Mandos
Stamm-User
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Saussente03 schrieb:Das würde ich so nicht stehen lassen und notfalls per Gericht klären lassen. Wenn man schon dem Handy die Norm verpasst und damit wirbt, muss man auch für Schäden aufkommen, wenn es dann doch nicht funktioniert hat.
Ob das draußen im Regen, oder 10 Meter unter Wasser passiert ist, lässt sich eh nicht mehr nachweisen.
Es lässt sich aber auch nicht nachweisen, ob die klappen alle dicht waren. Patt Situation würde ich sagen ;-)