät zurück zum Händler und der sagt dann :"Der Hersteller hat es mir bestätigt: Sie haben es falsch behandelt".

Das beweist zwar nicht wirklich irgendwas, aber formal ist der Händler jetzt erst mal fein raus. Dem gesetz nach bist du jetzt an der Reihe, denn du musst die Aussage des Händlers, der sich auf den Hersteller beruft, widerlegen. Das ist NICHT die Intention des Gesetzgebers gewesen, ist aber juristisch in Ordnung.

Und jetzt finde mal einen Gutachter und einen Anwalt die bereit sind bei einem Streitwert von vielleicht 400-500 Euro einen Prozess gegen einen großen Konzern zu führen. Leider kann man in Deuschland keine Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild anstrengen. Das können hier nur die Verbraucherchützer. Aber schon bei geringfügig abweichenden Schäden akzeptiert ein deutsches Gericht eine solche Klage nicht... nur völlig identische Probleme kann man zusammenfassen. Die Verbraucherschützer sind chronisch überlastet und bei einem solchen Thema würden die vermutlich abwinken...

Fazit: Du hast recht, aber es nützt dir nix. Wenn du aus eigener Tasche ein Gutachten in Auftrag gibst bist du schnell ein paar Tausender los und der großer Konzern kann leicht selber ein Gegengutachten beauftragen.

Muss man also eher nicht haben, so was!

Oft kommt man mit diplomatischen Tönen an der Stelle noch etwas weiter, ist aber auf den guten Willen des Verkäufers oder die Kulanz des Herstellers angewiesen. Das widerstrebt mir auch in solchen Fällen, ist aber so.

gruß
 
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