Wasserfestigkeit seitens Sony vermutlich nicht gewährleistet/gewünscht!

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paganini

paganini

Enthusiast
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Hallo zusammen, da immer wieder nach der Wasserfestigkeit des Xperia Z gefragt wird wollte ich euch nur folgende Indormationen geben.
Das Xperia Go wird als Outdoor Handy beschrieben, das auch wasserdicht sein soll. In der Bedienungsanleitung wird jedoch darauf hingewisen es NICHT mit Flüssigkeiten in Kontakt kommen zu lassen (siehe Screenshots).
Wahrscheinlich wird das Sony beim Xperia Z genauso machen.

Ich will euch hier nur mal informieren das ihr mit dem Handy seitens Sony nicht schwimmen gehen dürft oder es unter Wasser halten könnt.

Falls das Thema zu der allg. Diskusion gehört kann ich es auch gerne löschen/verschieben aber ich dachte mir es ist gut das man mal sieht was Sony mit der "Wasserfestigkeit" der eigenen Handys meint, nicht das man einen Wasserschaden bekommt und dann auf Sony zugeht, weil die scheinen sich gut abgesichert zu haben (einerseits sagen sie es ist wasserdicht dann auf einmal Sätze wie "Tauchen Sie das Mobiltelefon niemals unter Wasser" :D)

Anscheinend testet Sony nun das Z, ob die Verschlusskappen wirklich verschlossen waren oder nicht.


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Das Thema haben wir bereits besprochen. Es ist bekannt.
 
Vielleicht dennoch sinnvoll als eigenes Thema, da die Frage auf fast jeder 5. Seite bei allg. Diskussionen vorkommt :)
 
Ich hoffe, das das XZ auch auf dem MWC präsentiert wird.

Vielleicht liefert Sony dann etwas mehr Infos, warum das Smartphone zwar als wasserfest zertifiziert ist aber trotzdem keinen Kontakt mit Wasser verträgt?

Gesendet von meinem GT-I9300
 
Gelangweilter schrieb:
Das Thema haben wir bereits besprochen. Es ist bekannt.

Hast du vielleicht einen Link dazu? Hab leider nichts ausführlicheres dazu gefunden.
Sony taucht das Handy ja selbst im eigenen Werbespot ins Wasser und bei der Presentation haben es ein bar Damen im Bikini mit in den Pool genommen.

Für mich ist die Wasserdichtheit der Kaufgrund denn gute Hardware bekomme ich wo anders auch. Nicht dass ich das Handy mit in die Wanne nehme aber einen Regen oder Schweiß soll es schon überstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das überhaupt erlaubt damit zu werben und dann zu schreiben das man das nicht machen darf
 
Ist doch vollkommen klar das die sowas schreiben müssen!

Sonst geht irgendjemand mit dem Ding Tiefseetauchen und wundert sich warum es kaputt ist.
 
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Paddi schrieb:
Ist doch vollkommen klar das die sowas schreiben müssen!

Sonst geht irgendjemand mit dem Ding Tiefseetauchen und wundert sich warum es kaputt ist.

Naja, dafür gibt Sony auf Ihrer Produktseite ja an, dass es maximal den Wasserdruck für 30min in 1 Meter Tiefe, aushält.

Xperia

Also sehr wiedersprüchlich das ganze, da sie überall mit Ihrer Wasserfestigkeit werben, bewegen Sie sich auf einem rechtlich sehr schmalen Grad...
Und unter umständen muss man Sony dann erstmal beweisen, wie lange und wie tief das Smartphone im Wasser war.

Grüße
 
firebrand schrieb:
Hast du vielleicht einen Link dazu? Hab leider nichts ausführlicheres dazu gefunden.
Sony taucht das Handy ja selbst im eigenen Werbespot ins Wasser und bei der Presentation haben es ein bar Damen im Bikini mit in den Pool genommen.

Für mich ist die Wasserdichtheit der Kaufgrund denn gute Hardware bekomme ich wo anders auch. Nicht dass ich das Handy mit in die Wanne nehme aber einen Regen oder Schweiß soll es schon überstehen.

Im allgemeinen Thread ist das. Darin kann man auch noch mal extra suchen. Da der allgemeine Thread aber ins Smalltalk wandert, sobald das XZ auf dem Markt ist, lasse ich den Thread hier bestehen bis eine FAQ existiert. Das dauert aber noch.

Zum Thema. Das Geraet hat eine IP55 Einstufung. Die wenigsten User werden wissen was das ist. Obwohl der User eine Indormationspflicht hat werden die wenigsten nachlesen und der Support, im Falle es eines Wasserschadens wohl viel Arbeit bekommen.

Und da die Kamera auch noch funktion, wird es wohl aufh Experten geben, die das XZ auch als Underwater-Cam ansehen und tauchen gehen. Dagegen muss sich Sony absichern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke das schreiben die nur, damit nicht nachher jeder das Teil auf Garantie repariert bekommt.
 
@Gelangweilter:

Das Xperia Z hat eine IP 55 und eine IP 57 Einstufung.

a) Die 5 an erster Stelle bedeutet:
Vollständiger Berührungsschutz; Schutz gegen Staubablagerungen im Innern

b) Die 5 an zweiter Stelle bedeutet ( IP 55):
Geschützt gegen Wasserstrahl (aus allen Richtungen)

c) Die 7 an zweiter Stelle bedeutet ( IP 57):
Geschützt vor eindringendem Wasser beim kurzzeitigen Eintauchen
(Sony garantiert hier 30 Minuten!).

