Geräteschutz beim Rooten

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TheTyphoon

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Guten Tag!


Ich habe schon etwas länger gesucht und keine richtige Antwort gefunden.
Also, ich habe den Geräteschutz von ERGO (Amazon) und möchte folgendes:

Ich möchte mein Sony XZ NUR rooten (keinen bootloader unlocken und keine custom rom rauf). Sagen wir mal das alles geklappt hat mit dem Rooten und ich nun vollen Zugriff habe. Ich will nichts übertakten oder ähnliches. Nur den Root. Würde ich meine Garantie verlieren bzw. kann man das beweisen?

MfG
 
Du willst also den Vertrag den du unterschrieben hast umgehen und wir sollten dir dabei helfen?
Na klar :) Ich helfe gerne und du kannst beten dass das kein Moderator sieht.

Also:
Ein Root kannst du rückgängig machen ohne das er - mir bewusste - Spuren hinterlässt. Aber dafür muss dein Gerät in Falle einer Garantieleistung noch start- und bedienbar sein :)

Betreffen Garantie:
Du verlierst sie, wenn sie dahinter kommen.
Aber du hast noch die Gewährleistung für zwei Jahre die dich vor Defekten bei der Übergabe des Handy vom Händler an dich schützt. Die ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen dass es bei der Übergabe nicht defekt war, nachher musst du beweisen dass du nicht kaputt gemacht hast. Was heisst: Entweder auf Kulanz hoffen oder Gutachten erstellen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
patrick37 schrieb:
Du willst also den Vertrag den du unterschrieben hast umgehen und wir sollten dir dabei helfen?
Na klar :) Ich helfe gerne und du kannst beten dass das kein Moderator sieht.

Also:
Ein Root kannst du rückgängig machen ohne das er - mir bewusste - Spuren hinterlässt. Aber dafür muss dein Gerät in Falle einer Garantieleistung noch start- und bedienbar sein :)

Betreffen Garantie:
Du verlierst sie, wenn sie dahinter kommen.
Aber du hast noch die Gewährleistung für zwei Jahre die dich vor Defekten bei der Übergabe des Handy vom Händler an dich schützt. Die ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen dass es bei der Übergabe nicht defekt war, nachher musst du beweisen dass du nicht kaputt gemacht hast. Was heisst: Entweder auf Kulanz hoffen oder Gutachten erstellen lassen.

Danke dir!

Damit hast du meine Frage endlich geklärt! Ich hoffe ich kriege jetzt keine Verwarnung nur weil ich das gefragt habe >.<

Aber Frage wäre beantwortet!

MfG
 
Das wegen der Verwarnung werden wir noch sehen :D
 

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