Displayriss ohne Fremdeinwirkung Xperia Z

  • 2 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
B

Bladerr

Neues Mitglied
0
Hey liebe Community,

ich habe ein großes Problem. Das Display meines Xperia Z"s ist über die Nacht beim Aufladen gesprungen. Erstmals habe ich es nicht gemerkt und wollte es entsperren. Auf einmal funktionierte der Touch nicht mehr. Bei näheren Betrachten des Displays, waren die Risse zu sehen. Echt feine Risse die vom oben bis nach unten verlaufen. Insgesamt sind das ca. 4 Risse.

Erstmals gegoogelt was passiert sein konnte. Es stellte sich fest, dass die Oberflächenspannung zu groß sein kann und dadurch die Risse entstanden sind. Dann erstmals durchgelesen wie ich das am besten dem Händler erklären kann. Da das Gerät nicht mal 6 Monate alt ist, herrscht ja die Beweislastplicht auf den Händler.

Ich war heute beim Händler und habe ihm die Lage geschildert. Kurz angeschaut und anschließend meinte er schickt es ein und Sony überprüft es, ob es ohne Fremdeinwirkung entstanden ist. Ich dachte erstmal, ich müsste es nur mit dem Händler abwickeln weil er ja die Beweisphlicht hat. Daraufhin meinte er, er sei kein Techniker und er kann auch ein Wiederspruch einlegen wenn es dem Händler wirtschaftlich schadet. Nun konnte ich nichts mehr sagen und das Gerät wurde abgeben.

Nun stellt sich bei mir die Frage, wenn Sony sagt, der Riss kam durch ein Sturzschaden, wie sollte ich gegenüber dem Händler Verhalten. Gibt es dann noch eine Möglichkeit, den Beweislastpflicht in Anspruch zu nehmen?

Es ist nur ärgerlich, dass man so viel Geld für Handy bezahlt und am Ende das Handy kaputt geht ohne irgendetwas getan zu haben. Herzschmerz:thumbdn:

Hoffe ihr wisst Rat in so einer großen Community und schon mal Danke!:thumbup:
Mit freundlichen Grüßen

Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
IMHO:

Ne kurze Frage vorab: was war das für ein Händler? MM Größenordnung oder kleiner?

Zu deinem Anliegen :
Soweit ich informiert bin kannst du dir laut §439 BGB ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html ) aussuchen, ob der Händler (Vertragspartner) dir das gerät durch ein Ersatzgerät ersetzt oder reparieren lässt. Damit hat normalerweise Sony nichts zu tun. Er kann und darf das eigentlich auch von dir verlangen, dass du in seine weitere vertragskette eingebunden wirst. Schließlich kam der Kaufvertrag zwischen dir und dem Händler zustande und nicht zwischen dir und seinem Lieferanten.
Viele Händler sträuben sich dagegen und behaupten ganz salopp, sie müssen es einschicken.
Ich nehme das gerät in der Regel mit und mache dass dann schriftlich bei dem Geschäftsführer des Unternehmens, da die verkäufer dich damit in der Regel nicht auskennen oder darauf geschult werden, nichts der gleichen zu veranlassen.

Solche Anliegen sind immer lästig und es wird immer wieder versucht. Du hättest meiner Meinung nach innerhalb einer angemessenen Frist ein recht auf Ersatz gehabt. Auch der finanzielle Rahmen wäre zumutbar gewesen (unter 600 Euro...), zumal der Händler später dann Sony gegenüber Ersatzansprüche geltend macht.

IMHO : in my humble opinion (meiner bescheidenen Meinung nach)

LG meet
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen

M
Antworten
21
Aufrufe
593
Matthl111
M
P
Antworten
4
Aufrufe
658
Pinky84
P
Anonym6x6
Antworten
0
Aufrufe
984
Anonym6x6
Anonym6x6
Zurück
Oben Unten