Sony garantiert also a), b) und c)!
Zusammen ist das also schon sehr viel was Sony für das XZ garantiert!
Ein Tauchgang in der Badewanne ist auf jedenfall drin!

Grüße aku
 
Ist doch eigentlich logisch, dass ein Hersteller darauf keine Garantie geben kann. Wer soll denn wie beweisen, dass man sich a) an die jeweilige Tauchtiefe und Dauer gehalten hat, und b) alle Klappen richtig verschlossen waren. Wenn Sony das garantieren würde, hätten sie mit Sicherheit viele Probleme mit sehr vielen Dödeln, die ihr Gerät geschrottet haben weil Sie damit schwimmen waren (und dabei vermutlich noch den Kopfhörer angeschlossen hatten) o.ä.! Ich würde das als Hersteller auch nicht garantieren.
 
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Aber damit werben schon oder wie?
 
firebrand schrieb:
Aber damit werben schon oder wie?
Sind doch zwei unterschiedliche Schuhe. Das Telefon hat das Feature ja gegen Wasser/Staub geschützt zu sein. Aber dafür kann man unter den gegebenen Umständen doch keine Garantie übernehmen. Wie sollte man nachweisen unter welchen Umständen da Wasser eingelaufen ist. Es wäre ggf. etwas anderes wenn das XZ komplett dicht wäre und keinerlei Anschlüsse hätte. Dann könnte Sony da ggf. eine Garantie für übernehmen, obwohl das auch dann noch schwierig wäre. Theoretisch müsste man prüfen welchem Wasserdruck das Gerät ausgesetzt war. Ein Hersteller von Unterwassergehäusen für Kameras wird dir bestimmt auch nicht deine Kamera ersetzen wenn Wasser eingelaufen ist, es sei denn es liegt nachweislich ein Materialfehler am Gehäuse vor.
 
Es tut mir leid aber mit dieser Art der Sichtweise kann ich mich nicht anfreunden denn danach könnte man auch mit einer wasserdichtheit beim z.b S3 werben. Entweder ist das Ding IP 55/57 zertifiziert oder nicht. Bei Uhren wird z.b auch angegeben dass sie 2 Meter wasserdicht sind ohne dass es in der Gebrauchsanweisung revidiert wird weil ja jemand damit 4 Meter Tief gehen könnte
 
Anderes Beispiel: HP und Lenovo werben bei den etwas teureren Business-Modellen ihrer Laptops u.a. damit, dass die Tastaturen Wassergeschützt/-abweisend sind und z.B. nichts passiert wenn du mal aus versehen deinen Kaffee darüber verschüttest. Allerdings wird dich die Gebrauchsanweisung bestimmt darauf hinweisen, dass sich ein Laptop und Wasser bestimmt nicht gut vertragen, und du auch nicht dazu eingeladen wirst deinen Kaffee regelmäßig auf der Tastatur zu verteilen. Es ist halt nur ein kleines sicherheitsrelevantes Feature, ein Nice to have! Wenn du die Dinger einschickst und das Gehäuse innen voller Kaffee ist, werden die dir bestimmt auch den Vogel zeigen bzw. dir mitteilen was DICH der Spaß kostet.
 
Die IP-Nummern (International Protection) sind rechtlich relevant und damit verbindlich.

Mit reiner Werbung hat das nichts zu tun.

Grüße aku
 
aku schrieb:
Die IP-Nummern (International Protection) sind rechtlich relevant und damit verbindlich.

Mit reiner Werbung hat das nichts zu tun.

Das wäre ja noch besser. Ist dann nur die Frage wie das rechtlich durchsetzbar/nachweisbar wäre, wenn dir ein Hersteller mit der Begründung Benutzerfehler eine Garantie versagt. Beim o.g. Beispiel mit dem Kameragehäuse wäre ein Hersteller theoretisch auch über die Produkthaftung haftbar, praktisch jedoch schwierig.
 
aku schrieb:
Die IP-Nummern (International Protection) sind rechtlich relevant und damit verbindlich.

Mit reiner Werbung hat das nichts zu tun.

Grüße aku

Und wie siehst du dann die Anleitung vom Xperia Go wo Sony darauf hinweist das es nicht mir Wasser in Berührung kommen darf?

Ich gebe dir Recht, die IP Nummer sind bestimmt verbindlich, jedoch kann der Hersteller diese durch wischiwschi Angaben wieder zunichte machen :)
 
Ich würde den Satz ein wenig umformulieren:

Die IP Nummer sind bestimmt verbindlich, jedoch kann der Hersteller die Nutzer durch zusätzliche Warnhinweise dazu bringen den Wasserschutz nicht voll auszunutzen und so die Schadensfälle reduzieren.
Ich glaube nicht, dass sie drum rumkommen werden auf Gewährleistung zu reparieren wenn nicht eindeutig nachgewiesen kann, dass das Gerät tiefer eingetaucht ist bzw. mehr Druck ausgesetzt war. Nach den ersten 6 Monaten bist du als Nutzer sowieso in der Nachweispflicht, da ist Sony auf der sicheren Seite.
Mich würde mal interessieren wie Wasserschäden in den Garantiebedingungen erwähnt sind.
 

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